Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, FDP, UWG/FW RKN/Zentrum vom 26.10.2022 zum Thema "Leichte Sprache"
Vorlage
S5.2/1870/XVII/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist bemüht, seinen Webauftritt bestmöglich barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) stehen. Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung). In Nordrhein-Westfalen ist zunächst das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) maßgeblich. Das für Soziales zuständige Ministerium erlässt durch Verordnungen detaillierte Bestimmungen.

Für die Einbindung leichter Sprache gibt es in Nordrhein-Westfalen aktuell noch keine Verpflichtung.

 

Die Homepage des Rhein-Kreis Neuss erfüllt die aktuellen Vorgaben zur Barrierefreiheit wie folgt:

Fachbegriffe werden nur dort eingesetzt, wo diese zwingend erforderlich sind. Abkürzungen erhalten eine lesbare Beschreibung. Die Schriftgröße ist skalierbar. Texte werden auf allgemeine Verständlichkeit hin überprüft. Die Darstellung der Inhalte passt sich dem entsprechenden Gerät an. Bilder erhalten einen beschreibenden Text.

Schriftgröße

Über die Tastenkombination "Strg" und "+", bzw. "Strg" und "-", lässt sich die Schriftgröße vergrößern oder verkleinern. Alternativ kann man die "Strg"-Taste gedrückt halten und das Mausrad drehen. Das Design der Webseite passt sich an, so dass die Seite auch weiterhin verwendet werden kann.

Bilder

Bildern sind stets alternative Texte hinterlegt. Diese alternativen Texte beschreiben den Inhalt des Bildes, so dass auch diese Inhalte von allen wahrgenommen werden können.

Hinweise zu Formularen und Publikationen

Der Rhein-Kreis Neuss veröffentlicht Formulare und Publikationen im PDF Format, sofern diese noch nicht als Online-Dienst eingebunden sind. Unsere eigenen PDFs werden zunächst barrierefrei aufbereitet und erst dann auf unsere Webseite gestellt.

Navigation

Die Navigation unserer Seite erfolgt zunächst oben über die drei Hauptkategorien "Verwaltung & Politik", "Freizeit & Kultur" und "Wirtschaft & Arbeit". Jede dieser Kategorien hat eine weitere Unternavigation auf der linken Seite. Für eine direktere Navigation bietet der Rhein-Kreis Neuss die so genannte Service-Box an. Diese befindet sich auf jeder Seite oben links. Von dort aus, lassen sich alle Dienstleistungen, Ämter und Einrichtungen, Formulare und Publikationen direkt anspringen. Zudem finden sich dort direkte Sprung-Möglichkeiten zu Öffnungszeiten, Online Diensten und den Kontaktmöglichkeiten.

 

Suche

Oben rechts auf der Homepage befindet sich ein Textfeld für die Volltextsuche. Wird der Suchbegriff nicht gefunden, so schlägt die Suche Alternativen vor.

 

Leichte Sprache

Von den etwa 10.000 Unterseiten der Homepage des Rhein-Kreises Neuss sind im Bereich der Schwerbehindertenstelle Unterseiten zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises (https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/schwerbehindertenstelle/schwerbehindertenstelle-in-leichter-sprache/leichte-sprache-schwerbehindertenausweis-beantragen/) und der Feststellung des Grades der Behinderung (https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/schwerbehindertenstelle/schwerbehindertenstelle-in-leichter-sprache/leichte-sprache-schwerbehindertenausweis-beantragen/) sowie zu Kulturangeboten im Kreisgebiet (https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/schulen-und-kultur/themen/leichte-sprache-kultur-im-rhein-kreis-neuss/) in leichte Sprache übersetzt. Eine Übersetzung für den Bereich des Rhein-Kreis Neuss-Passes ist in Vorbereitung.

In weiteren Bereichen (z.B. Corona-Regeln) wird auf Vorlagen von Ministerien verlinkt, soweit diese verfügbar sind.

Für die Übersetzung einer einzelnen Unterseite fallen Kosten in Höhe von etwa 500 € an. Zudem verursacht die Einbindung in die Homepage des Kreises entsprechenden weiteren Personalaufwand.

 

Digitalisierungs-TÜV
(x) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(   ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

0 €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. 500 € je zu übersetzender Seite

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja

Auswirkungen auf das Planjahr

0 €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. 500€ je zu übersetzender Seite zzgl. Personalkosten €