Betreff
Antrag der CDU, FDP, UWG/Freie Wähler-Zentrum vom 21.03.2022 zur Intensivierung der Kariesgruppenprophylaxe in Kindergarten und Grundschule sowie Ausbau von Kooperationen
Vorlage
53/1339/XVII/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Zum Antrag der Fraktionen CDU, FDP und UWG/ Freie Wähler-Zentrum für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 18. 05. 2022 zur Intensivierung der Kariesgruppenprophylaxe in Kindergarten und Grundschule sowie Ausbau von Kooperationen

 

Das Interesse der Antragsteller an der Thematik Kariesgruppenprophylaxe wird sehr begrüßt. Gerade durch die systematische Arbeit in Kindergärten und Schulen konnten in den vergangenen Jahren gute Erfolge erzielt werden.

Zu Punkt 1:    „Bericht, inwieweit sich die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen verändert hat“

 

Die Ergebnisse der Gruppenprophylaxe (zahnärztliche Reihenuntersuchungen, „zahnärztliche Aufklärungsarbeit- und Unterstützungsarbeiten“) werden in jedem Jahr in einem Jahresbericht zusammengefasst und ausgewertet.

Der Zahnärztliche Dienst des Kreisgesundheitsamtes führt im Rahmen des Arbeitskreises Zahngesundheit Rhein-Kreis Neuss die Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V in den Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen durch.

Mitglieder im Arbeitskreis sind neben dem Rhein-Kreis Neuss die gesetzlichen Krankenkassen, die Zahnärztekammer Nordrhein und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein. Grundlage hierfür ist die vertragliche Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe, nach der sich die Krankenkassen an den Gesamtkosten mit 40 % beteiligen.

Die Geschäftsführung und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation von Veranstaltungen wie dem „Tag der Zahngesundheit“ und Arbeitskreissitzungen obliegt dem Rhein-Kreis Neuss.

Der Zahnärztliche Dienst ist für die Durchführung der Gruppenprophylaxe zuständig.

Im Kreisgebiet waren 4 zahnärztliche Teams (je ein Zahnarzt/eine Zahnärztin und eine Zahnarzthelferin) in den Grundschulen, Kindergärten und Behinderteneinrichtungen flächendeckend im Einsatz. Alle Einrichtungen wurden mindestens einmal im Jahr untersucht.

Die ausführliche Beschreibung der Arbeit des Zahnärztlichen Dienstes ist den jeweiligen Jahresberichten, statistischen Berichten sehr ausführlich zu entnehmen und würde den Rahmen dieser Anfrage sprengen.

Zunächst muss festgestellt werden, dass aufgrund der Corona Pandemie seit Ende März/ April 2020 keine zahnärztlichen Reihenuntersuchungen/ Gruppenprophylaxe in Schulen und Kindergärten nach § 21 SGB V mehr durchgeführt werden konnten. Die Gründe dürften allgemein bekannt sein:

Es ist klar, dass sowohl bei den zahnärztlichen Reihenuntersuchungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte des Gesundheitsamtes, als auch bei Zahnputzübungen durch Prophylaxehelferinnen die damals geltenden Abstandsregelungen von 1,50 m nicht eingehalten werden konnten.

Daher wurde im Sinne der Risikovermeidung damals von der Durchführung der Gruppenprophylaxe als vermeidbare mögliche Überträgerquelle des SARS COV 2-Virus in Schulen und Kitas abgesehen. Dies ist in den meisten Arbeitskreisen in Nordrhein der Fall.

Zum anderen war in den Schulen und Kindergärten die Durchführung der Gruppenprophylaxe wegen der hier geltenden Regelungen nicht möglich.

Daher sind seit Ende März/ April 2020 die Mitarbeiter/innen des Zahnärztlichen Dienstes aufgrund der Corona Pandemie nahezu ausschließlich im Corona Dienst zur Bewältigung der Krise eingeteilt.

 

Die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen hat sich in den Jahren bis zum zwangsläufigen Stopp der Gruppenprophylaxe im Rhein-Kreis Neuss wie auch Bundesweit stetig verbessert.

 

Anliegend die statistische Auswertung für die Schulkinder bis zu dem Zeitpunkt an dem die Zahnärztlichen Reihenuntersuchungen im Rhein-Kreis Neuss noch möglich waren - im Schuljahr 2018/2019

 

 

 

 

Zur allgemeinen Entwicklung in Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinder in Förderschulen und Kinder mit Beeinträchtigungen zeigen genauso eine höhere Kariesprävalenz wie Kinder aus einer niedrigeren Sozialschicht, woraus ein erhöhter Bedarf an Gesundheitsförderung folgt.

 

 

Bei der durchschnittlichen Karieserfahrung (DMFT) zeigen sich deutliche Unterschiede in Abhängigkeit von der Sozialschicht.

 

Anliegend die statistische Auswertung für die Kindergartenkinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Zahnärztlichen Reihenuntersuchungen im Rhein-Kreis Neuss noch möglich waren - im Schuljahr 2018/2019

 

Es wurden Kinder im Alter zwischen 1 und 7 Jahren im Kita-Jahr 2018/2019 untersucht (insgesamt 10.228 Kinder).

 

Die Kariesprävalenz (dmft – Milchzähne) lag insgesamt bei 0,77.

Bei den unter 4jährigen bei 0,3 und bei den Kindern von 4 – 6 Jahren bei 1,13.

 

Bei den Jungen lag die Kariesprävalenz bei 0,90 und bei den Mädchen bei 0,69

 

 

 

Auch in den Städten und Gemeinden des Rhein-Kreis Neuss zeigen sich Unterschiede bzw. Auffälligkeiten in der Kariesprävalenz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 2:    „Verdoppelung der jährlichen Aktivitäten“

 

Eine „Verdopplung der jährlichen Aktivitäten (halbjährlicher Betreuungsrhythmus)“ kann nur mit einer umfangreichen Ausweitung der Personal- und Materialausstattung des zahnärztlichen Dienstes erreicht werden.

 

Der Zahnärztliche Dienst des Rhein-Kreis Neuss hat 13 Mitarbeiter/innen.

Sie setzen sich zusammen aus drei Zahnärztinnen und einem Zahnarzt, vier Zahnarzthelferinnen und fünf Prophylaxehelferinnen.

 

Mit dem vorhandenen Personal war eine flächendeckende Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V in den Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen 1mal jährlich in der „Vor-Corona-Zeit“ – je nach Personalbesetzungsstand – möglich.

 

In Bezug auf die Gewinnung von zahnärztlichem Personal ist zu sagen, dass wir beim Rhein-Kreis Neuss bisher großes Glück gehabt haben, qualifizierte und sehr engagierte Mitarbeiterinnen zu bekommen. Angesichts der Möglichkeiten für medizinisches Personal in der niedergelassenen Praxis und in den Kliniken wird dies immer schwieriger.

 

Bei einer Verdoppelung der Einsätze in Kindergärten und Schulen ist mit einer ungefähren Verdoppelung der derzeitigen Kosten zu rechnen. Dies würde zu Personalkosten von 897.000 Euro und Sachkosten von 645.000 Euro führen.

 

 

 

Zu Punkt 3:    „Konzept Aufklärung zur Erhaltung der Zahngesundheit unter Hinzunahme der Eltern in optimaler Weise als interkulturelles Angebot und ggf. unter Hinzunahme mehrsprachlicher Informationsblätter“

 

In der „Vor-Corona-Zeit“ war unser Konzept die flächendeckende Betreuung aller Einrichtungen im Rhein-Kreis Neuss mit Schwerpunkt auf die Schulen und Kitas, die von Kindern mit einem erhöhten Kariesrisiko besucht werden, und Regionen mit schlechteren Zahnbefunden, z. B. in Dormagen, -  wie mit dem Projekt an der Förderschule am Chorbusch in Dormagen Hackenbroich, dem Projekt „Gemeinsam gegen Karies“ – ein interdisziplinäres Präventionsprogramm zur Vermeidung von Nuckelflaschenkaries oder an der Grundschule „Die Brücke“ in Neuss. Hierzu werden in Informationsmaterialien und Willkommenspaketen für Eltern natürlich auch mehrsprachliche Informationsblätter und Flyer genutzt.

 

 

Zu Punkt 4:    „Landesförderungen und Förderprogramme der Krankenkassen“

 

Für den Arbeitskreis Zahngesundheit Rhein-Kreis Neuss beteiligen sich die Krankenkassen an den Gesamtkosten mit 40 %. Ob sich die Krankenkassen mit gleicher Prozentzahl an einer Verdoppelung der Kosten beteiligen würden, müsste ggf. geklärt werden.

 

Eigenständige Landesprogramme sind nicht bekannt.

 

Im Jahr 2017 fiel ein geringes Preisgeld an:

Herausragendes bundesweites öffentliches Interesse fand der Gewinn des Wrigley- Prophylaxe Preises 2017. In diesem Jahr wurde das Projekt „Gemeinsam gegen Karies“ des Arbeitskreises Zahngesundheit Rhein-Kreis Neuss, welches von unserer Zahnärztin Frau Dr. Bartsch in Dormagen entwickelt wurde, ausgezeichnet.

 

Zu Punkt 5:    „Konzept für eine Kooperation mit niedergelassenen Zahnärzten“

 

Ein solches besteht bereits seit 1992. Bei der Gruppenprophylaxe in den Kindergärten wirken auch nach der Arbeitskreisvereinbarung niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen als Patenzahnärzte/Patenzahnärztinnen mit. Hierbei werden Praxisbesuche von Kindergartengruppen bei niedergelassenen Kollegen zum spielerischen Angstabbau durchgeführt.

 

 

Digitalisierungs-TÜV
(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(   ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.