Sachverhalt:
Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2023 –
2027 besteht aus 11 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf
von ca. 52,57 Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 15,77 Mio. EUR. Die 11 Maßnahmen
bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und sechs Radwegemaßnahmen, die für die
Jahre 2023 - 2027 eingeplant sind.
Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen
unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen
Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.
Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und
die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten
Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen.
Hiervon ist insbesondere das große
Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath
betroffen. Für die Maßnahme liegt das zwingend erforderliche (uneingeschränkte)
Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung noch nicht vor.
Anhang:
Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet
acht Maßnahmen, wobei es sich um sechs Radwegemaßnahmen und zwei
Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen
im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein
vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht
festzustellen.