Betreff
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2022
Vorlage
40/1024/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Für das Jahr 2022 wurden die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt.

 

Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 über die beantragten Projekte wie folgt entschieden:

 

Antragsteller

Maßnahme

beantragte Förderung

Entscheidung LVR

Rhein-Kreis Neuss

Digitalisierung und Erschließung der Bibliotheksbestände im Kreiskulturzentrum Zons, Fortsetzungsantrag 2020 - 2022

90.000,- € über drei Jahre,

2020: 30.000 €

2021: 30.000 €

30.000 €

Stadt Dormagen

 

Welterbe-Projekt Niedergermanischer Limes, Herstellung von Ausstellungsflächen und Informationsanlagen im Außenbereich

242.200 € über zwei Jahre

80.000 € in 2021 120.000 € in 2022

Rheinisches
Schützenmuseum

Rheinisches Schützenmuseum Neuss: Neueinrichtung der Dauerausstellung

116.200 €

2022: 50.000 €

2023: 30.000 €

Rhein-Kreis Neuss

Archiv im Rhein-Kreis Neuss

Restaurierung, Digitalisierung und Onlinestellung ausgewählter Jahrgänge der Grevenbroicher Zeitung (1925 – 1936)

14.000 €

10.000 €

Alte Feuerwache Grevenbroich e.V.

Alte Feuerwache 2.0 – ein Meilenstein für die regionale Jugendkultur

182.800 €

Ablehnung vom 30.12.2021

Archiv Stadt Kaarst

Historische Aufarbeitung der Geschichte der nationalsozialistischen Herrschaft in der Stadt Kaarst

144.000 €

57.600 € in 2022

32.800 € in 2023

53.600 € in 2024

Ablehnung vom 30.12.2021

 

Meerbuscher Kulturkreis e.V. und Heimatkreis Lank e.V.

Erstellung eines landschaftsarchitektonischen Gestaltungskonzeptes für den Latumer See – Kunstwerke in freier Natur

7.900 €

Ablehnung vom 30.12.2021

Meerbuscher Kulturkreis e.V.

Schreibwettbewerb „Schreibtalente“ – Meerbuscher Kulturkreis e.V.

6.000 €

Ablehnung vom 30.12.2021

 

Arne Harder, Jüchen

 

Jüchener Gitarrenkonzerte und Internationales Festival

4.500 €

Ablehnung vom 18.06.2021

 

In den Ablehnungen wurde ausgeführt, dass im Bereich der Mitgliedskörperschaft mehrere Projektanträge vorlagen, die 2022 zur Förderung empfohlen wurden und die beantragten Förderungen in Summe die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem überstiegen, weshalb neben zum Teil erheblichen Kürzungen projekt- und einzelfallbezogen auch negative Förderempfehlungen unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte vorgenommen werden mussten.

 

Die Projekte wurden grundsätzlich als förderungswürdig erachtet, bei dem Projekt zur Erstellung des landschaftsarchitektonischen Gestaltungskonzeptes für den Latumer See wird eine Förderung aus Mitteln des LVR-Netzwerkes angestrebt, bei dem Schreibwettbewerb „Schreibtalente“ wird eine Unterstützung aus Haushaltsmitteln des LVR geprüft. Für das Projekt der historischen Aufarbeitung der Geschichte der nationalsozialistischen Herrschaft in Karst und Büttgen hat der LVR empfohlen, das Konzept mit innovativen und partizipativen Ansätzen, Methoden und Fragestellungen zu überarbeiten. Nach Ansicht des LVR kommen für das Projekt andere Fördergeber (Stiftungen zur Forschungsförderung) eher in Betracht.

 

Der Antrag des Herrn Harder wurde abgelehnt, da Privatpersonen gemäß der Förderrichtlinien des LVR nicht antragsberechtigt sind.

 

Für das Jahr 2023 besteht bis zum 31.03.2022 die Möglichkeit, beim LVR Anträge für die Regionale Kulturförderung zu stellen. Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen etc. gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR hat hierfür ein digitales Verfahren für die Antragstellung zur Verfügung gestellt.

 

Der LVR empfiehlt den frühzeitigen Austausch zwischen den förderfähigen Initiativen und dem Kreis oder dem LVR. Beim Rhein-Kreis Neuss sollten die Anträge spätestens bis zum 28. Februar 2022 vorliegen. Von dort werden diese bis Ende März mit einer Stellungnahme der Mitgliedskörperschaft an den LVR weitergeleitet.