2. Ergänzung der Bedarfsplanung um die Städt. Kindertageseinrichtung Gartenstr. 38 in Jüchen
Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Änderungen zur Kenntnis und stimmt der
Aufnahme der Städt. Kindertageseinrichtung Gartenstr. 38 in Jüchen in die
Jugendhilfeplanung / Bedarfsplanung und der im Folgenden aufgeführten Meldung
über KiBiz.web zum 15.03.2021 an das Landesjugendamt zu.
Sachverhalt:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.02.2021 über die Meldung
an das Landesjugendamt zum 15.03.2021 beraten und entschieden.
1.
Nach
der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses hat sich die Bedarfslage bis 15.03.2021
für die Gruppenformen und Betreuungszeiten verändert. Veränderungen in einem
nicht unerheblichen Maß wie z.B. bei Gruppenformen sind nach Maßgabe des
Landesjugendamtes (LJA) dem Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) zur Kenntnis zu
bringen.
Veränderungen bei den Gruppenformen
haben sich in folgenden Einrichtungen ergeben:
·
DRK-Kita Hochstraße
48a in Korschenbroich, Az. 42.21-418-20-8141.0
Beschluss im KJHA: GF I: 1 GF II:
2 GF III: 2
Zum 15.03.20 gemeldet
an LJA: 1
1 2
·
Städt. Kita Weststr.
24 in Jüchen, Az. 42.21-418-20-3268.0
Beschluss im KJHA: GF I: 3 GF II:
1 GF III: 3
Zum 15.03.20 gemeldet
an LJA: 3 1 2
Die komplette
Meldung an das Landesjugendamt zum 15.03.2021 ist als Anlage angefügt.
2.
Darüber
hinaus muss die Städt. Kindertageseinrichtung Gartenstr. 38 in Jüchen
Hochneukirch in die Bedarfsplanung aufgenommen werden, damit eine Förderung
nach § 38 Abs. 1 und 2. KiBiz erfolgen kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Sitzungsunterlagen und der Sitzung war noch nicht geklärt, wann die
Kindertageseinrichtung, die sich zurzeit im Bau befindet, ihren Betrieb
aufnehmen wird. Nach den aktuellen Erkenntnissen wird dies voraussichtlich zum
01.03.2022 sein. Mit der Inbetriebnahme wird das Provisorium von der städt.
Kindertageseinrichtung „Sausewind“ Weststraße 24 in Hochneukirch in die neue
Kindertageseinrichtung umziehen, außerdem ist geplant, soweit ein Bedarf dafür
besteht, zwei weitere Gruppen noch im Kindergartenjahr 2021/22 einzurichten.
In der Meldung zum
15.03.2021 über KiBiz.web an das Landesjugendamt ist die Kindertageseinrichtung
Gartenstraße wie folgt berücksichtigt worden.