Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Soziales und Wohnen stimmt den im Sachverhalt dargestellten Eckpunkten zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 17.11.2022 haben die Fraktion von CDU, FDP, UWG/Freie
Wähler und Zentrum die Einrichtung eines Förderprogramms zur Errichtung von
behindertengerechten Toiletten beantragt.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen
am 29.11.2022 einstimmig angenommen.
Die Verwaltung hat im Rahmen der vorbereitenden Planungen für ein
entsprechendes Förderprogramm in einem ersten Schritt Erörterungen über mögliche
und relevante Inhalte vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist auch der
Austausch mit Betroffenen erfolgt, um bspw. die Erforderlichkeit konkreter
Maßnahmen zu identifizieren, die für die Herstellung von barrierefreien
Toiletten im Bereich von Gaststätten tatsächlich erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere die nachfolgend aufgeführten
(Einzel-)Maßnahmen:
-
Schaffung einer ausreichend breiten Türe
-
Herstellung von ausreichendem
Bewegungsradius/-raum innerhalb bzw. vor dem Toilettenraum (je nach Öffnungsrichtung
der Türe), um sich mit einem Rollstuhl in dem erforderlichen Maße drehen zu
können
-
Anbringen von Haltegriffen neben dem WC
-
Installation eines besonderen Waschbeckens und
Seifenspenders auf Rollstuhlhöhe
Die vorgenannten Maßnahmen zeigen, dass es
zur barrierefreien Nutzung einer Toilette für Menschen mit Behinderung nicht
unbedingt der Schaffung eines neuen Toilettenraumes bedarf, sondern dass auch
mit verhältnismäßig kleinen baulichen/räumlichen Veränderungen im Bestand
bestehende WC-Anlagen zielgruppengerecht umgerüstet werden können.
Mit Blick auf das zu realisierende
Förderprogramm soll der Schwerpunkt auf einer niedrigschwelligen
Antragsstellung liegen. Diese soll derart ausgestaltet sein, dass es lediglich
einer unbürokratischen und einfachen Antragsstellung bedarf, die eine kurze
Maßnahmenbeschreibung umfasst. Ziel ist zudem die schnelle Erteilung von
Förderbescheiden durch die Kreisverwaltung. Nach Fertigstellung einer Umrüstung
durch einen Gastronomen ist die Rechnung über die Gesamtkosten der Maßnahme bei
der Verwaltung einzureichen.
Die vorgesehene Förderung soll in Form
einer Anteilfinanzierung erfolgen, die eine maximale projektbezogene
Fördersumme in Höhe von 5.000,00 EUR vorsieht. Grundsätzlich förderfähig sind
50% der entstehenden Gesamtkosten.