Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e.V. einen institutionellen Zuschuss in Höhe von 30.360,00 €.
Mittel stehen im Kreishaushalt beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den in
seinem Bereich tätigen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege seit Jahren
institutionelle Zuschüsse. Damit werden die Verbände in die Lage versetzt,
neben den zweckgebundenen Maßnahmen bestimmte Aktivitäten – je nach
Eigenverständnis bzw. satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes – finanziell
abzudecken.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
hat in seiner letzten Sitzung am 28.05.2009 entsprechende Zuschüsse
beschlossen, dabei war die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e.V.
allerdings nicht berücksichtigt (siehe Beschluss SozGe/20090528/Ö4.2).
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Mönchengladbach e.V. hat bekanntlich in 2008 für den in Insolvenz geratenen
AWO-Kreisverband Grevenbroich e.V. in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss
Aufgaben in der allgemeinen Sozialarbeit und bei der Integration von Migranten
übernommen. Mit diesem Engagement konnte die bisherige anerkannte Arbeit des
AWO-Kreisverbandes Grevenbroich sowohl inhaltlich wie auch personell
fortgeführt werden.
Der AWO-Kreisverband Mönchengladbach
e.V. hat nunmehr ebenfalls einen institutionellen Zuschuss erstmals und für das
laufende Haushaltsjahr beantragt und mit Schreiben vom 27.07.2009 dargelegt,
auf den Zuschuss angewiesen zu sein. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Zuschussgewährung dient insgesamt
dem strukturellen Erhalt und der eigenständigen organisatorischen Ausgestaltung
des sozialen Dienstleitungsangebotes der Verbände. Auch aus Gründen der
Gleichbehandlung aller Wohlfahrtsverbände schlägt die Verwaltung daher vor, dem
AWO-Kreisverband Mönchengladbach e.V. ebenfalls einen institutionellen Zuschuss
zu gewähren. In Anlehnung an den früher an den AWO-Kreisverband Grevenbroich
e.V. gewährten Zuschuss, der innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der
Wohlfahrtsverbände so abgestimmt war, soll dieser 30.360 € betragen.