Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales
und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rhein-Kreis Neuss lebten
zum Stichtag 31.03.2021 insgesamt 10.037 Flüchtlinge.
Dies sind 162 Flüchtlinge weniger
als zum 31. Dezember 2020 und 825 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017
(erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 516
mehr als Ende März 2018 und 194 mehr als Ende März 2019 sowie 249 mehr als Ende
März 2020. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.568 Flüchtlinge
und damit 10 mehr als zum letzten Stichtag am 31. Dezember 2020 (30. Juni 2017:
5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren ist auf 1.066 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750).
Hiervon kommen 241 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (seit
dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und Eritrea). Aus Iran, Irak,
Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten
Bleibeperspektive spricht, kommen 375 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.
Aus diesen Herkunftsländern
haben insgesamt 899 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus
familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es
621 Personen) um 278 Personen gestiegen, gegenüber dem 31. März 2018 sind 153,
gegenüber dem 31. März 2019 sind 139 und gegenüber dem 31. März 2020 sind
jeweils 36 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt
sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt
rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem
Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber
hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die
Zahlen hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge
mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.403 Personen (30. Juni 2017:
1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende
Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.
Eine detaillierte Übersicht
über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische
Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. März 2021 liegen als Anlage 1
und Anlage 2 zu TOP 7 bei.
Asylgeschäftsbericht des BAMF (März 2021):
Bezogen auf das gesamte
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des
Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 11.756 gestellte Erst-
und Folgeanträge im März 2021 gegenüber 11.567 im Dezember 2020, 10.576 im
September 2020, 5.576 im Juni 2020,
8.069 im März 2020, 9.851 im Dezember 2019, 12.536 im September 2019, 9.691
im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September
2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520
im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die
Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Die beim BAMF anhängigen
Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 62.717 im März 2021 abgebaut
werden, im März 2020 waren 56.223 Verfahren anhängig, sodass hier wieder ein
Anstieg verzeichnet werden kann. Im März 2021 hat das BAMF 20.165
Entscheidungen getroffen, davon 4.719 positive Entscheidungen. Die Schutzquote
betrug im März 2021 23,4 %, Im Dezember 2020 43,3 %, im September 2020 46,2 %,
im Juni 2020 44,1 %, im März 2020 42,5
%, im Dezember 2019 40,3 %, im September 2019
37,7 % gegenüber 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019, 38,5 % im
Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März
2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017).
Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 zu TOP 7 bei.
Eine Aufstellung und Grafik
zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher
Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak, Somalia
und Afghanistan) ist als Anlage 4 zu TOP 7 beigefügt.