Betreff
Tischvorlage: Änderung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
36/1709/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag stimmt der Verwaltungsvorlage zu und beschließt die nachstehende Rechtsverordnung. 

 

R e c h t s v e r o r d n u n g

 

zur Änderung der Rechtsverordnung über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis Neuss vom 30.06.2021:

 

Aufgrund des § 51 Abs. 1 und 2 Personenbeförderungsgesetzes vom 21.03.1961 (BGB1. I
S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 08.08.1990 (BGB1. I
S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.04.2021 (BGBl. I S. 822) hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gemäß § 50 Abs. 3 der Kreisordnung am 28.09.2022 folgende Rechtsverordnung über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis Neuss beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Rechtsverordnung über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis Neuss vom 20.07.1977, zuletzt geändert durch eine Rechtsverordnung vom 30.06.2021 wird wie folgt geändert:

 

1. § 4 Abs. 1 soll folgende Fassung erhalten:


(1) Unabhängig von der Anzahl der beförderten Personen sind zu berechnen:

 

a.)  3,80 € Grundentgelt einschließlich 38,46 m Wegstrecke in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr
3,80 € Grundentgelt einschließlich 38,46 m Wegstrecke in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

 

b.)  0,10 € Wegstreckenentgelt für jede weiteren 38,46 m in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr

0,10 € Wegstreckenentgelt für jede weiteren 38,46 m in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen

 

c.)  0,10 € Warteentgelt je 14,40 Sekunden von der ersten bis zur fünften Minute

 

d.)  0,10 € Warteentgelt je 8,00 Sekunden ab der sechsten Minute

 

e.)  7,50 € Zuschlag für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen mit einem Großraumtaxi oder für die konkrete Anforderungen eines Großraumtaxis.

 

f.)   Der Tarif für die Wartezeiten findet als Mindesttarif auch bei langsamer Fahrt Anwendung.

 

2. § 5 Abs. 3 erhält folgenden Inhalt:

 

Versagt der Fahrpreisanzeiger, so beträgt der Fahrpreis je angefangenen Besetzkilometer

- in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr                                            2,60 €
- in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen  2,60 €

 

Artikel 2

 

Diese Rechtsverordnung tritt am 01.12.2022 in Kraft.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

A.   Allgemeines:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 über die Änderung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen beraten.

 

B.   Vorschlag der Verwaltung

 

 

Bisherige Regelung                                               Vorschlag der Verwaltung

 

§ 4 Abs. 1                                            § 4 Abs. 1

Unabhängig von der Anzahl der                Unabhängig von der Anzahl der               

Beförderten sind zu berechnen:                Beförderten sind zu berechnen:

 

1.)                                                     

 

a.) 3,20 € Grundentgelt einschließlich        a.) 3,80 € Grundentgelt einschließlich

der Wegstrecke von 45,45 m in der         der Wegstrecke von 38,46 m in der Zeit von

Zeit von 6.00-22.00 Uhr                         6.00-22.00 Uhr (Erhöhung: 18,75 %)                        

 

b.) 3,50 € Grundentgelt einschließlich         b.) 3,80 € Grundentgelt einschließlich

der Wegstrecke von 41,64 m in der         der Wegstrecke von 38,46 m  in der Zeit von

Zeit von 22.00-6.00 Uhr                         22.00-6.00 Uhr (Erhöhung: 8,57 %)                             

2.)

a.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede      a.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede weiteren

weiteren 45,45 m in der Zeit                    38,46 m in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr 

von 6.00-22.00 Uhr                                (Erhöhung: 18,17 %)

 

b.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede      b.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede weiteren

weiteren 41,67 m in der Zeit                              38,46 m in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr

von 22.00-6.00 Uhr                                  (Erhöhung: 8,35 %)

 

3.)

 

a.) 0,10 € Warteentgelt je 16,36 Sekunden a.) 0,10 € Warteentgelt je 14,40 Sekunden von

von der ersten bis zur fünften Minute        der ersten bis zur fünften Minute

                                                               (Erhöhung: 13,61 %)

 

b.) 0,10 € Wartentgelt je 8,00 Sekunden    b.) 0,10 € Warteentgelt je 8,00 Sekunden ab der

ab der sechsten Minute                           sechsten Minute (Erhöhung: 0,00 %)

 

4.)

 

7,00 € Zuschlag für die Beförderung                    7,50 € Zuschlag für die Beförderung von mehr

von mehr als vier Fahrgästen                   als vier Fahrgästen mit einem Großraumtaxi oder

mit einem Großraumtaxi oder für die           für die konkrete Anforderung eines

konkrete Anforderung eines                     Großraumtaxis (Erhöhung: 7,14 %)

Großraumtaxis                            

 

5.) Der Tarif für die Wartezeit findet als     Der Tarif für die Wartezeit findet als Mindest-

Mindesttarif auch bei langsamer Fahrt        tarif auch bei langsamer Fahrt Anwendung.

Anwendung.