Sachverhalt:
Die derzeitigen
Sportförderrichtlinien wurden letztmalig im Juli 2010 angepasst.
Die Fraktionen
der CDU, FDP und UWG/Freie Wähler – Zentrum haben
hierzu folgenden Antrag (s. Anlage 2) gestellt:
Der Sportausschuss beschließt, dass die
Ziffern 1.2 und 7.5 der Sportförderrichtlinien ersatzlos gestrichen werden. Die
gem. Ziffer 6.2 zu ehrenden Platzierten bei Europa- und Weltmeisterschaften
werden vom 1.- 6. Platz auf die 1.- 8. Plätze erweitert.
Gefördert werden
die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Sportbund Rhein-Kreis Neuss
und einem Fachverband sind.
Gem. Ziffer 1.2
dient der Kreiszuschuss grundsätzlich der Gesamtfinanzierung. Alle weiteren
Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft werden.
Der Rhein-Kreis Neuss fördert u.a. die Ausrichtung von überregional bedeutsamen
Sportveranstaltungen (ab Landesmeisterschaften aufwärts). Gem. Ziffer 7.5 muss
der Verein jedoch nach Abschluss der Veranstaltung eine
Einnahmen-/Ausgaben-Übersicht vorlegen, um eine Überfinanzierung zu vermeiden.
Der in Aussicht gestellte Zuschuss vermindert sich um den evtl. Überschuss, der
bei der Veranstaltung erzielt wurde.
Die Sportvereine
haben ein hohes Eigeninteresse daran, sämtliche zur Verfügung stehenden
Drittmittel für eine Veranstaltung einzuwerben, um die Eigenmittel gering zu
halten. Hier ist ein entsprechender Verweis überflüssig.
Der Rhein-Kreis
Neuss hat aber ein hohes Interesse daran, dass sich Vereine bereit erklären,
bedeutsame Sportveranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. Diese machen
Werbung für die Sportart und für den Sportstandort Rhein-Kreis Neuss. Solche
hochkarätigen Events haben einen hohen Freizeitwert, sind Werbebotschafter für
die Region und animieren die Besucher ggfls. zu eigenem Sporttreiben.
Eventuell bei solchen Veranstaltungen erzielte Überschüsse müssen für den
Vereinszweck verwendet werden. Ansonsten ist die Gemeinnützigkeit gefährdet.
Ein möglicher erwirtschafteter Gewinn sollte daher nicht einer Kreisförderung
entgegenstehen.
Gem. Ziffer 6.2
werden bei der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler des Rhein-Kreises Neuss
diejenigen geehrt, die - bei einer Deutschen Meisterschaft den 1. Platz
errungen haben, - bei einer Europa- bzw. Weltmeisterschaft den 1. bis 6. Platz belegt haben, - oder an
den Olympischen Spielen teilgenommen haben.
In fast allen
Sportarten wird ein KO-System angewendet. Das Erreichen des Viertelfinales im
Einzelwettbewerb einer Kampfsportart bedeutet eine Platzierung unter den Top 8.
Während im Ringen nach dem Erreichen der Top 8 die Plätze 5-8 ausgekämpft
werden, und somit durch eigene Leistung ein besserer oder „schlechterer“ Rang
erzielt werden kann, werden z.B. im Taekwondo die Plätze 5-8 nicht ausgekämpft.
In der Ergebnisliste erhalten alle vier im Viertelfinale ausgeschiedenen
Athletinnen und Athleten den 5. Platz. Im Fechten werden die Plätze nach der
Niederlage im Viertelfinale auch nicht ausgefochten, jedoch die Plätze 5-8
einzeln in der Ergebnisliste ausgewiesen. Prinzipiell entscheidet nicht die
Tagesleistung, sondern u.a. die Weltranglistenposition, welcher Rang auf der
Ergebnisliste geführt wird. Obwohl dieselbe Anzahl an Kämpfen gewonnen/verloren
wurde, wird somit ein Athlet für den 6. Platz (EM, WM) geehrt, für einen 8.
Platz jedoch nicht.
Für den DOSB ist
für die Aufnahme von Sportlerinnen und Sportlern in den Olympiakader die
Erfüllung des Kriteriums „Platzierung 1-8 bei Olympischen Spielen (OS) bzw. bei
einer WM“ ausschlaggebend.
Im Zuge einer
wertschätzenden Gleichbehandlung aller erfolgreich unter den Top 8 platzierten
Athletinnen und Athleten bei EM und WM, sollten die
Sportförderrichtlinien unter Ziffer 6.2 von 1. - 6. Platz auf 1. - 8. Platz
erweitert werden.
1.2 Der Kreiszuschuss
dient der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Alle weiteren
Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft und nachgewiesen werden (z.B.
Land, Landessportbund und Gemeinden, Eigenmittel u. a.). |
Ersatzlose Streichung |
7.5 Um eine Überfinanzierung zu vermeiden, ist
nach Abschluss der Veranstaltung eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
vorzulegen. Der in Aussicht gestellte Kreiszuschuss vermindert sich um den evtl.
Überschuss, der bei der Veranstaltung erzielt wurde. |
Ersatzlose Streichung |
6.2 Geehrt werden Sportler, die
- bei einer Deutschen Meisterschaft den 1.
Platz errungen haben, - bei einer Europa- bzw. Weltmeisterschaft
den 1. bis 6. Platz belegt haben, - an den Olympischen Spielen teilgenommen
haben. |
6.2 Geehrt werden Sportlerinnen
und - bei einer Deutschen Meisterschaft den 1.
Platz errungen haben, - bei einer Europa- bzw. Weltmeisterschaft
den 1. bis 8. Platz belegt haben, - an den Olympischen Spielen teilgenommen
haben. |
Finanzielle Auswirkungen:
keine