Betreff
Evaluationsbericht Masterplan Digitalisierung
Vorlage
VI/2367/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Masterplan Digitalisierung hat das IT-Dezernat im Jahr 2021 erfolgreich einen „Fahrplan“ zur Gestaltung des digitalen Wandels in der Kreisverwaltung fortentwickelt und Ziele und Vorhaben wurden strukturiert in eine Umsetzungsstrategie zusammengeführt. Darin beschrieben werden in fünf Handlungsfeldern nicht nur Ziele, Steuerungsprozesse und Schwerpunkte, sondern auch eine Roadmap mit konkreten Projekten und Maßnahmen, wie die Ziele in den nächsten Jahren erreicht werden sollen.

 

Der Kreistag hat nach Vorberatung im Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing (IDS) in seiner Sitzung am 29.09.2021 den Masterplan Digitalisierung einstimmig verabschiedet. Die Kreispolitik hat durch die Schaffung von finanziellen und personellen Räumen im IT-Dezernat, den Weg für die Umsetzung des Masterplans geschaffen.

 

Der vorliegende erste Evaluationsbericht des IT-Dezernats zum Masterplan für das Jahr 2022, soll über den aktuellen Stand der Projekte informieren, Transparenz schaffen, Steuerungsentscheidungen erleichtern und dient als Gradmesser für den Fortschritt der Digitalisierung in der Kreisverwaltung. Die Projektsteckbriefe sind analog nach den fünf Handlungsfeldern im Masterplan geordnet. Jährlich erfolgt eine Fortschreibung, die dem Ausschuss im ersten Quartal des Folgejahres vorgelegt wird.

 

Das IT-Dezernat hat eine klare Strategie und verfolgt konsequent die Umsetzung des Masterplans. Insgesamt macht die Rückschau auf das vergangene Jahr deutlich, wie viele von den Projekten trotz – oder vielleicht auch gerade wegen Corona -  schon erfolgreich umgesetzt werden konnten. Dennoch ist der Transformationsweg noch lang und abhängig auch von Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene.

 

So bleibt mit dem offiziellen Auslaufen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes am 31. Dezember 2022 die Zahl der vorhandenen Online-Dienste überschaubar. Es ist nicht nichts geschehen, aber doch zu wenig. Der Nationale Normenkontrollrat zählt in seinem aktuellen Jahresbericht lediglich 33 von 575 flächendeckend verfügbaren Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland.

 

Mit weiteren Auszeichnungen – wie jüngst der verliehene „Preis für gute Verwaltung 2022“ geht das IT-Dezernat erfolgreich seinen Weg weiter, auch eigene innovative Ideen und Projekte nutzerzentriert umzusetzen.