Sachverhalt:
Mit dem
Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind Träger der
Kindertages-betreuung aufgefordert, Rahmenbedingungen für die gemeinsame
Bildung und Erziehung aller Kinder in den jeweiligen Einrichtungen zu schaffen
und sicherzustellen. Die Grundlage für den finanziellen Rahmen entsprechender
Angebote bildet das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) und das seit dem 1. Januar
2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Im
Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes werden im Kindergartenjahr 2022/2023
insgesamt 60 Kinder betreut, bei denen eine Behinderung vorliegt oder die von
einer Behinderung bedroht sind. Davon befinden sich 29 Kinder über drei Jahren
und ein Kind unter drei Jahren in sechs verschiedenen Einrichtungen im
Stadtgebiet Korschenbroich. In der Stadt Jüchen werden 17 Kinder über drei
Jahren in 9 unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen aufgenommen. 14 Kinder
über drei Jahren werden in drei unterschiedlichen Einrichtungen in der Gemeinde
Rommerskirchen betreut.
Herr Jürgen Hansen, Koordinator für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Jüchen und Leiter der Städt. Kindertageseinrichtung „Sausewind“, berichtet aus dem Alltag einer inklusiven Kindertageseinrichtung