Betreff
Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes
Vorlage
51/2338/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Die Kindertagespflege ist fester Bestandteil der Kindertagesbetreuung und in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut worden. Aktuell werden 286 Kinder unter drei Jahren von 67 Tagespflegepersonen betreut. Diese arbeiten selbständig und erhalten eine monatliche Geldleistung, die in Abhängigkeit zur Anzahl der Kinder sowie der vereinbarten Betreuungszeit steht. Zudem werden den Tagespflegepersonen die hälftigen Kosten zu den Beiträgen der Sozialversicherung erstattet. Darüber hinaus gehende Leistungen sind der angehängten Tabelle zu entnehmen.

Die Tagespflegepersonen haben in Arbeitskreistreffen mit den Fachberaterinnen des Jugendamtes darauf hingewiesen, dass Sie eine Anpassung der Satzung hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen wünschen. Sie werden hierzu demnächst eine gezielte Anfrage an den Jugendhilfeausschuss richten.

Folgende beiden Punkte sind hierbei von zentraler Bedeutung:

1.    Anpassung der laufenden Geldleistung bei Urlaub und Krankheit

Die Satzung regelt, dass Tagespflegepersonen 30 Tage jährlich (bei einer Betreuung an 5 Tagen pro Woche) bei Urlaub oder Krankheit weiterbezahlt werden. Hierbei geht es ausschließlich um Krankheitstage der Tagespflegeperson. Erkranken die betreuten Tageskinder, wird die Geldleistung weiterhin gewährt. Die Tagespflegpersonen fordern, dass künftig Urlaubs- und Krankentage differenziert betrachtet werden, indem zusätzlich zu 30 Urlaubstagen 10 bis 15 Krankheitstage finanziert werden.

2.    Staffelung der Geldleistung nach Alter der Kinder

Im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes ist die Geldleistung an das Alter der Tageskinder gebunden. Das bedeutet, dass der Stundensatz für unter zweijährige Kinder um 0,50€ höher liegt als für zweijährige Kinder und der Stundensatz für zweijährige Kinder um 0,50€ höher als für Kinder ab drei Jahren. Dies steht in Verbindung zu den Elternbeiträgen, die ebenfalls abhängig vom Alter der betreuten Kinder sind. Die Tagespflegepersonen erwarten eine Anpassung der Stundensätze, indem der Stundensatz für unter zweijährige Kinder für alle Altersgruppen zugrunde gelegt wird. Dies würde bei der derzeitigen Altersstruktur sowie Anzahl der Kinder in Tagespflege zu Mehrkosten in Höhe von ca. 75.000€ pro Jahr führen.