Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss ist bemüht, seinen
Webauftritt bestmöglich barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten
sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen
Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen
Parlaments über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen
Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG)
stehen. Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie
Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die
als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der
europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV
2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung). In Nordrhein-Westfalen ist
zunächst das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
maßgeblich. Das für Soziales zuständige Ministerium erlässt durch Verordnungen
detaillierte Bestimmungen.
Für die Einbindung leichter Sprache gibt es in
Nordrhein-Westfalen aktuell noch keine Verpflichtung.
Die Homepage des Rhein-Kreis Neuss erfüllt die
aktuellen Vorgaben zur Barrierefreiheit wie folgt:
Fachbegriffe werden nur dort eingesetzt, wo diese
zwingend erforderlich sind. Abkürzungen erhalten eine lesbare Beschreibung. Die
Schriftgröße ist skalierbar. Texte werden auf allgemeine Verständlichkeit hin
überprüft. Die Darstellung der Inhalte passt sich dem entsprechenden Gerät an.
Bilder erhalten einen beschreibenden Text.
Schriftgröße
Über die Tastenkombination "Strg" und
"+", bzw. "Strg" und "-", lässt sich die
Schriftgröße vergrößern oder verkleinern. Alternativ kann man die
"Strg"-Taste gedrückt halten und das Mausrad drehen. Das Design der
Webseite passt sich an, so dass die Seite auch weiterhin verwendet werden kann.
Bilder
Bildern sind stets alternative Texte hinterlegt.
Diese alternativen Texte beschreiben den Inhalt des Bildes, so dass auch diese
Inhalte von allen wahrgenommen werden können.
Hinweise zu Formularen und Publikationen
Der Rhein-Kreis Neuss veröffentlicht Formulare und
Publikationen im PDF Format, sofern diese noch nicht als Online-Dienst
eingebunden sind. Unsere eigenen PDFs werden zunächst barrierefrei aufbereitet
und erst dann auf unsere Webseite gestellt.
Navigation
Die Navigation unserer Seite erfolgt zunächst oben
über die drei Hauptkategorien "Verwaltung & Politik",
"Freizeit & Kultur" und "Wirtschaft & Arbeit". Jede
dieser Kategorien hat eine weitere Unternavigation auf der linken Seite. Für
eine direktere Navigation bietet der Rhein-Kreis Neuss die so genannte
Service-Box an. Diese befindet sich auf jeder Seite oben links. Von dort aus,
lassen sich alle Dienstleistungen, Ämter und Einrichtungen, Formulare und
Publikationen direkt anspringen. Zudem finden sich dort direkte Sprung-Möglichkeiten
zu Öffnungszeiten, Online Diensten und den Kontaktmöglichkeiten.
Suche
Oben rechts auf der Homepage befindet sich ein
Textfeld für die Volltextsuche. Wird der Suchbegriff nicht gefunden, so schlägt
die Suche Alternativen vor.
Leichte Sprache
Von den etwa 10.000 Unterseiten der Homepage des
Rhein-Kreises Neuss sind im Bereich der Schwerbehindertenstelle Unterseiten zur
Beantragung eines Schwerbehindertenausweises (https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/schwerbehindertenstelle/schwerbehindertenstelle-in-leichter-sprache/leichte-sprache-schwerbehindertenausweis-beantragen/) und der Feststellung des Grades der Behinderung (https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/schwerbehindertenstelle/schwerbehindertenstelle-in-leichter-sprache/leichte-sprache-schwerbehindertenausweis-beantragen/) sowie zu Kulturangeboten im Kreisgebiet (https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/schulen-und-kultur/themen/leichte-sprache-kultur-im-rhein-kreis-neuss/) in leichte Sprache übersetzt. Eine Übersetzung
für den Bereich des Rhein-Kreis Neuss-Passes ist in Vorbereitung.
In weiteren Bereichen (z.B. Corona-Regeln) wird auf
Vorlagen von Ministerien verlinkt, soweit diese verfügbar sind.
Für die Übersetzung einer einzelnen Unterseite
fallen Kosten in Höhe von etwa 500 € an. Zudem verursacht die Einbindung in die
Homepage des Kreises entsprechenden weiteren Personalaufwand.
Digitalisierungs-TÜV
(x)
Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential
muss geprüft werden.
( ) Kein
Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge |
0 € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. 500 € je zu übersetzender Seite |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja |
Auswirkungen auf das Planjahr |
0 € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. 500€ je zu übersetzender Seite zzgl.
Personalkosten € |