Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.12.2022 zum Thema "Altlasten im Bereich der ehemaligen Zinkhütte in Dormagen"
Vorlage
68/2432/XVII/2023
Art
Anfrage

Sachverhalt:

 

VORWORT: Einleitend bleibt festzuhalten, dass sich viele der gestellten Fragen auf Aktengrundlagen aus den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts beziehen, ein Zeitraum, in dem weder der Rhein-Kreis Neuss noch das Amt für Umweltschutz in der heutigen Form existierten. Der vorliegende Aktenbestand bezieht sich daher im Wesentlichen auf die Zuständigkeiten und Handlungen der damals bereits bestehenden Unteren Wasserbehörde. Ebenso wurden die heute gültigen gesetzlichen Grundlagen wie das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und das Wasserrecht in seiner derzeitigen Form erst zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet. Dies ist bei der Beurteilung des damaligen Vorgehens ebenso zu berücksichtigen wie die Tatsache, dass sich die tatsächliche Situation auf dem Gelände durch die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen von der Lage in den 70er-Jahren unterscheidet. Maßgeblich für die rechtliche Durchsetzbarkeit von zukünftigen Sanierungsmaßnahmen und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Mittel ist die heute vorliegende Sach- und Rechtslage. Eine Nachnutzung dieser Fläche im Sinne des Flächenrecyclings ist sinnvoll und vorzugswürdig, da die Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten ansonsten auf bislang nicht genutzten Freiflächen („auf der grünen Wiese“) stattfinden würde und somit der notwendigen Reduzierung des Freiflächenverbrauchs entgegensteht.

 

In der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2022 sind die Nummern 26 und 39 doppelt vergeben worden. Dieser Sachverhalt wurde im Folgenden korrigiert. Die Gesamtanzahl der Einzelpunkte erhöht sich damit von 43 auf 45 mit insgesamt 65 Fragen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gefährdungsabschätzung (Berichtsdatum: 06.06.2017), die Sanierungsuntersuchung (Berichtsdatum 01.08.2018) und der Rahmen-Sanierungsplan (Berichtsdatum 11.11.2019) des Geotechnischen Büros Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH in den Unterlagen zum Kreisausschuss vom 21.09.22 veröffentlicht wurden.

 

 

 

 

Nr.

Frage

Antwort

1

Welche maximalen Schadstoffbelastungen befinden sich heute auf dem Gelände der ehemaligen Zinkhütte?

Die aktuellsten Angaben zu den maximalen Schadstoffbelastungen auf dem Gelände sind der o. g. Gefährdungsabschätzung zu entnehmen.

2

Wo befinden / befanden sich die Betonbunker räumlich gesehen auf dem Gelände, in denen die Stolberger Zinkhüttenfabrik AG die schwermetall-haltigen Kalkschlämme eingelagert hat?

Zu der örtlichen Lage der Betonbunker liegen der Kreisverwaltung keine gesicherten Erkenntnisse vor.

3

Hat der Rhein-Kreis Neuss einen Nachweis dafür, dass die Betonbunker bei Betriebsende entleert wurden und sich sämtliche Inhaltsstoffe nicht mehr auf dem Gelände der ehemaligen Zinkhütte befinden?

Der 1971 auf verschiedenen Deponien abgelagerte Kalkschlamm wurde nach dem Rücktransport auf das Gelände der Zinkhütte in Betonbunkern zwischengelagert und bis Juni 1972 auf eine Sonderabfalldeponie in Hoheneggelsen bei Hildesheim verbracht. Belege hierfür liegen der Verwaltung vor.

4

Liegt dem Rhein-Kreis Neuss ein Nachweis vor, wie mit den Abbruchmaterialien der oberirdischen Aufbauten der ehemaligen Zinkfabrik verfahren wurde und wo diese verblieben sind? Gibt es einen Nachweis für die Abfuhr der belasteten Abbruch-materialien?

Dem Amt für Umweltschutz liegen keine Nachweise über die Abbruchmaterialien vor, da die Erbringung solcher Nachweise nicht innerhalb der Zuständigkeit der zur damaligen Zeit bestehenden Unteren Wasserbehörde lag. Bisher sind jedoch keine Verdachtsmomente aufgetreten, dass bei den Abbrucharbeiten nicht wie in Abschnitt 3.4.1. der o. g. Gefährdungsabschätzung beschrieben vorgegangen wurde.

5

Liegt dem Rhein-Kreis Neuss ein Nachweis vor, dass alle Erzbunker, nach Betriebsschluss der Stolberger Zinkhütten AG, entleert wurden?

Der Kreisverwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die dies in Zweifel ziehen und diesbezüglich einen weiteren Handlungsbedarf veranlassen würden.

6

Wurden alle Produktionswässer, die u.a. mit Schwefelsäure versetzt waren, bei Betriebsende fachgerecht entsorgt? Gibt es einen schriftlichen Nachweis hierfür? Was wurde aus den Säuretanks? Wurden diese bei Betriebsende entleert?

Der Kreisverwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine fachgerechte Entleerung und Entsorgung der Säuretanks und Produktionswässer in Zweifel ziehen und diesbezüglich einen weiteren Handlungsbedarf veranlassen würden.

7

Gab es seitens des Rhein-Kreises Neuss oder einer anderen Institution eine Berechnung, wie viel Arsen und andere Schadstoffe durch die Ableitung des säure- und schwermetallhaltigen Abwassers in den Boden eingedrungen ist?

Solche Berechnungen sind der Kreisverwaltung nicht bekannt und können nachträglich nicht mehr erstellt werden.

8

Befinden sich auf dem Gelände noch Gebäudeteile, für die dem Rhein-Kreis Neuss keine Erkenntnisse über die ehemalige Nutzung vorliegen?

Nein.

9

Wo auf dem Gelände hat die Stolberger Zinkhüttenfabrik AG die zurückgenommenen Abfallmengen aus dem Müllskandal aus dem Jahre 1971 gelagert, bevor sie nach Hildesheim abtransportiert wurden? Die vor dem Müllskandal vorhandenen Betonbunker waren bereits zu klein, daher hatte die Stolberger Zinkhütten AG in den 70er Jahren ein Müllunternehmen für den Abtransport eines Teiles des eingelagerten arsenhaltigen Kalkschlammes beauftragt.

Siehe Antwort zu Frage 2 und 3.

10

An welchen Stellen, wann und mit welchen Materialien fanden Ablagerungen / Abdeckungen / Einbringungen in Gruben, neuer Stoffe bzw. Böden auf dem Gelände seit 1971 statt? Welche Unternehmen haben das Aufbringen der jeweiligen der Stoffe bzw. Böden in Auftrag gegeben? Hierbei sollen neben sonstigen Ablagerungen auch alle Materialien aufgeführt werden, die bei den verschiedenen Sanierungen eingebracht wurden.

Mit Einstellung des Betriebes wurden die aufstehenden Gebäude um 1972-1973 vollständig zurückgebaut. Die unterirdischen Einbauten sind im Untergrund verblieben. Der unbelastete Bauschutt der aufstehenden Gebäude und Mutterboden wurden einplaniert. Zur Sanierung des Grundwasserschadens im Bereich der Sickergruben wurde von 1976-1977 durch die Metallgesellschaft AG eine Infiltration von Kaliumpermanganat in mehreren Injektionskampagnen umgesetzt. Im Zeitraum von 1986-1988 veranlasste die damalige Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG als neuer Eigentümer des Geländes als Maßnahme zur Vermeidung von Staubverwehungen Anschüttungen im Bereich der ehemaligen Produktion mit bis zu 1 m kulturfähigem Boden. Im Zuge der Errichtung der Oberflächenabdichtung der Sickergruben durch die RWE Power AG wurden 2008 zur Herstellung des Planums vor Ort vorhandene Auffüllungsböden umgelagert. Nach Verlegung der Kunststoffdichtungsbahn wurde dieser Bereich ebenfalls mit bis zu 1 m kulturfähigem Boden angeschüttet.

11

Welche Nutzungen befinden sich heute auf dem Grundstücksgelände? Wo liegen die Standorte dieser Nutzungen (Karte der Realnutzung). Kann eine akute Gefahr für die jeweilige Nutzung ausgeschlossen werden? Ein Nachweis anhand der gesetzlichen Grenzwerte wird erwünscht, insbesondere für die landwirtschaftlichen Flächen.

Die derzeitige Nutzung ist dem Abschnitt 3.1 der o. g. Gefährdungsabschätzung zu entnehmen. Eine Bewertung des Gefährdungspotentials wurde innerhalb der Gefährdungsabschätzung vorgenommen: „Das Gelände der ehemaligen Zinkhütte ist derzeit vollständig umzäunt und wird extensiv genutzt. Das Grundstück kann nur von berechtigten Personen betreten werden. Akute Gefährdungen über den Wirkungspfad Boden à Mensch sind damit ausgeschlossen.“ Eine Nachfrage bei der RWE Power AG ergab, dass das Gelände nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Die Vegetation auf der Fläche wird regelmäßig durch einen Landwirt gemäht, die Mahd verbleibt vor Ort.

12

Von welchen Fließrichtungen geht der Rhein-Kreis-Neuss für die zwei verschiedenen Grundwasserstockwerke aus dem Bereich der ehemaligen Zinkhüttenfabrik aus?

Die Fließrichtung des Grundwassers geht, unabhängig von verschiedenen Grundwasserstockwerken, allgemein in Richtung des Vorfluters (ansonsten siehe Frage 13), in diesem Fall in nordöstliche Richtung zum Rhein. Die hydrologischen Gegebenheiten des Geländes sind zudem in der o. g. Gefährdungsabschätzung erläutert.

13

Wie ist die Situation bei Hochwasser in Bezug auf die Fließrichtung und der Menge, des mit Schadstoffen belasteten Grundwassers, das abgeleitet wird?

Bei Rheinhochwasser können kurzzeitig influente Verhältnisse herrschen. Die Frachtenbetrachtung ist der o. g. Gefährdungsabschätzung zu entnehmen.

14

Wie ist die Situation bei Niedrigwasser in Bezug auf die Fließrichtung und der Menge des abgeleiteten, mit Schadstoffen belasteten Grundwassers?

Siehe Antwort zu Frage 12.

15

Wie sieht die Bodenbelastungskarte für die Dormagener Ortsteile Zons, Stürzelberg, St. Peter, Delrath und den Neusser Ortsteilen Uedesheim, Elvekum, Allerheiligen und Rossellen aus? Welches Spektrum an Bodenbelastungen und welche Schadstoffmengen werden dort gefunden? Um eine Darstellung aus der Bodenbelastungskarten des Rhein-Kreis Neuss wird gebeten.

Die Digitale Bodenbelastungskarte (DBBK) stellt die Gehalte an Schadstoffen im Obernboden außerhalb städtischer Räume und Altlastenflächen wie z. B. dem Zinkhütten-Gelände dar. Für die Erstellung der DBBK wurden Folgende Parameter untersucht: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Kobalt, Nickel, Zink sowie die organischen Schadstoffe Benzo(a)pyren, PAK und PCB. Darstellungen relevanter Schadstoffe im Zusammenhang mit der Zinkhütte (Arsen, Blei, Cadmium und Zink) sind in der Anlage zu finden.

Erläuterung der dargestellten Werte gem. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV):


Arsen: Die dargestellten Gehalte an Arsen sind allesamt unauffällig, selbst die niedrigsten Vorsorgewerte der novellierten
BBodSchV werden großflächig eingehalten. Die blauen Bereiche zeigen natürliche Anreicherungsgebiete geogenen Arsens.

 

Blei: Die Vorsorgewerte liegen in Abhängigkeit von der Bodenart (Ton, Lehm/Schluff, Sand) zwischen 40-10 mg/kg. Der Prüfwert für Wohngebiete liegt bei 400 mg/kg.

 

Cadmium: Die Vorsorgewerte liegen in Abhängigkeit von der Bodenart (Ton, Lehm/Schluff, Sand) zwischen 0,4-1,5 mg/kg. Der Prüfwert für Wohngebiete liegt (bedingt durch die Nutzung) bei 2 bzw. 20 mg/kg.

 

Zink: Die Vorsorgewerte liegen in Abhängigkeit von der Bodenart (Ton, Lehm/Schluff, Sand) zwischen 60-200 mg/kg. Prüfwerte für Zink wurden nicht festgelegt.

16

Das Gelände der ehemaligen Zinkfabrik gehört zum natürlichen Überschwemmungsbereich des Rheins, in denen bei Hochwasser das Grundwasser über die Geländeoberfläche treten kann. Was passiert mit den Schadstofffrachten aus dem Grundwasserstockwerks des Tertiärs in einem solchen Fall? Was mit der Schadstofffracht aus dem oberen Grundwasserstockwerk in diesem Fall? Was passiert mit den oberflächennahen Schadstoffen bei einem solchen starken Hochwasser?

Der Bereich der ehemaligen Produktionsanlagen einschließlich der Anlagen zur Abwasserbehandlung und der Sickergruben liegt nicht im Überschwemmungsbereich des Rheins.

17

Wurde auch über die Einbringung einer Spundwand nachgedacht, um die Einbringung der Schadstofffracht in den Rhein zu unterbinden?

Ja, eine Einschätzung zur Einbringung einer Spundwand ist dem Abschnitt 7.2 der o. g. Sanierungsuntersuchung zu entnehmen.

18

Kann eine Folienabdeckung bzw. Überbauung die Schadstoffverteilung im Untergrund überhaupt vollständig unterbinden?

Eine Oberflächenabdichtung durch Folienabdeckung bzw. Überbauung der ehemaligen Produktionsbereiche wird unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Gesamtsituation in Rheinnähe als sinnvollste Maßnahme angesehen, um einen Austrag von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone in das Grundwasser zu unterbinden. Eine geeignete, erforderliche und angemessene Alternative ist nicht bekannt.

19

Auf der Altlast Nr. DO-571sBv, fand eine Altlastensanierung statt. Für die, der Rhein-Kreis Neuss 1998 eine Vereinbarung mit der Grundstücksbesitzerin beschlossen hat, die 2007 ergänzt bzw. geändert wurde. Kann anhand der erhobenen Grundwassermesswerte die Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahme (mittels Oberflächenabdeckung) nachgewiesen werden? Eine vergleichende Darstellung der ermittelten Werte aus den Jahren, in denen Grundwasserproben entnommenen wurden, zu den zulässigen Grenzwerten und zur Vorbelastung des Grundwassers in den Jahren vor Beginn der Sanierung wird erwünscht.

Das Grundwassermonitoring fand im Zeitraum vor der Sanierungsmaßnahme stichprobenartig statt, da es zu keinem weiteren Erkenntnisgewinn geführt hätte. Dieser war erst nach erfolgter Sanierung durch Oberflächenabdichtung zu erwarten. Die Ergebnisse des GW-Monitoring liegen durchgängig seit 2010 vor. Da ein so engmaschiges Monitoring vor Aufbringung der Oberflächenabdichtung nicht erfolgt ist, sind in der Anlage 2 die maximalen Arsen-Gehalte einzelner vorangegangener gutachterlicher Bewertungen aufgeführt. Hieraus kann abgeleitet werden, dass die Arsenbelastungen im Abstrom der ehemaligen Sickergruben durch die Oberflächenabdeckung kaum eine Veränderung erfahren haben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schadstoffsituation im Bereich der Sickergruben anders als im ehemaligen Produktionsbereich nicht auf den Eintrag von Sickerwasser zurückzuführen ist, sondern auf Schadstoffphasen, die im Grundwasserleiter in der Bodenmatrix fixiert sind.

20

Gilt die Sanierungsmaßnahme DO-571 als abgeschlossen, da nach 10-jährigen Grundwassermonitorings der Nachweis des Rückgangs der Grundwasserbelastung nachgewiesen werden kann?

Nein, ein Grundwassermonitoring muss weiterhin fortgeführt werden.

21

Kann für die bei der Sanierung der Altlast DO-571 sBv eingebauten Materialien ein negativer Einfluss auf die Schadstoffbelastung des Bodens und des Grundwassers ausgeschlossen werden?

Ja.

22

Kann eine Folienabdeckung nach Aufschüttung nachträglich kontrolliert werden? Wie kann dies ohne Beschädigung der Folie sicher erfolgen?

Die Kontrolle erfolgt in Analogie zum Deponierecht durch visuelle Kontrollen der Oberfläche. Für Kunststoffdichtungsbahnen ist eine über 100-jährige Beständigkeit nachgewiesen.

23

Hat eine Kontrolle der Folienabdichtung bei der Sanierungsmaßnahme durch die Grundstücksbesitzerin stattgefunden? Welche Nachweise hat der Rhein- Kreis Neuss hierfür?

Die Sanierungsmaßnahme fand durchweg unter gutachterlicher Begleitung der Dr. Tillmanns & Partner GmbH statt. Ein Nachweis liegt in Form eines Abschlussberichtes aus dem Jahre 2008 vor.

24

Warum fand die Sanierung der Altlast DO- 571 erst im Jahre 2008 statt? Der Vertrag aus dem Jahr 1998 sah eine Realisierung innerhalb von 2 Jahren vor?

Die RWE Energie AG (später RWE Power AG) verfolgte eine Umnutzung des Areals mit Unternehmen, die eine großflächige Versiegelung des Bereiches gewährleisten. Eine Vermarktung in diesem Zeitraum konnte nicht umgesetzt werden, daraufhin wurde der Bereich durch eine Oberflächenabdichtung saniert.

25

Fand ein regelmäßiges Grundwassermonitoring in den Jahren 1998 bis 2007 durch die Eigentümerin statt? Welche Schadstoffwerte wies das Grundwasser in den Jahren 1998 bis 2007 auf?

Siehe Antwort zu Frage 19.

26 a

Wurde die Fließrichtung regelmäßig für die Altlast DO-571 sBv seitens der Grundstücksbesitzerin durchgeführt? Welche Nachweise liegen vor?

Eine Bestimmung der Grundwasser-Fließrichtung erfolgte jeweils in den gutachterlichen Untersuchungen der vergangenen Jahre.

26 b

Weist das Grundwassermonitoring nach 2008 höhere oder niedrigere Schadstofffrachten als in dem Zeitraum 1998 bis 2007 aus?

Siehe Antwort zu Frage 19.

27

Kann ausgeschlossen werden, dass durch das Abwarten der Sanierung, die Schadstoffe in tiefere Bodenschichten eingedrungen sind?

Nein, deswegen wird darüber hinaus angestrebt, den Bereich der ehemaligen Produktion ebenfalls zeitnah durch eine Oberflächenabdichtung zu sanieren.

28

Warum befinden sich 50 Jahren nach Beendigung des Betriebes der Stolberger Zinkhütten AG immer noch Schadstofffrachten an der Oberfläche bzw. oberflächennahen Schichten? Sollten diese nicht bereits in untere Schichten eingedrungen sein?

Die vorhandenen Schadstoffe zeichnen sich teilweise durch relativ geringe Löslichkeit aus.

29

In den 70er Jahren ging man von einer schnelleren Auswaschung der Schwermetalle (u. a. des Arsens) bei niedrigen PH- Werten und auch im Zusammenhang mit dem auf dem Gelände vorzufindenden Sulfaten aus. Warum wurde im Düllmanngutachten auf PH- und Sulfat-Messungen verzichtet?

Auf Messungen des pH-Wertes und des Sulfat-Gehaltes wurde nicht verzichtet (siehe Anlage 11.3 und 11.5 der o. g. Gefährdungsabschätzung).

30

Können organische Schadstoffbelastungen und Belastungen mit Säuren sicher auf dem Gelände ausgeschlossen werden? Falls nein, hätten solche Belastungen ebenfalls einen Einfluss auf die schnelle Auswaschung der Schwermetalle?

Aus 20 ausgewählten Proben wurde ein GC/MS-Screening sowohl auf leicht- als auch auf schwerflüchtige organische Verbindungen (u. a. Octadecansäure) im Feststoff durchgeführt, um eventuell noch unerkannte Schadstoffe zu erfassen (siehe Abschnitt 5.2.2 der o. g. Gefährdungsabschätzung).

31

Warum wurde im Düllmanngutachten nicht mindestens dasselbe Stoffspektrum wie im Gutachten des Dr. Ing. Steffen aus dem Jahre 1987/88 überprüft?

Das in der o. g. Gefährdungsabschätzung durchgeführte Analyseprogramm geht grundsätzlich über das Stoffspektrum der Untersuchungen von Dr. Ing. Steffen aus den Jahren 1987 und 1988 hinaus.

32

Kann für das nicht untersuchte Stoffspektrum ein Nichtvorhandensein nachgewiesen werden?

Siehe Antwort zu Frage 30 und 31.

33

Wie erklärt sich der Rhein-Kreis Neuss die Unterschiede der ausgewiesenen standörtlichen Schadstoffschwerpunkte zwischen dem Gutachten des Dr. Ing. Steffen (1987/1988) und dem Düllmanngutachten (2017)? Auch die Untersuchung von Hochtief Umwelt aus dem Jahr 1998 macht zum Düllmanngutachten gegenteilige Aussagen zu den Belastungsschwerpunkten.

Die Erkenntnisse über die Belastungssituation auf dem Gelände sind in allen Gutachten dem Grunde nach gleich. Unterschiede in den Darstellungen resultieren maximal aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen der Untersuchungen.

34

Warum weist das Gutachten von Düllmann nur noch einen Schwerpunktstandort für die Arsenbelastung aus? Das Gutachten des Dr. Ing. Steffen wies für Arsen damals noch an zwei Stellen, u.a. einer in der Nähe des Ufers des Silbersees und eine in der Nähe der Straße „Am Zinkhüttenweg“ höchste Belastungswerte aus. Das Düllmanngutachten weist dagegen nur eine Fläche oberhalb des ehemaligen Schadstoffschwerpunktes am Zinkhüttenweg aus. Dieser Bereich war im Gutachten vom Dr. Ing. Steffen eher unauffällig.

Die Darstellungen im Bericht von Dr. Ing. Steffen vom 22.08.1986 beziehen sich auf Oberflächenproben. Die Darstellungen in den Anlagen 9.1–9.3 der o. g. Gefährdungsabschätzung beziehen sich auf das Grundwasser.

35

Sind Schadstoffe im Sediment des Silbersees durch Düllmann nachgewiesen worden?

Die Untersuchung von Seewasser und Seesediment aus dem Silbersee ist in Anlage 5 des o. g. Rahmen-Sanierungsplans enthalten.

36

Hat der Rhein-Kreis Neuss jemals Pläne im Sinne der Gefahrenabwehr durch verseuchtes Trinkwasser (verursacht durch die Schadstoffbelastung der Altlasten auf dem Gelände der ehemaligen Zinkhütte) erarbeitet? Wenn ja, liegen solche Notfallpläne noch vor?

Der Abstrom von belastetem Grundwasser aus dem Bereich der ehemaligen Zinkhütte ist unmittelbar auf den Rhein hin gerichtet. Nur kurzzeitig können influente Verhältnisse auftreten, die den Abstrom zum Rhein hin letztlich aber nur verzögern, nicht verhindern. Im betroffenen Bereich existieren keine Trinkwassergewinnungsanlangen. Maßnahmenpläne sind daher nicht erforderlich.

37

Kann die Belastung des Flussbettes des Rheins durch Schadstofffrachten aus der Altlastenfläche der ehemaligen Zinkhütte ausgeschlossen werden?

Ja.

38

Kann eine Belastung der in der Nähe befindlichen Trinkwassergewinnungsstellen und auch der privaten Brunnen, z.B. für die landwirtschaftliche Bewässerung ausgeschlossen werden?

Siehe Antwort zu Frage 39 b.

39 a

Kann eine Beeinflussung der Wassergewinnungsanlagen auf Düsseldorfer Seite ausgeschlossen werden?

Ja, der Rhein bewirkt eine hydraulische Trennung.

39 b

Welche Grenzwerte weisen die Trinkwassergewinnungsanlagen im Umkreis von 2 km von der Altlast Silbersee, auf beiden Seiten des Rheins u.a. Düsseldorf Flehe, Im Grind, Uedesheim auf?

Die Grenzwerte für Trinkwassergewinnungsanlagen werden in der Trinkwasserverordnung (TVO) festgelegt. In der Anlage 2 (zu § 6 Abs. 2) der TVO sind die chemischen Parameter mit den dazugehörigen Grenzwerten aufgelistet. Diese Grenzwerte gelten bundeseinheitlich in ganz Deutschland. Für jede einzelne Trinkwassergewinnungsanlage wird grundsätzlich gutachterlich das dazugehörige Einzugsgebiet ermittelt. Bei der Ermittlung der Einzugsgebiete werden alle denkbaren hydrogeologischen Randbedingungen berücksichtigt. Demnach hat der Standort Silbersee keinen Einfluss auf die von Ihnen angefragten Trinkwassergewinnungsanlagen.

40

Kann durch eine flächenhafte Abdeckung der Altlast es ggf. auch zu einer Erhöhung der Schadstofffracht kommen?

Nein.

41

Wirkt sich die Beendigung des Braunkohlebergbaus auf den Grundwasserstand des Geländes am Silbersees aus? Und wenn ja, wie? Sinkt oder steigt der Grundwasserspiegel in dem Bereich?

Nein, es werden keine Auswirkungen erwartet. Das Gebiet ist durch die Sümpfung generell unbeeinflusst.

42

Gab es im Jahr 2021 Unstimmigkeiten bei der Ermittlung der Monitoringwerte?

Ja, diese konnten jedoch kurzfristig ausgeräumt werden.

43

Was ist der aktuelle Sachstand zur Erstellung und Abstimmung eines Rahmensanierungsplans zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der RWE AG? Wie gestaltet sich der aktuelle Zeitplan für die weiteren, noch ausstehenden Verfahrensschritte?

Die RWE Power AG befindet sich im Anhörungsverfahren des Rhein-Kreises Neuss. Die weiteren Verfahrensschritte ergeben sich erst aus dem Ergebnis dieser Anhörung. Es wird angestrebt, das Verfahren bis Ende Sommer 2023 zu beenden.