Beschlussempfehlung:
Der Kreistag
beschließt:
1.
Anstelle
der externen Beauftragung eines Gutachtens (100.000 Euro) zur Erreichung der
gesetzlichen Klimaschutzziele wird der Aufbau eines Energiemanagementsystems im
Amt für Gebäudewirtschaft beabsichtigt. Die geplanten Inhalte des externen
Gutachtens werden im Rahmen der Klimaschutzwandelvorsorgestrategie für den
Rhein-Kreis Neuss behandelt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, noch
in diesem Jahr einen Förderantrag für den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines
Energiemanagementsystems im Rahmen des Förderprogramms Kommunalrichtlinie zu
stellen.
3.
Bei
Fördergenehmigung sollen die Stellen für eine(n)
Energiemanagerin/Energiemanager und einer Assistenzkraft ausgeschrieben und im
Stellenplan aufgenommen werden.
Sachverhalt:
Im Rahmen eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen SPD und Bündnis
90/Die Grünen zur Finanzausschusssitzung am 15.03.2022 soll ein externes
Gutachten zur Klimaneutralität der Institution Rhein-Kreis Neuss in Auftrag
gegeben werden. Im Rahmen der anschließenden Diskussion im Finanzausschuss
wurde der Antrag dahingehend abgeändert, dass die Institution Rhein-Kreis Neuss
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes bis 2030 eine
Reduktion der klimaschädlichen Emissionen um zwei Drittel im Vergleich zu 1990
erreichen soll. Unter welchen Bedingungen dies erfolgen kann, soll Inhalt des
Gutachtens sein (s. Seite 15 der Niederschrift des Finanzausschusses vom
15.03.2022). Die Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro sind beim Produkt
090.511.010-„Kreisentwicklung/Strukturwandel“ veranschlagt.
Die Verwaltung teilt die beabsichtigten Klimaschutzziele, ist jedoch
der Meinung, dass hier eine Dopplung mit der Zielsetzung im Rahmen der
beauftragten Klimawandelvorsorgestrategie für den Rhein-Kreis Neuss erfolgt.
Stattdessen schlägt die Verwaltung zur Erreichung der Klimaschutz- und
Nachhaltigkeitsziele den Aufbau eines Energiemanagementsystems (EMS) für die
Gebäude des Kreises vor, um durch konkrete Maßnahmen im Gebäudesektor weitere
Optimierungspotentiale zu heben.
Hierzu hat das Baudezernat bereits mit dem Energiebericht eine gute
Grundlage geschaffen. Erstmalig wurden neben Verbrauchs- und Kostendaten auch
die CO2-Emissionen der Gebäude aufgeschlüsselt. Dass die emittierten
CO2-Mengen rund 409 Tonnen niedriger als im Bundesdurchschnitt
liegen zeigt, dass die Maßnahmen des Baudezernates greifen. Weitere Maßnahmen
im Schulterschluss mit der Kreispolitik, wie z.B. das
Photovoltaik-Ausbauprogramm und der 100-prozentige Ökostrombezug, leisten
weitere wichtige Beiträge zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele.
Im Anschluss an den Energiebericht sind jedoch weitere aufwändige
Schritte erforderlich, wie z.B. die kontinuierliche Analyse aller kreiseigenen
Gebäude mit technischen und wirtschaftlichen Ausarbeitungen einzelner Einspar-
und Klimaschutzmaßnahmen. Die im Amt für Gebäudewirtschaft vorhanden
personellen und fachlichen Ressourcen sind hierfür nicht ausreichend.
Deshalb soll über das Bundes-Förderprogramm „Kommunalrichtlinie 2022“
der Aufbau und der dauerhafte Betrieb eines Energiemanagementsystems (EMS) im
Amt für Gebäudewirtschaft erreicht werden. Dazu soll die Stelle einer
Energiemanagerin/eines Energiemanagers und einer Assistenzkraft
(Verwaltungskraft) geschaffen werden, die über das Förderprogramm für drei
Jahre gefördert werden.
In der neuen Kommunalrichtlinie vom 1.1.2022, gültig bis 31.12.2027
sind deutlich verbesserte Förderbedingungen für die Implementierung eines
Energiemanagements vorgesehen.
Link zur Webseite: Kommunalrichtlinie
| Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz
Der Rhein-Kreis Neuss als Kommune im Rheinischen Braunkohlerevier kann
hier von einer erhöhten Förderquote von 90
Prozent der förderfähigen Kosten profitieren. Sofern ein qualifizierter
Antrag noch im Jahr 2022 gestellt wird, beträgt
die Förderquote 100 Prozent. Mit Hilfe der Richtlinie können zusätzliche
Personalstellen, Hard- und Software, externe Dienstleister, sachdienliche
Geschäftsausgaben sowie Zertifizierungskosten gefördert werden. Der
Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.
Aufgaben der neugeschaffenen Stelle einer Energiemanagerin/eines
Energiemanagers sind u.a. die Entwicklung konkreter Handlungsfelder und Ziele
für die Gebäude des Kreises zu entwickeln, welche mit Hilfe eines
strukturierten Kennzahlensystems messbar und objektiviert werden können. Nach
Planung und Durchführung der konkret erforderlichen Maßnahmen müssen die Daten
im Rahmen eines permanenten Energiecontrollings zur Optimierung ausgewertet
werden. Zur Datengewinnung und –auswertung sind auch weitere
Digitalisierungsmaßnahmen („smarte Gebäudetechnik“) erforderlich.
Mit dem Energiemanagementsystem will die Verwaltung einen weiteren
wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor
erreichen. Für den Förderantrag ist ein Beschluss des Kreistages über den
Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb des Energiemanagementsystems
(EMS) erforderlich.
Digitalisierungs-TÜV
( X )
Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential
muss geprüft werden.
( ) Kein
Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.