Betreff
Sachstand Gasmangellage
Vorlage
50/1960/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Kreisverwaltung bereitet sich seit Monaten auf eine mögliche Gasmangellage und eventuelle Stromausfälle vor. Die Katastrophenschutzbehörde hat sich diesbezüglich auf verschiedene Szenarien eingestellt.

 

Die Vorkehrungen der Katastrophenschutzbehörde und des Krisenstabes laufen hauptsächlich im Hintergrund, denn es geht überwiegend um kritische Infrastruktur wie Rettungsdienst, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Wasserversorgung.

 

Seit Monaten sind die Verantwortlichen für Katastrophenschutz in den 31 NRW-Kreisen auch untereinander im engen Austausch, um die kreisübergreifende Koordination im Falle einer Gasmangellage im Winter weiter voranzutreiben.

 

Stromausfälle hätten Auswirkungen auf alle Bereiche des täglichen Lebens, sind aber vor allem im medizinischen Bereich und Pflegebereich besonders kritisch. Die meisten Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss verfügen noch nicht über eigene Notstromaggregate. Eine Abfrage seitens der WTG-Behörde hat ergeben, dass lediglich 14 von 46 Pflegeeinrichtungen über Notstromaggregate verfügen. Diese versorgen allerdings in allen Einrichtungen nicht die herkömmliche Hausstromversorgung, sondern lediglich betriebsnotwendige Anlagen wie Licht und Heizung.

 

Es ist somit nicht möglich, elektrische Hilfsmittel (bspw. Sauerstoffgeräte, Ernährungspumpen, Wechseldruckmatratzen o.ä.) über diese Aggregate zu betreiben. Eine Notstromversorgung wird derzeit gesetzlich lediglich für Intensivpflege- und Beatmungswohngemeinschaften gefordert. Gegebenenfalls werden die momentanen Entwicklungen auch zum Anlass genommen, gesetzlich für alle Einrichtungen nach dem WTG nachzusteuern.

 

Seitens der Kreisverwaltung wurden bereits alle vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulanten Wohngemeinschaften und ambulanten Pflegedienste kontaktiert, um die Zahl und Adressen der beatmungspflichtigen Personen zu ermitteln. Für diesen Personenkreis werden in Absprache mit den Krankenhäusern im Kreisgebiet Kapazitäten für den Krisenfall vorgehalten.

 

Die Verwaltung ist zudem bemüht über die Krankenkassen die Adressen und die Daten derjenigen zu bekommen, die in der privaten Häuslichkeit auf lebensnotwendige elektrische Hilfsmittel angewiesen sind und hier Unterstützung durch Pflegedienste oder ähnliches benötigen.

 

Des Weiteren befindet sich die Kreisverwaltung im regelmäßigen Austausch mit den WTG-Einrichtungen, um auf Problemstellungen aufmerksam zu machen und sowohl seitens des Rettungsdienstes als auch pflegefachlich zu beraten. Entsprechende Notfallkonzeptionen für Pflegeeinrichtungen werden in das für die Kreisverwaltung zu erstellende Gesamtkonzept für ein Blackout-Szenario eingepflegt.