Betreff
Umsetzung eines Förderprogramms für behindertengerechte Toiletten in Gaststätten
Vorlage
50/2349/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen stimmt den im Sachverhalt dargestellten Eckpunkten zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 17.11.2022 haben die Fraktion von CDU, FDP, UWG/Freie Wähler und Zentrum die Einrichtung eines Förderprogramms zur Errichtung von behindertengerechten Toiletten beantragt.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 29.11.2022 einstimmig angenommen.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der vorbereitenden Planungen für ein entsprechendes Förderprogramm in einem ersten Schritt Erörterungen über mögliche und relevante Inhalte vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist auch der Austausch mit Betroffenen erfolgt, um bspw. die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen zu identifizieren, die für die Herstellung von barrierefreien Toiletten im Bereich von Gaststätten tatsächlich erforderlich sind.

 

Hierzu zählen insbesondere die nachfolgend aufgeführten (Einzel-)Maßnahmen:

 

-       Schaffung einer ausreichend breiten Türe

 

-       Herstellung von ausreichendem Bewegungsradius/-raum innerhalb bzw. vor dem Toilettenraum (je nach Öffnungsrichtung der Türe), um sich mit einem Rollstuhl in dem erforderlichen Maße drehen zu können 

 

-       Anbringen von Haltegriffen neben dem WC 

 

-       Installation eines besonderen Waschbeckens und Seifenspenders auf Rollstuhlhöhe

 

Die vorgenannten Maßnahmen zeigen, dass es zur barrierefreien Nutzung einer Toilette für Menschen mit Behinderung nicht unbedingt der Schaffung eines neuen Toilettenraumes bedarf, sondern dass auch mit verhältnismäßig kleinen baulichen/räumlichen Veränderungen im Bestand bestehende WC-Anlagen zielgruppengerecht umgerüstet werden können. 

 

Mit Blick auf das zu realisierende Förderprogramm soll der Schwerpunkt auf einer niedrigschwelligen Antragsstellung liegen. Diese soll derart ausgestaltet sein, dass es lediglich einer unbürokratischen und einfachen Antragsstellung bedarf, die eine kurze Maßnahmenbeschreibung umfasst. Ziel ist zudem die schnelle Erteilung von Förderbescheiden durch die Kreisverwaltung. Nach Fertigstellung einer Umrüstung durch einen Gastronomen ist die Rechnung über die Gesamtkosten der Maßnahme bei der Verwaltung einzureichen.

 

Die vorgesehene Förderung soll in Form einer Anteilfinanzierung erfolgen, die eine maximale projektbezogene Fördersumme in Höhe von 5.000,00 EUR vorsieht. Grundsätzlich förderfähig sind 50% der entstehenden Gesamtkosten.