Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Grevenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Reisekostenabrechnung für die Bediensteten der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
ZS2/132/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Grevenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Reisekostenabrechnungen für die Bediensteten der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss".

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Überlegungen zur Kommunalen Zusammenarbeit wurde der Stadt Grevenbroich angeboten, die Bearbeitung der Reisekostenanträge ihrer Bediensteten gegen eine

Fallpauschale von 15 Euro pro Antrag durch den Rhein-Kreis Neuss erledigen zu lassen.

 

In der Stadt Grevenbroich fallen jährlich ca. 750 Reisekostenanträge an. Die Personalnebenkostenstelle des Kreises bearbeitet jährlich ca. 1900 Reisekostenanträge. Diese hohe Fallzahl ermöglicht eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung, da Reisekostenrecht komplex ist und das Vorhalten von Spezialwissen erfordert. Für die Stadt Grevenbroich bedeutet dies eine wirtschaftliche und qualitative Verbesserung.

 

Der Rat der Stadt Grevenbroich hat der Aufgabenübertragung in seiner Sitzung am 18.06.2009 bereits zugestimmt.

 

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen. Gleichlautende Vereinbarungen wurden mit der Gemeinde Jüchen (2004) und der Gemeinde Rommerskirchen (2002) geschlossen.