Betreff
Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“
Vorlage
ZS3/2104/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss leitet das Beitrittsverfahren zur „Charta der Vielfalt“ mit dem Ziel der Unterzeichnung der Urkunde ein, um die im Sachverhalt genannten Werte der Unternehmensvielfalt zu bekräftigen und zu pflegen.


Sachverhalt:

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 auf Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss gefasst, dass die Kreisverwaltung zur Kreistagssitzung am 14.12.2022 eine Beschlussvorlage vorbereiten soll, die die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ vorsieht.

Die „Charta der Vielfalt“ steht für Diversity in der Arbeitswelt ein und wird vom gleichnamigen Verein (Charta der Vielfalt e.V. in Berlin) gefördert.

Die Urkunde der „Charta der Vielfalt“ besagt im Wortlaut:

„Die Vielfalt der Gesellschaft, beeinflusst durch die Globalisierung, den demografischen und gesellschaftlichen Wandel, prägt auch die Arbeitswelt in Deutschland. Wir können wirtschaftlich und als Gesellschaft nur erfolgreich sein, wenn wir die vorhandene Vielfalt anerkennen, fördern und nutzen. Das betrifft die Vielfalt in unserer Belegschaft und die vielfältigen Bedürfnisse unserer Geschäftspartner/innen bzw. Bürger/innen. Die Diversität der Mitarbeitenden mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten eröffnet Chancen für innovative und kreative Lösungen.

Die Umsetzung der „Charta der Vielfalt“ in unserer Organisation hat zum Ziel, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Die Anerkennung und die Förderung vielfältiger Potenziale schaffen wirtschaftliche Vorteile für unsere Organisation.

Wir schaffen ein Klima des gegenseitigen Respekts und Vertrauens. Dieses hat positive Auswirkungen auf unser Ansehen in Deutschland sowie in anderen Ländern der Welt.

Zur Umsetzung dieser Charta werden wir

1.       eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Führungskräfte wie Mitarbeitende diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt ihnen eine besondere Verpflichtung zu.

2.       unsere Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeitenden sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.

3.       die Vielfalt innerhalb und außerhalb der Organisation anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einsetzen.

4.       die Inhalte der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.

5.       über unsere Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.

6.       unsere Belegschaft über den Mehrwert von Vielfalt informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.

Wir sind überzeugt: Gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt haben eine positive Auswirkung auf unsere Organisation und auf die Gesellschaft in Deutschland.“

 

Neben diesem Wortlaut der Urkunde weist die Verwaltung darauf hin, dass „Diversity Management“ und Unternehmensvielfalt auch Bausteine der internen Personalentwicklung des Rhein-Kreises Neuss sind und sich im aktuellen Personalentwicklungskonzept wiederfinden. Dieses Konzept wurde zuletzt auch in der Sitzung des Personalausschusses am 16.11.2022 vorgestellt.

Laut Internetseite des Vereins „Charta der Vielfalt e.V.“ wurde die Urkunde inzwischen von mehr als 3.900 Unternehmen und Institutionen unterzeichnet.

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

-

Auszahlungen/Aufwendungen

Einmalzahlung 250,00 € zzgl. MwSt.

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

250,00 € zzgl. MwSt.

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

nicht bekannt