Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Verfügbarkeit von Strom ist die
Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit von IT- und
Telekommunikationstechnologie. Die Qualität der Stromversorgung in Deutschland
ist zwar laut Beurteilung des Bundesamtes für Katastrophenschutzes (BBK)
außerordentlich hoch, dennoch kann ein großflächiger und langandauernder
Stromausfall nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus hat sich die internationale
Sicherheitslage in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Neben klassischen
Bedrohungen wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg und schwere Unfälle rücken
zunehmend neue Gefahren aus dem Cyber-Bereich, terroristische Anschläge und
Sabotage in den Fokus, die kritische Infrastrukturen vor neue Herausforderungen
stellen.
Die zunehmende Digitalisierung verstärkt
naturgemäß die Abhängigkeiten kritischer Infrastrukturen untereinander;
insbesondere sind hier die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen
Energieversorgung und Informationstechnik zu nennen. Die durch den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste
Energiekrise mit der Gefahr von Kaskadeneffekten und flächendeckenden Blackouts
verstärken den Handlungsdruck.
Eine längerfristige Störung oder gar ein
Ausfall der IT und Kommunikationstechnologie kann für die Funktions- und
Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung – insbesondere auch im Bereich der
Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung – folgenschwere Konsequenzen haben.
Deshalb hat der für die IT und
Gebäudewirtschaft zuständige Dezernent VI eine Überprüfung der bisherigen
IT-Notfallplanung Strom angeordnet. Eine von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe
aus ZS4-Informationskommunikationstechnologie und dem Amt für Gebäudewirtschaft
überprüften die bisherigen Notfallmaßnahmen, insbesondere unter dem Aspekt
einer gleichzeitigen Gasmangel-und Stromnotlage. Das ebenfalls von Dezernat VI
erstellte „Notfallkonzept Gas für die Kreisverwaltung“ vom 7.7.2022 hat hierzu
wichtige Erkenntnisse geliefert.
Im Rahmen einer durchgeführten SWOT-Analyse
(Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats) wurden neue Risiken
identifiziert, auf die mit geeigneten Resilienz- und Präventionsmaßnahmen
reagiert wird. Im Mittelpunkt dieser aktualisierten IT-Notfallplanung Strom
stehen organisatorische und technische Maßnahmen zur Notfall-Stromversorgung
der kreiseigenen IT-Systeme. Ziel ist eine doppelte und teilweise dreifache
Absicherung sicherzustellen, die ein Totalausfall der IT und
Kommunikationstechnologie verhindert und zumindest die Funktions- und Handlungsfähigkeit
einer Kernverwaltung über 72 Stunden und länger ermöglichen soll.
Der „IT-Notfallplan Strom“ ist sowohl
digital als auch in Papierform sicher bei ZS 4 vorzuhalten und als Verschlusssache
(VS – Nur für den Dienstgebrauch!) gekennzeichnet. Die damit verbundenen
Sofortmaßnahmen und Handlungsanweisungen sind Bestandteil des in Erstellung
befindlichen IT-Notfallhandbuchs (Disaster Recovery Plan) zum Gesamtkonzept
IT-Sicherheit der Kreisverwaltung.