Betreff
Leistungsbeschreibung örtliche Planung
Vorlage
50/2283/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat als örtlicher Träger der Sozialhilfe alle zwei Jahre eine „Örtliche Planung“ nach § 7 APG aufzustellen. Die Erstellung dieser Planung wird in diesem Jahr extern vergeben und öffentlich ausgeschrieben.

 

Neben den gesetzlichen Vorgaben sollten folgende Aspekte bei der Erstellung der „Örtlichen Planung“ Berücksichtigung finden:

 

  • Die zu erstellende Örtliche Planung soll Basis für eine jährlich vom Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG) sein. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).

 

  • Die zu erstellende Örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlage von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.

 

  • Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der das neue Personalbemessungssystem in der vollstationären Pflege zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen wird. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.

 

  • Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Aspekt der kultursensiblen Pflege. Unter anderem Angehörige der Generation der Gastarbeiterfamilien aus den 1960er-Jahren werden in den kommenden Jahren zunehmend pflegebedürftig. Im Rahmen des Gutachtens ist daher zu erarbeiten, inwieweit dies auch mit Herausforderungen für die Pflege verbunden ist, bspw. im Hinblick auf kulturelle und religiöse Aspekte, die im Rahmen der pflegerischen Versorgung zukünftig besonders zu berücksichtigen sein werden.

 

  • Der Bieter hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Ausschuss für Soziales und Wohnen des Kreistages.

 

Die mit der Kommission Silberner Plan in der Sitzung vom 01.02.2023 final abgestimmte Leistungsbeschreibung wird der Vorlage als Anlage beigefügt.