Betreff
Sachstandsbericht zur Anschlussstelle Delrath / K 33n
Vorlage
66/2217/XVII/2023
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Am 30.06.2022 wurde der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen des 3. Deckblattverfahrens die vom Vorhabenträger Rhein-Kreis Neuss bzw. der Kanzlei Gleiss Lutz erstellte Synopse (550 Seiten) übersandt.

 

Da aus Anlass der Flutkatastrophe in Deutschland im Jahre 2021 die Gesetzeslage geändert wurde und seitdem im Rahmen der zu beachtenden Ziele der Raumordnung auch eine Auseinandersetzung mit den Vorgaben des seit dem 01.09.2021 gültigen Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz (BRPH) erfolgen muss, wurde von Dez. 25 bei der Bezirksregierung hausintern nach Ablauf der Einwendungsfrist am 07.04.2022 noch Dez. 32 um Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Unter Berücksichtigung der von dort gefertigten Stellungnahme wurde der Rhein-Kreis Neuss als Vorhabenträger der geplanten Straßenbaumaßnahme am 06.09.2022 ebenfalls um Abgabe einer Stellungnahme zum Thema Hochwasserschutz und ggf. um Überarbeitung bzw. Ergänzung der Planunterlagen sowie um Ergänzung der Synopse gebeten.

 

Des Weiteren wurde der Rhein-Kreis Neuss als Vorhabenträger der geplanten Straßenbaumaßnahme im Anschluss an den Besprechungstermin bei der Bezirksregierung im November 2022 zur Abgabe von Stellungnahmen bezüglich der geplanten Entwicklung des Standorts Silbersee, der Umlegung der Erdgashochdruckleitungen zweier Leitungsbetreiber etc. aufgefordert.

 

Die Bedenken zum Thema Überschwemmungsgefahr im Rahmen des Hochwasserschutzes konnte die Verwaltung aufgrund der gefertigten Stellungnahmen von Dez. 32 bei der Bezirksregierung und der Unteren Wasserbehörde entkräften bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Überschwemmungsgefahr wurde als äußerst gering bezeichnet.

 

Mit den beiden Leitungsbetreibern befindet sich die Verwaltung in Abstimmungsgesprächen, die voraussichtlich in den nächsten Wochen planerisch abgeschlossen werden können. Das Ergebnis der planerischen Änderungen / Ergänzungen hat eine Überarbeitung und Anpassung der Planunterlagen zur Folge.

 

In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro ist vorgesehen, die überarbeiteten Unterlagen bis Ende März 2023 der Bezirksregierung zur Prüfung vorzulegen.

 

Diese ist derzeit mit der Prüfung der im Rahmen des 3. Deckblattverfahrens vom Rhein-Kreis Neuss am 30.06.2022 vorgelegten Synopse beschäftigt und wird nach abgeschlossener Prüfung aller Unterlagen dem Vorhabenträger Rhein-Kreis Neuss die weiteren Verfahrensschritte mitteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €