Betreff
IT-Notfallplan Strom der Kreisverwaltung
Vorlage
VI/1902/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Die Verfügbarkeit von Strom ist die Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit von IT- und Telekommunikationstechnologie. Die Qualität der Stromversorgung in Deutschland ist zwar laut Beurteilung des Bundesamtes für Katastrophenschutzes (BBK) außerordentlich hoch, dennoch kann ein großflächiger und langandauernder Stromausfall nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus hat sich die internationale Sicherheitslage in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Neben klassischen Bedrohungen wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg und schwere Unfälle rücken zunehmend neue Gefahren aus dem Cyber-Bereich, terroristische Anschläge und Sabotage in den Fokus, die kritische Infrastrukturen vor neue Herausforderungen stellen.

 

Die zunehmende Digitalisierung verstärkt naturgemäß die Abhängigkeiten kritischer Infrastrukturen untereinander; insbesondere sind hier die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Energieversorgung und Informationstechnik zu nennen. Die durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise mit der Gefahr von Kaskadeneffekten und flächendeckenden Blackouts verstärken den Handlungsdruck.

 

Eine längerfristige Störung oder gar ein Ausfall der IT und Kommunikationstechnologie kann für die Funktions- und Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung – insbesondere auch im Bereich der Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – folgenschwere Konsequenzen haben.

Deshalb hat der für die IT und Gebäudewirtschaft zuständige Dezernent VI eine Überprüfung der bisherigen IT-Notfallplanung Strom angeordnet. Eine von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe aus ZS4-Informationskommunikationstechnologie und dem Amt für Gebäudewirtschaft überprüften die bisherigen Notfallmaßnahmen, insbesondere unter dem Aspekt einer gleichzeitigen Gasmangel-und Stromnotlage. Das ebenfalls von Dezernat VI erstellte „Notfallkonzept Gas für die Kreisverwaltung“ vom 7.7.2022 hat hierzu wichtige Erkenntnisse geliefert.

 

Im Rahmen einer durchgeführten SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats) wurden neue Risiken identifiziert, auf die mit geeigneten Resilienz- und Präventionsmaßnahmen reagiert wird. Im Mittelpunkt dieser aktualisierten IT-Notfallplanung Strom stehen organisatorische und technische Maßnahmen zur Notfall-Stromversorgung der kreiseigenen IT-Systeme. Ziel ist eine doppelte und teilweise dreifache Absicherung sicherzustellen, die ein Totalausfall der IT und Kommunikationstechnologie verhindert und zumindest die Funktions- und Handlungsfähigkeit einer Kernverwaltung über 72 Stunden und länger ermöglichen soll.

 

Der „IT-Notfallplan Strom“ ist sowohl digital als auch in Papierform sicher bei ZS 4 vorzuhalten und als Verschlusssache (VS – Nur für den Dienstgebrauch!) gekennzeichnet. Die damit verbundenen Sofortmaßnahmen und Handlungsanweisungen sind Bestandteil des in Erstellung befindlichen IT-Notfallhandbuchs (Disaster Recovery Plan) zum Gesamtkonzept IT-Sicherheit der Kreisverwaltung.