Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2022 wurden die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt.
Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 über die beantragten Projekte wie folgt entschieden:
Antragsteller |
Maßnahme |
beantragte Förderung |
Entscheidung LVR |
Rhein-Kreis Neuss |
Digitalisierung und Erschließung
der Bibliotheksbestände im Kreiskulturzentrum Zons, Fortsetzungsantrag 2020 -
2022 |
90.000,-
€ über drei Jahre, 2020:
30.000 € 2021:
30.000 € |
30.000 € |
Stadt Dormagen |
Welterbe-Projekt
Niedergermanischer Limes, Herstellung von Ausstellungsflächen und Informationsanlagen
im Außenbereich |
242.200
€ über zwei Jahre |
80.000
€ in 2021 120.000 € in 2022 |
Rheinisches |
Rheinisches
Schützenmuseum Neuss: Neueinrichtung der Dauerausstellung |
116.200
€ |
2022:
50.000 € 2023:
30.000 € |
Rhein-Kreis Neuss Archiv im Rhein-Kreis
Neuss |
Restaurierung,
Digitalisierung und Onlinestellung ausgewählter Jahrgänge der Grevenbroicher
Zeitung (1925 – 1936) |
14.000
€ |
10.000
€ |
Alte Feuerwache
Grevenbroich e.V. |
Alte Feuerwache 2.0 – ein
Meilenstein für die regionale Jugendkultur |
182.800 € |
Ablehnung vom 30.12.2021 |
Archiv Stadt Kaarst |
Historische Aufarbeitung
der Geschichte der nationalsozialistischen Herrschaft in der Stadt Kaarst |
144.000 € 57.600 € in 2022 32.800 € in 2023 53.600 € in 2024 |
Ablehnung vom 30.12.2021 |
Meerbuscher Kulturkreis
e.V. und Heimatkreis Lank e.V. |
Erstellung eines
landschaftsarchitektonischen Gestaltungskonzeptes für den Latumer See –
Kunstwerke in freier Natur |
7.900
€ |
Ablehnung vom 30.12.2021 |
Meerbuscher Kulturkreis
e.V. |
Schreibwettbewerb
„Schreibtalente“ – Meerbuscher Kulturkreis e.V. |
6.000
€ |
Ablehnung vom 30.12.2021 |
Arne Harder, Jüchen |
Jüchener Gitarrenkonzerte
und Internationales Festival |
4.500
€ |
Ablehnung vom 18.06.2021 |
In den Ablehnungen wurde ausgeführt, dass im Bereich der Mitgliedskörperschaft mehrere Projektanträge vorlagen, die 2022 zur Förderung empfohlen wurden und die beantragten Förderungen in Summe die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem überstiegen, weshalb neben zum Teil erheblichen Kürzungen projekt- und einzelfallbezogen auch negative Förderempfehlungen unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte vorgenommen werden mussten.
Die Projekte wurden grundsätzlich als förderungswürdig erachtet, bei dem Projekt zur Erstellung des landschaftsarchitektonischen Gestaltungskonzeptes für den Latumer See wird eine Förderung aus Mitteln des LVR-Netzwerkes angestrebt, bei dem Schreibwettbewerb „Schreibtalente“ wird eine Unterstützung aus Haushaltsmitteln des LVR geprüft. Für das Projekt der historischen Aufarbeitung der Geschichte der nationalsozialistischen Herrschaft in Karst und Büttgen hat der LVR empfohlen, das Konzept mit innovativen und partizipativen Ansätzen, Methoden und Fragestellungen zu überarbeiten. Nach Ansicht des LVR kommen für das Projekt andere Fördergeber (Stiftungen zur Forschungsförderung) eher in Betracht.
Der Antrag des Herrn Harder wurde abgelehnt, da Privatpersonen gemäß der Förderrichtlinien des LVR nicht antragsberechtigt sind.
Für das Jahr 2023 besteht bis zum 31.03.2022 die
Möglichkeit, beim LVR Anträge für die Regionale Kulturförderung zu stellen.
Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen,
Vereinen etc. gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten,
ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über
die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu
richten ist. Der LVR hat hierfür ein
digitales Verfahren für die Antragstellung zur Verfügung gestellt.
Der LVR empfiehlt den frühzeitigen Austausch zwischen den förderfähigen Initiativen und dem Kreis oder dem LVR. Beim Rhein-Kreis Neuss sollten die Anträge spätestens bis zum 28. Februar 2022 vorliegen. Von dort werden diese bis Ende März mit einer Stellungnahme der Mitgliedskörperschaft an den LVR weitergeleitet.