Sachverhalt:
Die Fraktionen
der CDU, FDP und UWG/Freie Wähler – Zentrum haben
hierzu folgenden Antrag (s. Anlage 4) gestellt:
Die
Kreisverwaltung wird gebeten folgende Prüfungen vorzunehmen bzw. zu beauftragen:
1. Den Sanierungsaufwand der Hammfeldhalle für eine klimaneutrale, den Interessen
der unterschiedlichen Nutzergruppen (Schulsport, Vereinssport, Leistungssport
und dort insbesondere für den Handballsport) gerecht werdende Sporthalle zu
ermitteln. Insbesondere unter der Berücksichtigung der energetischen Sanierung
sowie der Sanitärbereiche, der Böden und Tribünen.
2. Außerdem sollen die Kosten für einen Neubau möglichst auf demselben Grundstück
unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 genannten Ansprüche geprüft werden.
Dabei soll auch der heutige Zuschauerkapazitätsanspruch für den Spitzensport
und insbesondere diesbezüglicher Veranstaltungen und Wettbewerbe berücksichtigt
werden.
3. Die nutzenden Schulen und Sportvereine als auch der Kreissportbund
sollen in die Untersuchungen mit einbezogen werden.
4. Außerdem soll eine Zusammenarbeit mit den Städten und der Gemeinde
im Rhein-Kreis Neuss geprüft werden.
Begründung
Der Rhein-Kreis
Neuss hat nahezu 460.000 Einwohner. Trotz dieser hohen
Einwohnerzahl
gibt es im gesamten Kreisgebiet außer der ausgelasteten Halle des TSV
Bayer Dormagen
keine geeignete Halle für den Leistungssport und überregionale
Veranstaltungen
des Leistungssports. Bei entsprechender Nachfrage kann die Halle
auch für
kulturellen Veranstaltungen genutzt werden. Die dafür notwendige
Veranstaltungstechnik
wäre vom jeweiligen Veranstalter zu organisieren.
Die Hammfeldhalle
ist wie einige andere Sporthallen im Rhein-Kreis Neuss leider stark
sanierungsbedürftig.
Diese ist aber im
Eigentum des Kreises und soll daher wie oben beschrieben geprüft
werden.
Sollten die
Prüfungen zu keinem positiven Ergebnis führen, soll auch das Gespräch mit
den Städten und
Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss gesucht werden, da dort auch viele
Hallen
sanierungsbedürftig sind und vielleicht sonst ein Gemeinschaftsprojekt
umgesetzt werden
könnte.
Bei keinem
positiven Ergebnis muss sonst die Machbarkeitsstudie wie beschlossen
beauftragt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine