Sachverhalt:
Zum Antrag der Fraktionen CDU, FDP und UWG/ Freie Wähler-Zentrum für die
Sitzung des Gesundheitsausschusses am 18. 05. 2022 zur Intensivierung der
Kariesgruppenprophylaxe in Kindergarten und Grundschule sowie Ausbau von
Kooperationen
Das Interesse der
Antragsteller an der Thematik Kariesgruppenprophylaxe wird sehr begrüßt. Gerade
durch die systematische Arbeit in Kindergärten und Schulen konnten in den
vergangenen Jahren gute Erfolge erzielt werden.
Zu Punkt 1: „Bericht, inwieweit sich die Zahngesundheit
der Kinder und Jugendlichen verändert hat“
Die Ergebnisse der
Gruppenprophylaxe (zahnärztliche Reihenuntersuchungen, „zahnärztliche
Aufklärungsarbeit- und Unterstützungsarbeiten“) werden in jedem Jahr in einem
Jahresbericht zusammengefasst und ausgewertet.
Der Zahnärztliche
Dienst des Kreisgesundheitsamtes führt im Rahmen des Arbeitskreises
Zahngesundheit Rhein-Kreis Neuss die
Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V in den Kindergärten, Schulen und
Behinderteneinrichtungen durch.
Mitglieder im
Arbeitskreis sind neben dem Rhein-Kreis Neuss die gesetzlichen Krankenkassen,
die Zahnärztekammer Nordrhein und die Kassenzahnärztliche Vereinigung
Nordrhein. Grundlage hierfür ist die vertragliche Vereinbarung zur Förderung
der Gruppenprophylaxe, nach der sich die Krankenkassen an den Gesamtkosten mit
40 % beteiligen.
Die Geschäftsführung
und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation von Veranstaltungen wie dem
„Tag der Zahngesundheit“ und Arbeitskreissitzungen obliegt dem Rhein-Kreis Neuss.
Der Zahnärztliche
Dienst ist für die Durchführung der Gruppenprophylaxe zuständig.
Im Kreisgebiet waren 4
zahnärztliche Teams (je ein Zahnarzt/eine Zahnärztin und eine Zahnarzthelferin)
in den Grundschulen, Kindergärten und Behinderteneinrichtungen flächendeckend
im Einsatz. Alle Einrichtungen wurden mindestens einmal im Jahr untersucht.
Die ausführliche
Beschreibung der Arbeit des Zahnärztlichen Dienstes ist den jeweiligen
Jahresberichten, statistischen Berichten sehr ausführlich zu entnehmen und würde
den Rahmen dieser Anfrage sprengen.
Zunächst muss
festgestellt werden, dass aufgrund der Corona Pandemie seit Ende März/ April
2020 keine zahnärztlichen Reihenuntersuchungen/ Gruppenprophylaxe in Schulen
und Kindergärten nach § 21 SGB V mehr durchgeführt werden konnten. Die Gründe
dürften allgemein bekannt sein:
Es ist klar, dass
sowohl bei den zahnärztlichen Reihenuntersuchungen durch Zahnärztinnen und
Zahnärzte des Gesundheitsamtes, als auch bei Zahnputzübungen durch
Prophylaxehelferinnen die damals geltenden Abstandsregelungen von 1,50 m nicht
eingehalten werden konnten.
Daher wurde im
Sinne der Risikovermeidung damals von der Durchführung der Gruppenprophylaxe
als vermeidbare mögliche Überträgerquelle des SARS COV 2-Virus in Schulen und
Kitas abgesehen. Dies ist in den meisten Arbeitskreisen in Nordrhein der Fall.
Zum anderen war
in den Schulen und Kindergärten die Durchführung der Gruppenprophylaxe wegen
der hier geltenden Regelungen nicht möglich.
Daher sind seit
Ende März/ April 2020 die Mitarbeiter/innen des Zahnärztlichen Dienstes
aufgrund der Corona Pandemie nahezu ausschließlich im Corona Dienst zur
Bewältigung der Krise eingeteilt.
Die
Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen hat sich in den Jahren bis zum
zwangsläufigen Stopp der Gruppenprophylaxe im Rhein-Kreis Neuss wie auch
Bundesweit stetig verbessert.
Anliegend die statistische Auswertung für die
Schulkinder bis zu dem Zeitpunkt an dem die Zahnärztlichen Reihenuntersuchungen
im Rhein-Kreis Neuss noch möglich waren - im Schuljahr 2018/2019
Zur allgemeinen Entwicklung in Deutschland
Kinder in
Förderschulen und Kinder mit Beeinträchtigungen zeigen genauso eine höhere
Kariesprävalenz wie Kinder aus einer niedrigeren Sozialschicht, woraus ein
erhöhter Bedarf an Gesundheitsförderung folgt.
Bei der
durchschnittlichen Karieserfahrung (DMFT) zeigen sich deutliche Unterschiede in
Abhängigkeit von der Sozialschicht.
Anliegend die statistische Auswertung für die
Kindergartenkinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Zahnärztlichen
Reihenuntersuchungen im Rhein-Kreis Neuss noch möglich waren - im Schuljahr
2018/2019
Es wurden Kinder im Alter zwischen 1 und 7 Jahren im Kita-Jahr
2018/2019 untersucht (insgesamt 10.228 Kinder).
Die
Kariesprävalenz (dmft – Milchzähne) lag insgesamt bei 0,77.
Bei den unter
4jährigen bei 0,3 und bei den Kindern von 4 – 6 Jahren bei 1,13.
Bei den Jungen
lag die Kariesprävalenz bei 0,90 und bei den Mädchen bei 0,69
Auch in den Städten und Gemeinden des Rhein-Kreis
Neuss zeigen sich Unterschiede bzw. Auffälligkeiten in der Kariesprävalenz
Zu Punkt 2: „Verdoppelung der jährlichen Aktivitäten“
Eine „Verdopplung
der jährlichen Aktivitäten (halbjährlicher Betreuungsrhythmus)“ kann nur mit
einer umfangreichen Ausweitung der Personal- und Materialausstattung des
zahnärztlichen Dienstes erreicht werden.
Der Zahnärztliche
Dienst des Rhein-Kreis Neuss hat 13 Mitarbeiter/innen.
Sie setzen sich
zusammen aus drei Zahnärztinnen und einem Zahnarzt, vier Zahnarzthelferinnen
und fünf Prophylaxehelferinnen.
Mit dem
vorhandenen Personal war eine flächendeckende Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V
in den Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen 1mal jährlich in der
„Vor-Corona-Zeit“ – je nach Personalbesetzungsstand – möglich.
In Bezug auf die
Gewinnung von zahnärztlichem Personal ist zu sagen, dass wir beim Rhein-Kreis
Neuss bisher großes Glück gehabt haben, qualifizierte und sehr engagierte
Mitarbeiterinnen zu bekommen. Angesichts der Möglichkeiten für medizinisches
Personal in der niedergelassenen Praxis und in den Kliniken wird dies immer
schwieriger.
Bei einer
Verdoppelung der Einsätze in Kindergärten und Schulen ist mit einer ungefähren
Verdoppelung der derzeitigen Kosten zu rechnen. Dies würde zu Personalkosten
von 897.000 Euro und Sachkosten von 645.000 Euro führen.
Zu Punkt 3: „Konzept Aufklärung zur Erhaltung der
Zahngesundheit unter Hinzunahme der Eltern in optimaler Weise als
interkulturelles Angebot und ggf. unter Hinzunahme mehrsprachlicher
Informationsblätter“
In der
„Vor-Corona-Zeit“ war unser Konzept die flächendeckende
Betreuung aller Einrichtungen im
Rhein-Kreis Neuss mit Schwerpunkt auf die Schulen und Kitas, die von Kindern mit
einem erhöhten Kariesrisiko besucht werden, und Regionen mit schlechteren
Zahnbefunden, z. B. in Dormagen, - wie mit
dem Projekt an der Förderschule am Chorbusch in Dormagen Hackenbroich, dem
Projekt „Gemeinsam gegen Karies“ – ein interdisziplinäres Präventionsprogramm
zur Vermeidung von Nuckelflaschenkaries oder an der Grundschule „Die Brücke“ in
Neuss. Hierzu werden in Informationsmaterialien und Willkommenspaketen für
Eltern natürlich auch mehrsprachliche Informationsblätter und Flyer genutzt.
Zu Punkt 4: „Landesförderungen und Förderprogramme der
Krankenkassen“
Für den
Arbeitskreis Zahngesundheit Rhein-Kreis Neuss beteiligen sich die Krankenkassen
an den Gesamtkosten mit 40 %. Ob sich die Krankenkassen mit gleicher
Prozentzahl an einer Verdoppelung der Kosten beteiligen würden, müsste ggf.
geklärt werden.
Eigenständige
Landesprogramme sind nicht bekannt.
Im Jahr 2017 fiel
ein geringes Preisgeld an:
Herausragendes
bundesweites öffentliches Interesse fand der Gewinn des Wrigley- Prophylaxe
Preises 2017. In diesem Jahr wurde das Projekt „Gemeinsam gegen Karies“ des
Arbeitskreises Zahngesundheit Rhein-Kreis Neuss, welches von unserer Zahnärztin
Frau Dr. Bartsch in Dormagen entwickelt wurde, ausgezeichnet.
Zu Punkt 5: „Konzept für eine Kooperation mit niedergelassenen Zahnärzten“
Ein solches besteht bereits seit 1992. Bei der
Gruppenprophylaxe in den Kindergärten wirken auch nach der
Arbeitskreisvereinbarung niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen als
Patenzahnärzte/Patenzahnärztinnen mit. Hierbei werden Praxisbesuche von
Kindergartengruppen bei niedergelassenen Kollegen zum spielerischen Angstabbau
durchgeführt.
Digitalisierungs-TÜV
( ) Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential
muss geprüft werden.
( ) Kein
Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.