Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3- und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß §§ 24 und 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 zum 15.03.2023 an das Landesjugendamt
Beschlussempfehlung:
·
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der
aktualisierten Fortschreibung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zu.
·
Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich
mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen
Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich sowie der Gemeinde
Rommerskirchen und den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.
·
Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2023 gemäß § 38 KiBiz in
Verbindung mit § 33 die in Anlage 2 aufgeführten Belegungen der
Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden
und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für die Kindpauschalen sowie gemäß
§ 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete,
eingruppige Einrichtungen und für Waldkindergärten zu beantragen.
Die in der Anlage
2 aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der
entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren sind die
Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus sind Landeszuschüsse zu
beantragen
o
für zertifizierte Familienzentren
gem. § 43 Abs. 1 KiBiz
o
zur Qualifizierung gem.
§ 46 Abs. 2 und 3 KiBiz
o
zur Qualifizierung gem.
§ 46 Abs. 4 KiBiz
o
für Tagespflegeplätze
für Kinder unter 3 Jahren gem. § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.
·
Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit
eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang
(Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung
erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den Gruppenformen sowie die
endgültige Meldung zum 15.03.2023 an das Landesjugendamt werden dem
Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.
·
Für die Kindertagespflege wird für das Kindergartenjahr 2023/24 gemäß §
24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und
Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum
Schuleintritt |
Jüchen |
19 |
85 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
34 |
140 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
18 |
77 |
0 |
0 |
gesamt |
71 |
302 |
0 |
0 |
Sachverhalt:
A. Bedarfsplan
Die
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung war in den zurück liegenden Jahren
enormen Veränderungen durch den demographischen Wandel, durch den U3-Ausbau ab
dem Kindergartenjahr 2008/09 und durch den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung
oder in Kindertagespflege gemäß § 24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ausgesetzt.
Der Bedarf hat
sich seit der Einführung des Kinderförderungsgesetzes gravierend verändert. Im
Jahr 2008 wurde von einer Versorgungsquote von 50% für die 2-jährigen, von 35%
für die 1-jährigen und von 10% für Kinder unter einem Jahr ausgegangen. Diese
Quote wurde zum Kindergartenjahr 2014/15 auf 75% für die 2-jährigen, auf 30%
für die 1-jährigen und auf 3% für Kinder unter einem Jahr angepasst und im
Kindergartenjahr 2019/20 auf 100% für die 2-jährigen (hineinwachsender
Jahrgang), 40% für die 1-jährigen und für die Kinder unter einem Jahr auf 3%.
Es zeichnet sich ab, dass der Bedarf an Plätzen für 1-jährige Kinder höher
liegt.
Seit dem
Kindergartenjahr 2012/13 steigt die Zahl der Kinder im Jugendamtsbezirk und
damit der Bedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren. Seit dem
Kindergartenjahr 2012/13 bis zum Kindergartenjahr 2022/23 wurden insgesamt 673
zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen
eingerichtet.
Weitere Plätze für
Kinder über und unter drei Jahren sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen
in der Umsetzung. Zum Kindergartenjahr 2023/24 werden 620 U3-Plätze und 2320
Ü3-Plätze zur Verfügung stehen.
Im
Kindergartenjahr 2022/23 konnte allen Kindern unter und über drei Jahren ein
Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur
Verfügung gestellt werden. Dies wird voraussichtlich auch im Kindergartenjahr
2023/24 gelingen.
Als Anlage 1
liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege 2022/23 für die Städte Jüchen und Korschenbroich sowie für
die Gemeinde Rommerskirchen vor.
Die Verwaltung
wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.
B. Landeszuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum
15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr
vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk
des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers
nach §
25 Abs. 1 KiBiz betreut werden soll, einen
pauschalierten Zuschuss.
Gemäß § 33 Abs. 2
KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche
der in der Anlage zu § 33 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher
Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung
ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Aus der
Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich gem. § 33 Abs. 4 KiBiz bis zum
15. März eines Jahres Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden
Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget), die dem Landesjugendamt zu melden sind.
Die Kindertageseinrichtungen mit ihren Gruppenformen und der Anzahl der Plätze
für Kinder unter und über drei Jahren ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu
entnehmen.
Trotz der enormen
Zuzüge von jungen Familien mit Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2023/24
allen Kindern über drei Jahren aller Voraussicht nach ein Kindergartenplatz
angeboten werden. Dennoch wird die gesetzliche Möglichkeit der Überbelegung
(max. zwei Kinder pro Gruppe) im Verlauf des Kindergartenjahres in einigen
Einrichtungen genutzt werden müssen. Der vom KiBiz in der Anlage zu § 33
vorgegebene Personalschlüssel wird dabei erfüllt. U3-Gruppen sollen
grundsätzlich nicht überbelegt werden.
C. Antragsverfahren
Die Träger von
Kindertageseinrichtungen beantragen bis zum 20.02.2023 beim Kreisjugendamt für
das zum 01.08.2023 beginnende Kindergartenjahr die Mittel für
- die
Kindpauschalen gemäß § 36 KiBiz in Verbindung mit § 33 Abs. 2 und 4,
- den Mietzuschuss gemäß § 34 KiBiz und
- den Zuschuss für eingruppige Einrichtungen oder
Waldkindergartengruppen gemäß
§ 35 KiBiz
Außerdem sind auch Angaben zu machen zum
- Status als
zertifiziertes Familienzentrum gemäß § 42 KiBiz und Förderung nach § 43
KiBiz,
- Status für
eine plusKITA-Einrichtung nach § 45 Abs. 1 KiBiz und andere Einrichtungen
mit zusätzlichem Sprachförderbedarf,
- Bedarf zum
Landeszuschuss gem. § 46 Abs. 1-3 für die Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen.
Der Antrag
erfolgt nach vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung KiBiz.web.
Die
entsprechenden Anträge sind vom Kreisjugendamt zu prüfen und bis zum 15.03.2023
über KiBiz.web beim Landesjugendamt zu stellen.
Der aktuelle
Stand der Anträge / Meldungen gemäß § 33 in Verbindung mit § 38 KiBiz an das
Landesjugendamt wird dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt
der Erstellung der Sitzungsvorlage noch keine angemessene Aussage getätigt
werden kann.