Betreff
Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 08.06.2022 zum Thema "Hilfe und Erhöhung der Unterbringungskapazitäten für ukrainische Flüchtlinge"
Vorlage
010/1459/XVII/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

Die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss arbeitet nach Recht und Gesetz.

 

Die Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine sind ausreichend. Die Städte und die Gemeinde verfügen mit Stand 31.05.2022 sogar über 446 freie Unterbringungsmöglichkeiten.  

 

Der Aufenthalt abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber wird geduldet.

Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber arbeitet die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der Beantragung eines zur Rückkehr berechtigenden Ausweisdokuments konstruktiv mit den Zentralen Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei zusammen.

Die Dauer der Identitätsprüfung und die damit verbundene Entscheidung über die Ausstellung eines zur Rückkehr berechtigenden Dokuments durch die zuständigen Auslandsvertretungen sind nicht durch die Ausländerbehörde beeinflussbar.

Die nach dem Asylgesetz und dem Aufenthaltsgesetz zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ausreisepflicht werden beachtet und angewendet.

Die personellen Kapazitäten im Rückkehrmanagement sind ausreichend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Digitalisierungs-TÜV
(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(x) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.