Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
Kindertagespflege ist fester Bestandteil der Kindertagesbetreuung und in den
vergangenen Jahren stetig ausgebaut worden. Aktuell werden 286 Kinder unter
drei Jahren von 67 Tagespflegepersonen betreut. Diese arbeiten selbständig und erhalten
eine monatliche Geldleistung, die in Abhängigkeit zur Anzahl der Kinder sowie
der vereinbarten Betreuungszeit steht. Zudem werden den Tagespflegepersonen die
hälftigen Kosten zu den Beiträgen der Sozialversicherung erstattet. Darüber
hinaus gehende Leistungen sind der angehängten Tabelle zu entnehmen.
Die
Tagespflegepersonen haben in Arbeitskreistreffen mit den Fachberaterinnen des
Jugendamtes darauf hingewiesen, dass Sie eine Anpassung der Satzung
hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen wünschen. Sie werden hierzu
demnächst eine gezielte Anfrage an den Jugendhilfeausschuss richten.
Folgende
beiden Punkte sind hierbei von zentraler Bedeutung:
1.
Anpassung der laufenden Geldleistung bei Urlaub und
Krankheit
Die Satzung
regelt, dass Tagespflegepersonen 30 Tage jährlich (bei einer Betreuung an 5
Tagen pro Woche) bei Urlaub oder Krankheit weiterbezahlt werden. Hierbei geht
es ausschließlich um Krankheitstage der Tagespflegeperson. Erkranken die
betreuten Tageskinder, wird die Geldleistung weiterhin gewährt. Die
Tagespflegpersonen fordern, dass künftig Urlaubs- und Krankentage differenziert
betrachtet werden, indem zusätzlich zu 30 Urlaubstagen 10 bis 15 Krankheitstage
finanziert werden.
2.
Staffelung der Geldleistung nach Alter der Kinder
Im Zuständigkeitsgebiet
des Kreisjugendamtes ist die Geldleistung an das Alter der Tageskinder
gebunden. Das bedeutet, dass der Stundensatz für unter zweijährige Kinder um
0,50€ höher liegt als für zweijährige Kinder und der Stundensatz für
zweijährige Kinder um 0,50€ höher als für Kinder ab drei Jahren. Dies steht in
Verbindung zu den Elternbeiträgen, die ebenfalls abhängig vom Alter der
betreuten Kinder sind. Die Tagespflegepersonen erwarten eine Anpassung der
Stundensätze, indem der Stundensatz für unter zweijährige Kinder für alle
Altersgruppen zugrunde gelegt wird. Dies würde bei der derzeitigen
Altersstruktur sowie Anzahl der Kinder in Tagespflege zu Mehrkosten in Höhe von
ca. 75.000€ pro Jahr führen.