Betreff
Investitionen und Planungen im Bereich der WSAA-Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage am Entsorgungsstandort Neuss-Grefrath
Vorlage
68/2428/XVII/2023
Aktenzeichen
68.2-08/01
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Zur Sitzung des Planungs- Klimaschutz- und Umweltausschusses am 17.02.2022 wurde vorgetragen, dass die Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage - Mechanisch-Biologischer Anlagenteil „WSAA-MBA“ altersbedingt auf das Ende ihrer Lebensdauer zusteuert und der Rhein-Kreis Neuss über das zukünftige Behandlungskonzept zur Behandlung seiner Restabfälle und nachfolgend über eine Instandsetzung, einen Umbau oder einen Neubau der WSAA-MBA entscheiden muss (Vorlage 68/1108/XVII/2022). Die Verwaltung trug vor, dass dazu eine Ausschreibung zur Ermittlung eines geeigneten Planungsbüros beabsichtigt ist. Der Planungsauftrag soll in zwei Leistungsstufen erfolgen. Zunächst sollen in einer Stufe 1 die möglichen Behandlungskonzepte in einem Variantenvergleich gegenübergestellt, bewertet und dem Ausschuss vorgestellt werden. Erst nach einer Beschlussempfehlung dieses Ausschusses soll dann die empfohlene Variante in einer Stufe 2 umgesetzt und die WSAA entsprechend instandgesetzt oder umgebaut bzw. neu gebaut werden.

Parallel zur Vorlage der Verwaltung erfolgte zu der Sitzung auch ein Antrag der CDU, FDP und UWG in der gleichen Sache.

Zur Sitzung am 18.08.2022 wurde mitgeteilt, dass das Ausschreibungsverfahren als EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gestartet wurde.

Die Ausschreibung folgte inhaltlich der Konzeption der Vorlage 68/1108/XVII/2022. Die Vorlage und der genannte gemeinsame Antrag wurden den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Einbeziehung der Vergärung und der Wunsch zur deutlichen Reduzierung der Restabfallmengen wurden gleichfalls im Ausschreibungsverfahren eingebracht.

Inzwischen konnte das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen werden. Am 07.12.2022 hat der Kreisausschuss die Vergabe an die pbo Ingenieurgesellschaft mbH, Aachen beschlossen. Mit der Bearbeitung des Auftrags wurde begonnen, erste Termine zur Sichtung und Zusammenstellung von Unterlagen haben stattgefunden.

Die pbo schlägt die Berücksichtigung folgender Varianten und Untervarianten innerhalb der Stufe 1 vor:

  1. Weiterbetrieb der WSAA-MBA mit dem derzeitigen Behandlungskonzept
    1. Instandsetzung der vorhandenen Anlage, Demontage nicht mehr genutzter Anlagenteile
    2. Abriss der vorhandenen Anlage und Neubau, dabei Anpassung der Behandlungstechnik an den heutigen Stand
  2. Modifikation der mechanischen Verfahrensstufe
    Derzeit wird der Hausmüll des Kreises in der mechanischen Verfahrensstufe der WSAA-MBA nach der Abtrennung der Eisen- und Nichteisenmetalle in zwei Stoffströme aufgeteilt: Einen Stoffstrom zur thermischen Verwertung und einen Stoffstrom zur biologischen Behandlung und anschließenden thermischen Verwertung. Dabei werden beide Stoffströme vor dem Abtransport zur thermischen Verwertung wieder vermischt.
    1. Mechanische Behandlung des Hausmülls zur Erzeugung von zwei Qualitäten zur thermischen Verwertung: Einer Qualität mit einem niedrigeren Heizwert und einer Qualität mit einem höheren Heizwert.
    2. Mechanische Behandlung mit Erzeugung einer Kunststofffraktion, die für die stoffliche Verwertung (Recycling) geeignet ist.
  3. Modifikation der aeroben biologischen Behandlungsstufe
    1. Verzicht auf eine aerobe biologische Behandlung
    2. Aerobe Behandlung (Kompostierung) eines Teilstroms des Hausmülls (wie bisher)
    3. Aerobe Behandlung der gesamten Hausmüllmenge. Dies erfordert eine zusätzliche Zerkleinerungseinrichtung und eine Umkehr der Behandlungsfolge, dann muss die biologische Behandlung vor der mechanischen Behandlung erfolgen.
  4. Neubau einer Vergärungsstufe (anaerobe Behandlung)
  5. Neubau einer reinen Umladung per Bagger oder Radlader

 

Das sind die Verfahrensmöglichkeiten, die nach Ansicht des Planungsbüros pbo derzeit marktgängig und erprobt sind. Darüber hinaus wird pbo auch Ausführungen machen zu Behandlungsverfahren, die sich in der Praxis bisher zur Hausmüllbehandlung nicht bewährt haben oder die noch keine Marktreife erreicht haben und daher nicht empfohlen werden können.

Aus der Sicht der Verwaltung wurden die Varianten aufgenommen, die auch in der Vorlage zur Sitzung am 17.02.2022 genannt wurden und zusätzlich Verfahren zur Erzeugung stofflich verwertbarer Stoffströme (Recycling) sowie Vergärungsverfahren. Insoweit wird auch dem Wunsch nach der Berücksichtigung innovativer Verfahren Rechnung getragen.

Die Verwaltung wird regelmäßig zu den Sitzungen dieses Ausschusses zum weiteren Verlauf der Untersuchungen berichten. Nach der Vorstellung der Untersuchungsergebnisse entscheidet dieser Ausschuss zur Umsetzung einer der Varianten.