Sachverhalt:
Zuletzt wurde
für die ausgefallene Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 25.02.2021
berichtet (68/3935/XVI/2020).
1. Sachstand hinsichtlich der Altlast am
Kaarster Bahnhof
Die vor dem
Verwaltungsgericht angefochtene Ordnungsverfügung wurde aufgehoben. Eine neue
Verfügung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes ist in
Vorbereitung.
Das im letzten
Bericht angesprochene Untersuchungskonzept für eine Gefährdungsabschätzung
wurde vom Rhein-Kreis Neuss beauftragt und zwischenzeitlich vorgelegt. Die
Kosten für die Gefährdungsabschätzung wurden darin auf 135.000 € geschätzt.
Nach den
derzeitigen Erkenntnissen ist nicht damit zu rechnen, dass die infrage
kommenden Verantwortlichen über ausreichende Mittel zur Durchführung der
erforderlichen Untersuchungen und der anschließenden, wesentlich
kostenintensiveren Sanierungsmaßnahmen verfügen. Die Kosten werden daher
voraussichtlich zu weiten Teilen von der öffentlichen Hand zu tragen sein. Der
Einsatz öffentlicher Mittel setzt jedoch voraus, dass auch und zunächst die
verantwortlichen Verhaltens- und Zustandsstörer im Rahmen der dafür geltenden
gesetzlichen Grenzen ihre Beiträge leisten.
Deshalb muss
zunächst eine Einigung mit den infrage kommenden Störern über deren Beiträge
erfolgen. Sei es im Konsens, was der Kreis anstrebt und bevorzugt, oder aber
notfalls über ordnungsrechtliche Verfahren.
Sofern
öffentliche Mittel für die weiteren Maßnahmen erforderlich werden, stehen dazu
- nach einer Einigung über die Beiträge der verantwortlichen Störer -
Fördermittel bei der Bezirksregierung Düsseldorf bzw. eine Federführung und
Förderung durch den AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
NRW zur Verfügung.
Eine Förderung
der im ersten Schritt anstehenden Gefährdungsabschätzung durch die
Bezirksregierung Düsseldorf wurde vorsorglich beantragt. Eine Förderung des AAV
kann erst in den darauf folgenden Schritten (Sanierungsuntersuchung, Sanierung)
einsetzen. Der AAV ist aber schon informiert und berät und begleitet den Kreis
bereits mit seinen technischen und juristischen Möglichkeiten.
Die avisierte Einigung mit den infrage kommenden Störern über deren Beiträge
konnte noch nicht erreicht werden. Die Verhandlungen gestalten sich
insbesondere durch einen personellen Wechsel des vom seinerzeitigen
Betriebs-/Grundstückeigentümer eingesetzten Testamentsvollstreckers aufwändig.
2. Nutzungseinschränkungen für private
Gartenbrunnen
Nachdem im
Rahmen einer Kanalsanierungsmaßnahme an der Nordkanalallee in
Kaarst-Holzbüttgen Belastungen des Grundwassers mit leichtflüchtigen
halogenierten Kohlenwasserstoffen (kurz LHKW) festgestellt worden sind, hatte
das Kreisumweltamt im März 2019 und im Juli 2020 in Abstimmung mit dem
Kreisgesundheitsamt die vorsorgliche Empfehlung ausgesprochen, das Wasser aus
privaten Gartenbrunnen nicht für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und
die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen zu nutzen.
Die Empfehlung
hat sich auf die Grundstücke südlich des Nordkanals und nördlich der
Rotdornstraße bzw. nördlich der Königstraße bezogen. Die westliche Grenze
bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze verläuft parallel zur Straße Am
Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königstraße.
Die Empfehlung
einer Nutzungseinschränkung hatte das Umweltamt nach Abstimmung mit dem
Gesundheitsamt per Pressemitteilung vom 09.03.2021 in dem bisherigen sachlichen
und räumlichen Rahmen erneuert.
3. Grundwassermonitoring durch die untere Wasserbehörde
Im Mai 2021
hat die untere Wasserbehörde ein Labor mit weiteren Beprobungen und
Untersuchungen von ausgewählten Grundwassermessstellen im Abstrom des
mutmaßlichen Eintragsgrundstücks auf LHKW beauftragt. Die Ergebnisse und
Dokumentationen sind der unteren Wasserbehörde spätestens bis zum 15.07.2021
vorzulegen.