Betreff
Entwurf des Kulturgesetzbuches Nordrhein-Westfalen
Vorlage
40/0851/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Regierungsentwurf des Kulturgesetzbuches in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen.

 

Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten. Es knüpft an das bisher geltende Kulturfördergesetz an und bündelt zum ersten Male sämtliche die Kultur betreffenden rechtlichen Regelungen und Gesetze in einem eigenen Gesetz (KulturGB NW). Damit nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Ziel des Vorhabens ist es, die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch verbindliche Rahmensetzungen zu stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentrales politisches Schlüsselthema hervorzuheben.

 

Die Kernpunkte des Regierungsentwurfs im Überblick: (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/kultur-strukturen-staerken-landesregierung-legt-bundesweit-erstes-kulturgesetzbuch)

 

Soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern verbessern:

Künstlerinnen und Künstler bilden das Rückgrat der vielfältigen Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen. Mit der Festlegung von Honoraruntergrenzen und Vorgaben für mehr Festanstellungen legt das Kulturgesetzbuch nun verlässliche Standards fest, um die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Da es sich um ein Kernanliegen der Landesregierung handelt, finden sich die Regelungen zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern als Querschnittsthema in den unterschiedlichen Bereichen des Kulturgesetzbuches wieder.

 

Provenienzforschung und Sicherung des kulturellen Erbes:

Um der großen Verantwortung gerecht zu werden, die Politik und Gesellschaft für den Umgang mit Kunstwerken tragen, die in der Zeit des Nationalsozialismus den rechtmäßigen Besitzern geraubt wurden, findet das Thema Provenienzforschung prominent Eingang ins Kulturgesetzbuch. Entsprechend einer wachsenden Sensibilität und Verantwortung in Bezug auf Kulturgut, das unrechtmäßig aus seinem ursprünglichen Kontext gerissen wurde, wird auch die Erforschung des kolonialen Erbes und von Entziehungen in der Zeit der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und der DDR in den Blick genommen. Eine weitere Regelung sieht die Verpflichtung zum Erhalt des Landes-Kunstbesitzes vor, d.h. die Kunstschätze aus diesen Sammlungen dürfen nicht verkauft werden, um zum Beispiel Haushalte zu sanieren.

 

Gesetzliche Verankerung von Musikschulen und Bibliotheken:

Das Kulturgesetzbuch setzt mit der erstmaligen gesetzlichen Verankerung von Musikschulen und Bibliotheken einen wichtigen Akzent und gibt damit ein klares Bekenntnis zu diesen wichtigen Orten kultureller Bildung ab. Im Bereich der Musikschulen werden klare Kriterien zur Qualitätssicherung als Voraussetzung für eine Förderfähigkeit durch das Land definiert. Ein Qualitätskriterium sind zum Beispiel fest angestellte und tariflich bezahlte Musikpädagogen und -pädagoginnen – zum einen, um diese sozial abzusichern und zum anderen, um an den Musikschulen ein solides und nachhaltiges Qualitätsniveau zu garantieren. Die gesetzliche Festlegung flankiert die Musikschuloffensive des Landes, in deren Rahmen den Kommunen ab 2022 rund sieben Millionen Euro mehr Landesmittel zur Verfügung stehen. Damit können kurzfristig 100 neue Stellen an Musikschulen geschaffen werden.

 

Nachhaltigkeit:

Auch das Thema Nachhaltigkeit in der Kultur wird erstmalig rechtlich positioniert und zwar in dreifacher Dimension: ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Kultureinrichtungen sollen etwa im Bereich Bauen, bei Veranstaltungen oder im internationalen Austausch ihren ökologischen Fußabdruck beachten. Landesförderungen sollen nachhaltig ausgerichtet werden und können entsprechende Kosten berücksichtigen. Berücksichtigt werden soll in der Förderung auch die Nachhaltigkeit in Bezug auf die ökonomischen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler.

 

Bürokratieabbau und Transparenz:

Das Kulturgesetzbuch sieht eine Förderrichtlinie vor, auf deren Grundlage es künftig erheblich einfacher sein wird, Anträge auf Förderung zu stellen. Die Richtlinie soll alle zwei Jahre evaluiert werden, um den Bürokratieabbau auch nachhaltig zu betreiben. Das Kulturgesetzbuch schafft außerdem Rahmenbedingungen, die die Entwicklung der Kultur- und Förderpolitik im Sinne einer lebendigen Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure vorsehen. Leitende Kriterien sind Transparenz und Verbindlichkeit.