Betreff
Wiederwahl des Kreisdirektors
Vorlage
010/1468/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag wählt, Herrn Kreisdirektor Dirk Brügge für die Dauer von weiteren acht Jahren zum Kreisdirektor des Rhein-Kreises Neuss wieder.


Sachverhalt:

Die erste Amtszeit des Kreisdirektors Dirk Brügge hat am 01.03.2015 begonnen und endet gem. § 47 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW i.V.m. § 16 Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss nach acht Jahren, also mit Ablauf des 28.02.2023. Gem. § 47 Abs. 2 KrO NRW i.V.m. § 71 Abs. 2 und 5 GO NRW darf die Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle (also ab 31.08.2022) erfolgen. Zudem ist der Kreisdirektor verpflichtet, eine durch den Kreistag getroffene erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn er spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit (bis 30.11.2022) wiedergewählt wird.

Die Wahl des Kreisdirektors obliegt gem. § 26 Abs. 1 Buchst. d) KrO NRW dem Kreistag. Sie findet gem. § 33 KrO NRW in öffentlicher Sitzung statt. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.