Betreff
Vereidigung stellvertretender Mitglieder des Kreisausschusses und Aushändigung der Ernennungsurkunde zu Ehrenbeamten
Vorlage
010/1447/XVII/2022
Art
Mitteilung
Sachverhalt:
Nach § 62 KrO NRW sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Aushändigung der Urkunden und die Vereidigung erfolgt durch den Landrat.
Der Eid richtet sich nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften des Landesbeamtengesetzes NRW. § 46 LBG NRW lautet wie folgt:
„Ich schwöre, dass
ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung
und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“