Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt
- der Einrichtung des Waldkindergartens mit zwei Gruppen in Korschenbroich durch die Stadt Korschenbroich sowie
- der Übernahme der Trägerschaft durch Hoch³ zu.
Sachverhalt:
I. Bedarf
Um
den Verpflichtungen aus § 24 SGB VIII, (jedes Kind hat mit Vollendung des 3.
Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung und
mit Vollendung des ersten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege) gerecht zu werden, müssen in der Stadt Korschenbroich
zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter
und über drei Jahren geschaffen werden.
Die
Stadt Korschenbroich plant in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und Hoch³
als Träger an der Waldsporthalle in Korschenbroich (Am Sportplatz 11 b), einen Waldkindergarten
mit zwei Gruppen einzurichten. Die Gruppen sind grundsätzlich für die Betreuung
von Kinder über und unter drei Jahren geeignet.
Hoch³
ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII mit Sitz
in Jüchen und dem Jugendamt bekannt.
Weitere Informationen zum
Träger können abgerufen werden unter:
hochdreide
– Klassenfahrten und Gruppenprogramme
Für
den Waldkindergarten plant die Stadt Korschenbroich zwei Bauwagen, die für die
Bedürfnisse eines Waldkindergartens ausgestattet sind, anzuschaffen. Darüber
hinaus soll ein kleines Blockhaus mit ca. 40 m² Grundfläche entstehen, in dem
für die Kinder gekocht wird und das außerdem als Lagerraum dient. Die Bauwagen
sind mit jeweils zwei Toiletten und Wickeltischen ausgestattet sowie mit
Ruhemöglichkeiten. Darüber hinaus mit Tischen und Bänken für Spiel- und
Bastelangeboten.
Die
Stadt stellt neben der Waldsporthalle in Korschenbroich Am Sportplatz 10a ein
ausreichend großes Grundstück zur Verfügung.
Die
Planungen werden mit dem Kreis- und Landesjugendamt abgestimmt.
Gründe
für den zusätzlichen Bedarf:
Ø Wie der vorgelegten
Bedarfsplanung zu entnehmen ist, werden bereits im kommenden Kindergartenjahr zusätzliche
Betreuungsplätze in Korschenbroich in Kindertageseinrichtungen benötigt.
Ø Weiter Bautätigkeiten
im Bereich Pesch und Zuzüge
in bestehenden Wohnungsbestand (Generationenwechsel) erhöhen den Bedarf.
Ø Steigende
Geburtenzahlen und eine steigende Geburtenrate machen zusätzliche
Betreuungsplätze notwendig.
Ø Der Bedarf im Rahmen
der U3-Betreuung wird auch zukünftig steigen, infolge dessen werden zusätzliche
Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt.
II. Finanzierung der Baumaßnahme:
Die
Kosten für einen Bauwagen betragen ca. 80.000 €, für zwei entsprechend 160.000
€
Dazu
kommen weitere Kosten für die Erschließung des Grundstücks und für das
Blockhaus. Die Kostenermittlung war zum Zeitpunkt der Erstellung der
Sitzungsvorlage noch nicht abgeschlossen. Soweit möglich, werden diese in der
Sitzung mitgeteilt.
Das
Land fördert die Maßnahme mit bis zu 90 % der Kosten. Der Trägeranteil in Höhe
von 10 % wird durch die Stadt Korschenbroich getragen.
III. Fördermittel des Landes oder
Bundes für den U6-Ausbau:
Das
Land NRW hat für die nächsten Jahren erhebliche Mittel für den U6-Ausbau zur
Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen projektbezogen zur Verfügung. Für die
Baumaßnahme wird ein entsprechender Antrag gestellt.
Der
Waldkindergarten soll zum 01.08.2022 den Betrieb mit zunächst einer Gruppe der
Gruppenform I aufnehmen.