Betreff
Änderungen der Sportförderrichtlinien
Vorlage
52/1772/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die derzeitigen Sportförderrichtlinien wurden letztmalig im Juli 2010 angepasst.

Die Fraktionen der CDU, FDP und UWG/Freie Wähler – Zentrum haben hierzu folgenden Antrag (s. Anlage 2) gestellt:

Der Sportausschuss beschließt, dass die Ziffern 1.2 und 7.5 der Sportförderrichtlinien ersatzlos gestrichen werden. Die gem. Ziffer 6.2 zu ehrenden Platzierten bei Europa- und Weltmeisterschaften werden vom 1.- 6. Platz auf die 1.- 8. Plätze erweitert.

Gefördert werden die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Sportbund Rhein-Kreis Neuss und einem Fachverband sind.

Gem. Ziffer 1.2 dient der Kreiszuschuss grundsätzlich der Gesamtfinanzierung. Alle weiteren Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft werden.
Der Rhein-Kreis Neuss fördert u.a. die Ausrichtung von überregional bedeutsamen Sportveranstaltungen (ab Landesmeisterschaften aufwärts). Gem. Ziffer 7.5 muss der Verein jedoch nach Abschluss der Veranstaltung eine Einnahmen-/Ausgaben-Übersicht vorlegen, um eine Überfinanzierung zu vermeiden. Der in Aussicht gestellte Zuschuss vermindert sich um den evtl. Überschuss, der bei der Veranstaltung erzielt wurde.

Die Sportvereine haben ein hohes Eigeninteresse daran, sämtliche zur Verfügung stehenden Drittmittel für eine Veranstaltung einzuwerben, um die Eigenmittel gering zu halten. Hier ist ein entsprechender Verweis überflüssig.

Der Rhein-Kreis Neuss hat aber ein hohes Interesse daran, dass sich Vereine bereit erklären, bedeutsame Sportveranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. Diese machen Werbung für die Sportart und für den Sportstandort Rhein-Kreis Neuss. Solche hochkarätigen Events haben einen hohen Freizeitwert, sind Werbebotschafter für die Region und animieren die Besucher ggfls. zu eigenem Sporttreiben.
Eventuell bei solchen Veranstaltungen erzielte Überschüsse müssen für den Vereinszweck verwendet werden. Ansonsten ist die Gemeinnützigkeit gefährdet.
Ein möglicher erwirtschafteter Gewinn sollte daher nicht einer Kreisförderung entgegenstehen.

Gem. Ziffer 6.2 werden bei der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler des Rhein-Kreises Neuss diejenigen geehrt, die - bei einer Deutschen Meisterschaft den 1. Platz errungen haben, - bei einer Europa- bzw. Weltmeisterschaft den 1. bis 6. Platz belegt haben, - oder an den Olympischen Spielen teilgenommen haben.

In fast allen Sportarten wird ein KO-System angewendet. Das Erreichen des Viertelfinales im Einzelwettbewerb einer Kampfsportart bedeutet eine Platzierung unter den Top 8. Während im Ringen nach dem Erreichen der Top 8 die Plätze 5-8 ausgekämpft werden, und somit durch eigene Leistung ein besserer oder „schlechterer“ Rang erzielt werden kann, werden z.B. im Taekwondo die Plätze 5-8 nicht ausgekämpft. In der Ergebnisliste erhalten alle vier im Viertelfinale ausgeschiedenen Athletinnen und Athleten den 5. Platz. Im Fechten werden die Plätze nach der Niederlage im Viertelfinale auch nicht ausgefochten, jedoch die Plätze 5-8 einzeln in der Ergebnisliste ausgewiesen. Prinzipiell entscheidet nicht die Tagesleistung, sondern u.a. die Weltranglistenposition, welcher Rang auf der Ergebnisliste geführt wird. Obwohl dieselbe Anzahl an Kämpfen gewonnen/verloren wurde, wird somit ein Athlet für den 6. Platz (EM, WM) geehrt, für einen 8. Platz jedoch nicht.

Für den DOSB ist für die Aufnahme von Sportlerinnen und Sportlern in den Olympiakader die Erfüllung des Kriteriums „Platzierung 1-8 bei Olympischen Spielen (OS) bzw. bei einer WM“ ausschlaggebend.

Im Zuge einer wertschätzenden Gleichbehandlung aller erfolgreich unter den Top 8 platzierten Athletinnen und Athleten bei EM und WM, sollten die Sportförderrichtlinien unter Ziffer 6.2 von 1. - 6. Platz auf 1. - 8. Platz erweitert werden.

 

1.2 Der Kreiszuschuss dient der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Alle weiteren Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft und nachgewiesen werden (z.B. Land, Landessportbund und Gemeinden, Eigenmittel u. a.).

 

Ersatzlose Streichung

7.5  Um eine Überfinanzierung zu vermeiden, ist nach Abschluss der Veranstaltung eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.

Der in Aussicht gestellte Kreiszuschuss vermindert sich um den evtl. Überschuss, der bei der Veranstaltung erzielt wurde.

 

Ersatzlose Streichung

6.2  Geehrt werden Sportler, die



-    bei einer Deutschen Meisterschaft den 1. Platz errungen haben,

-    bei einer Europa- bzw. Weltmeisterschaft den 1. bis 6. Platz belegt haben,

-    an den Olympischen Spielen teilgenommen haben.

 

6.2  Geehrt werden Sportlerinnen und
              Sportler, die

 

-    bei einer Deutschen Meisterschaft den 1. Platz errungen haben,

-    bei einer Europa- bzw. Weltmeisterschaft den 1. bis 8. Platz belegt haben,

-    an den Olympischen Spielen teilgenommen haben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine