Sachverhalt:
VORWORT: Einleitend bleibt festzuhalten, dass sich viele der gestellten Fragen auf Aktengrundlagen aus den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts beziehen, ein Zeitraum, in dem weder der Rhein-Kreis Neuss noch das Amt für Umweltschutz in der heutigen Form existierten. Der vorliegende Aktenbestand bezieht sich daher im Wesentlichen auf die Zuständigkeiten und Handlungen der damals bereits bestehenden Unteren Wasserbehörde. Ebenso wurden die heute gültigen gesetzlichen Grundlagen wie das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und das Wasserrecht in seiner derzeitigen Form erst zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet. Dies ist bei der Beurteilung des damaligen Vorgehens ebenso zu berücksichtigen wie die Tatsache, dass sich die tatsächliche Situation auf dem Gelände durch die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen von der Lage in den 70er-Jahren unterscheidet. Maßgeblich für die rechtliche Durchsetzbarkeit von zukünftigen Sanierungsmaßnahmen und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Mittel ist die heute vorliegende Sach- und Rechtslage. Eine Nachnutzung dieser Fläche im Sinne des Flächenrecyclings ist sinnvoll und vorzugswürdig, da die Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten ansonsten auf bislang nicht genutzten Freiflächen („auf der grünen Wiese“) stattfinden würde und somit der notwendigen Reduzierung des Freiflächenverbrauchs entgegensteht.
In der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2022 sind die Nummern 26 und 39 doppelt vergeben worden. Dieser Sachverhalt wurde im Folgenden korrigiert. Die Gesamtanzahl der Einzelpunkte erhöht sich damit von 43 auf 45 mit insgesamt 65 Fragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gefährdungsabschätzung (Berichtsdatum: 06.06.2017), die Sanierungsuntersuchung (Berichtsdatum 01.08.2018) und der Rahmen-Sanierungsplan (Berichtsdatum 11.11.2019) des Geotechnischen Büros Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH in den Unterlagen zum Kreisausschuss vom 21.09.22 veröffentlicht wurden.
Nr. |
Frage |
Antwort |
1 |
Welche maximalen Schadstoffbelastungen befinden
sich heute auf dem Gelände der ehemaligen Zinkhütte? |
Die aktuellsten Angaben zu den maximalen
Schadstoffbelastungen auf dem Gelände sind der o. g. Gefährdungsabschätzung
zu entnehmen. |
2 |
Wo befinden / befanden sich
die Betonbunker räumlich gesehen auf dem Gelände, in denen die Stolberger
Zinkhüttenfabrik AG die schwermetall-haltigen Kalkschlämme eingelagert hat? |
Zu der örtlichen Lage
der Betonbunker liegen der Kreisverwaltung keine gesicherten Erkenntnisse
vor. |
3 |
Hat der Rhein-Kreis Neuss einen Nachweis dafür,
dass die Betonbunker bei Betriebsende entleert wurden und sich sämtliche
Inhaltsstoffe nicht mehr auf dem Gelände der ehemaligen Zinkhütte befinden? |
Der 1971 auf verschiedenen Deponien abgelagerte
Kalkschlamm wurde nach dem Rücktransport auf das Gelände der Zinkhütte in
Betonbunkern zwischengelagert und bis Juni 1972 auf eine Sonderabfalldeponie
in Hoheneggelsen bei Hildesheim verbracht. Belege hierfür liegen der
Verwaltung vor. |
4 |
Liegt dem Rhein-Kreis Neuss ein Nachweis vor,
wie mit den Abbruchmaterialien der oberirdischen Aufbauten der ehemaligen
Zinkfabrik verfahren wurde und wo diese verblieben sind? Gibt es einen
Nachweis für die Abfuhr der belasteten Abbruch-materialien? |
Dem Amt für Umweltschutz liegen keine Nachweise
über die Abbruchmaterialien vor, da die Erbringung solcher Nachweise nicht
innerhalb der Zuständigkeit der zur damaligen Zeit bestehenden Unteren
Wasserbehörde lag. Bisher sind jedoch keine Verdachtsmomente aufgetreten,
dass bei den Abbrucharbeiten nicht wie in Abschnitt 3.4.1. der o. g.
Gefährdungsabschätzung beschrieben vorgegangen wurde. |
5 |
Liegt dem Rhein-Kreis
Neuss ein Nachweis vor, dass alle Erzbunker, nach Betriebsschluss der
Stolberger Zinkhütten AG, entleert wurden? |
Der Kreisverwaltung
liegen keine Erkenntnisse vor, die dies in Zweifel ziehen und diesbezüglich
einen weiteren Handlungsbedarf veranlassen würden. |
6 |
Wurden alle Produktionswässer, die u.a. mit
Schwefelsäure versetzt waren, bei Betriebsende fachgerecht entsorgt? Gibt es
einen schriftlichen Nachweis hierfür? Was wurde aus den Säuretanks? Wurden
diese bei Betriebsende entleert? |
Der Kreisverwaltung
liegen keine Erkenntnisse vor, die eine fachgerechte Entleerung und
Entsorgung der Säuretanks und Produktionswässer in Zweifel ziehen und
diesbezüglich einen weiteren Handlungsbedarf veranlassen würden. |
7 |
Gab es seitens des Rhein-Kreises Neuss oder
einer anderen Institution eine Berechnung, wie viel Arsen und andere
Schadstoffe durch die Ableitung des säure- und schwermetallhaltigen Abwassers
in den Boden eingedrungen ist? |
Solche Berechnungen sind der Kreisverwaltung
nicht bekannt und können nachträglich nicht mehr erstellt werden. |
8 |
Befinden sich auf dem Gelände noch Gebäudeteile,
für die dem Rhein-Kreis Neuss keine Erkenntnisse über die ehemalige Nutzung
vorliegen? |
Nein. |
9 |
Wo auf dem Gelände hat die Stolberger
Zinkhüttenfabrik AG die zurückgenommenen Abfallmengen aus dem Müllskandal aus
dem Jahre 1971 gelagert, bevor sie nach Hildesheim abtransportiert wurden?
Die vor dem Müllskandal vorhandenen Betonbunker waren bereits zu klein, daher
hatte die Stolberger Zinkhütten AG in den 70er Jahren ein Müllunternehmen für
den Abtransport eines Teiles des eingelagerten arsenhaltigen Kalkschlammes
beauftragt. |
Siehe Antwort zu Frage 2 und 3. |
10 |
An welchen Stellen, wann und mit welchen
Materialien fanden Ablagerungen / Abdeckungen / Einbringungen in Gruben,
neuer Stoffe bzw. Böden auf dem Gelände seit 1971 statt? Welche Unternehmen
haben das Aufbringen der jeweiligen der Stoffe bzw. Böden in Auftrag gegeben?
Hierbei sollen neben sonstigen Ablagerungen auch alle Materialien aufgeführt
werden, die bei den verschiedenen Sanierungen eingebracht wurden. |
Mit Einstellung des Betriebes wurden die
aufstehenden Gebäude um 1972-1973 vollständig zurückgebaut. Die
unterirdischen Einbauten sind im Untergrund verblieben. Der unbelastete
Bauschutt der aufstehenden Gebäude und Mutterboden wurden
einplaniert. Zur Sanierung des
Grundwasserschadens im Bereich der Sickergruben wurde von 1976-1977 durch die
Metallgesellschaft AG eine Infiltration von Kaliumpermanganat in mehreren
Injektionskampagnen umgesetzt. Im Zeitraum von 1986-1988 veranlasste die
damalige Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG als neuer Eigentümer
des Geländes als Maßnahme zur Vermeidung von Staubverwehungen Anschüttungen
im Bereich der ehemaligen Produktion mit bis zu 1 m kulturfähigem Boden. Im
Zuge der Errichtung der Oberflächenabdichtung der Sickergruben durch die RWE
Power AG wurden 2008 zur Herstellung des Planums vor Ort vorhandene
Auffüllungsböden umgelagert. Nach Verlegung der Kunststoffdichtungsbahn wurde
dieser Bereich ebenfalls mit bis zu 1 m kulturfähigem Boden angeschüttet. |
11 |
Welche Nutzungen befinden sich heute auf dem
Grundstücksgelände? Wo liegen die Standorte dieser Nutzungen (Karte der
Realnutzung). Kann eine akute Gefahr für die jeweilige Nutzung ausgeschlossen
werden? Ein Nachweis anhand der gesetzlichen Grenzwerte wird erwünscht,
insbesondere für die landwirtschaftlichen Flächen. |
Die derzeitige Nutzung
ist dem Abschnitt 3.1 der o. g. Gefährdungsabschätzung zu entnehmen. Eine
Bewertung des Gefährdungspotentials wurde innerhalb der
Gefährdungsabschätzung vorgenommen: „Das
Gelände der ehemaligen Zinkhütte ist derzeit vollständig umzäunt und wird
extensiv genutzt. Das Grundstück kann nur von berechtigten Personen betreten
werden. Akute Gefährdungen über den Wirkungspfad Boden à Mensch sind damit ausgeschlossen.“ Eine Nachfrage bei der RWE Power AG
ergab, dass das Gelände nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Die Vegetation
auf der Fläche wird regelmäßig durch einen Landwirt gemäht, die Mahd
verbleibt vor Ort. |
12 |
Von welchen Fließrichtungen geht der
Rhein-Kreis-Neuss für die zwei verschiedenen Grundwasserstockwerke aus dem
Bereich der ehemaligen Zinkhüttenfabrik aus? |
Die Fließrichtung des Grundwassers geht,
unabhängig von verschiedenen Grundwasserstockwerken, allgemein in Richtung
des Vorfluters (ansonsten siehe Frage 13), in diesem Fall in nordöstliche
Richtung zum Rhein. Die hydrologischen Gegebenheiten des Geländes sind zudem
in der o. g. Gefährdungsabschätzung erläutert. |
13 |
Wie ist die Situation bei Hochwasser in Bezug
auf die Fließrichtung und der Menge, des mit Schadstoffen belasteten
Grundwassers, das abgeleitet wird? |
Bei Rheinhochwasser können kurzzeitig influente
Verhältnisse herrschen. Die Frachtenbetrachtung ist der o. g.
Gefährdungsabschätzung zu entnehmen. |
14 |
Wie ist die Situation bei Niedrigwasser in Bezug
auf die Fließrichtung und der Menge des abgeleiteten, mit Schadstoffen
belasteten Grundwassers? |
Siehe Antwort zu Frage 12. |
15 |
Wie sieht die Bodenbelastungskarte für die
Dormagener Ortsteile Zons, Stürzelberg, St. Peter, Delrath und den Neusser
Ortsteilen Uedesheim, Elvekum, Allerheiligen und Rossellen aus? Welches
Spektrum an Bodenbelastungen und welche Schadstoffmengen werden dort
gefunden? Um eine Darstellung aus der Bodenbelastungskarten des Rhein-Kreis
Neuss wird gebeten. |
Die Digitale Bodenbelastungskarte (DBBK) stellt
die Gehalte an Schadstoffen im Obernboden außerhalb städtischer Räume und
Altlastenflächen wie z. B. dem Zinkhütten-Gelände dar. Für die Erstellung der
DBBK wurden Folgende Parameter untersucht: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom,
Kupfer, Quecksilber, Kobalt, Nickel, Zink sowie die organischen Schadstoffe
Benzo(a)pyren, PAK und PCB. Darstellungen relevanter Schadstoffe im
Zusammenhang mit der Zinkhütte (Arsen, Blei, Cadmium und Zink) sind in der
Anlage zu finden. Erläuterung der dargestellten Werte gem. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV):
Blei:
Die Vorsorgewerte liegen in Abhängigkeit von der Bodenart (Ton, Lehm/Schluff,
Sand) zwischen 40-10 mg/kg. Der Prüfwert für Wohngebiete liegt bei 400 mg/kg. Cadmium:
Die Vorsorgewerte liegen in Abhängigkeit von der Bodenart (Ton, Lehm/Schluff,
Sand) zwischen 0,4-1,5 mg/kg. Der Prüfwert für Wohngebiete liegt (bedingt
durch die Nutzung) bei 2 bzw. 20 mg/kg. Zink:
Die Vorsorgewerte liegen in Abhängigkeit von der Bodenart (Ton, Lehm/Schluff,
Sand) zwischen 60-200 mg/kg. Prüfwerte für Zink wurden nicht festgelegt. |
16 |
Das Gelände der ehemaligen Zinkfabrik gehört zum
natürlichen Überschwemmungsbereich des Rheins, in denen bei Hochwasser das
Grundwasser über die Geländeoberfläche treten kann. Was passiert mit den
Schadstofffrachten aus dem Grundwasserstockwerks des Tertiärs in einem
solchen Fall? Was mit der Schadstofffracht aus dem oberen
Grundwasserstockwerk in diesem Fall? Was passiert mit den oberflächennahen
Schadstoffen bei einem solchen starken Hochwasser? |
Der Bereich der ehemaligen Produktionsanlagen
einschließlich der Anlagen zur Abwasserbehandlung und der Sickergruben liegt
nicht im Überschwemmungsbereich des Rheins. |
17 |
Wurde auch über die Einbringung einer Spundwand
nachgedacht, um die Einbringung der Schadstofffracht in den Rhein zu unterbinden? |
Ja, eine Einschätzung zur Einbringung einer
Spundwand ist dem Abschnitt 7.2 der o. g. Sanierungsuntersuchung zu
entnehmen. |
18 |
Kann eine Folienabdeckung bzw. Überbauung die
Schadstoffverteilung im Untergrund überhaupt vollständig unterbinden? |
Eine Oberflächenabdichtung durch Folienabdeckung
bzw. Überbauung der ehemaligen Produktionsbereiche wird unter
Berücksichtigung der hydrogeologischen Gesamtsituation in Rheinnähe als
sinnvollste Maßnahme angesehen, um einen Austrag von Schadstoffen aus der
ungesättigten Bodenzone in das Grundwasser zu unterbinden. Eine geeignete,
erforderliche und angemessene Alternative ist nicht bekannt. |
19 |
Auf der Altlast Nr. DO-571sBv, fand eine
Altlastensanierung statt. Für die, der Rhein-Kreis Neuss 1998 eine Vereinbarung
mit der Grundstücksbesitzerin beschlossen hat, die 2007 ergänzt bzw. geändert
wurde. Kann anhand der erhobenen Grundwassermesswerte die Wirksamkeit der
Sanierungsmaßnahme (mittels Oberflächenabdeckung) nachgewiesen werden? Eine
vergleichende Darstellung der ermittelten Werte aus den Jahren, in denen
Grundwasserproben entnommenen wurden, zu den zulässigen Grenzwerten und zur
Vorbelastung des Grundwassers in den Jahren vor Beginn der Sanierung wird
erwünscht. |
Das
Grundwassermonitoring fand im Zeitraum vor der Sanierungsmaßnahme
stichprobenartig statt, da es zu keinem weiteren Erkenntnisgewinn geführt
hätte. Dieser war erst nach erfolgter Sanierung durch Oberflächenabdichtung
zu erwarten. Die Ergebnisse des GW-Monitoring liegen durchgängig seit 2010
vor. Da ein so engmaschiges Monitoring vor Aufbringung der
Oberflächenabdichtung nicht erfolgt ist, sind in der Anlage 2 die maximalen
Arsen-Gehalte einzelner vorangegangener gutachterlicher Bewertungen
aufgeführt. Hieraus kann abgeleitet werden, dass die Arsenbelastungen im
Abstrom der ehemaligen Sickergruben durch die Oberflächenabdeckung kaum eine
Veränderung erfahren haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Schadstoffsituation im Bereich der Sickergruben anders als im ehemaligen
Produktionsbereich nicht auf den Eintrag von Sickerwasser zurückzuführen ist,
sondern auf Schadstoffphasen, die im Grundwasserleiter in der Bodenmatrix
fixiert sind. |
20 |
Gilt die Sanierungsmaßnahme DO-571 als
abgeschlossen, da nach 10-jährigen Grundwassermonitorings der Nachweis des
Rückgangs der Grundwasserbelastung nachgewiesen werden kann? |
Nein, ein Grundwassermonitoring muss weiterhin
fortgeführt werden. |
21 |
Kann für die bei der Sanierung der Altlast
DO-571 sBv eingebauten Materialien ein negativer Einfluss auf die
Schadstoffbelastung des Bodens und des Grundwassers ausgeschlossen werden? |
Ja. |
22 |
Kann eine Folienabdeckung nach Aufschüttung nachträglich
kontrolliert werden? Wie kann dies ohne Beschädigung der Folie sicher
erfolgen? |
Die Kontrolle erfolgt in Analogie zum
Deponierecht durch visuelle Kontrollen der Oberfläche. Für
Kunststoffdichtungsbahnen ist eine über 100-jährige Beständigkeit nachgewiesen. |
23 |
Hat eine Kontrolle der Folienabdichtung bei der
Sanierungsmaßnahme durch die Grundstücksbesitzerin stattgefunden? Welche
Nachweise hat der Rhein- Kreis Neuss hierfür? |
Die Sanierungsmaßnahme fand durchweg unter
gutachterlicher Begleitung der Dr. Tillmanns & Partner GmbH statt. Ein
Nachweis liegt in Form eines Abschlussberichtes aus dem Jahre 2008 vor. |
24 |
Warum fand die Sanierung der Altlast DO- 571
erst im Jahre 2008 statt? Der Vertrag aus dem Jahr 1998 sah eine Realisierung
innerhalb von 2 Jahren vor? |
Die RWE Energie AG (später RWE Power AG)
verfolgte eine Umnutzung des Areals mit Unternehmen, die eine großflächige
Versiegelung des Bereiches gewährleisten. Eine Vermarktung in diesem Zeitraum
konnte nicht umgesetzt werden, daraufhin wurde der Bereich durch eine
Oberflächenabdichtung saniert. |
25 |
Fand ein regelmäßiges Grundwassermonitoring in
den Jahren 1998 bis 2007 durch die Eigentümerin statt? Welche Schadstoffwerte
wies das Grundwasser in den Jahren 1998 bis 2007 auf? |
Siehe Antwort zu Frage 19. |
26 a |
Wurde die Fließrichtung regelmäßig für die
Altlast DO-571 sBv seitens der Grundstücksbesitzerin durchgeführt? Welche
Nachweise liegen vor? |
Eine Bestimmung der Grundwasser-Fließrichtung
erfolgte jeweils in den gutachterlichen Untersuchungen der vergangenen Jahre. |
26 b |
Weist das Grundwassermonitoring nach 2008 höhere
oder niedrigere Schadstofffrachten als in dem Zeitraum 1998 bis 2007 aus? |
Siehe Antwort zu Frage 19. |
27 |
Kann ausgeschlossen werden, dass durch das
Abwarten der Sanierung, die Schadstoffe in tiefere Bodenschichten
eingedrungen sind? |
Nein, deswegen wird darüber hinaus angestrebt,
den Bereich der ehemaligen Produktion ebenfalls zeitnah durch eine
Oberflächenabdichtung zu sanieren. |
28 |
Warum befinden sich 50 Jahren nach Beendigung
des Betriebes der Stolberger Zinkhütten AG immer noch Schadstofffrachten an
der Oberfläche bzw. oberflächennahen Schichten? Sollten diese nicht bereits
in untere Schichten eingedrungen sein? |
Die vorhandenen
Schadstoffe zeichnen sich teilweise durch relativ geringe Löslichkeit aus. |
29 |
In den 70er Jahren ging man von einer
schnelleren Auswaschung der Schwermetalle (u. a. des Arsens) bei niedrigen
PH- Werten und auch im Zusammenhang mit dem auf dem Gelände vorzufindenden
Sulfaten aus. Warum wurde im Düllmanngutachten auf PH- und Sulfat-Messungen
verzichtet? |
Auf Messungen des pH-Wertes und des
Sulfat-Gehaltes wurde nicht verzichtet (siehe Anlage 11.3 und 11.5 der o. g.
Gefährdungsabschätzung). |
30 |
Können organische Schadstoffbelastungen und
Belastungen mit Säuren sicher auf dem Gelände ausgeschlossen werden? Falls
nein, hätten solche Belastungen ebenfalls einen Einfluss auf die schnelle
Auswaschung der Schwermetalle? |
Aus 20 ausgewählten
Proben wurde ein GC/MS-Screening sowohl auf leicht- als auch auf
schwerflüchtige organische Verbindungen (u. a. Octadecansäure) im Feststoff
durchgeführt, um eventuell noch unerkannte Schadstoffe zu erfassen (siehe
Abschnitt 5.2.2 der o. g. Gefährdungsabschätzung). |
31 |
Warum wurde im Düllmanngutachten nicht
mindestens dasselbe Stoffspektrum wie im Gutachten des Dr. Ing. Steffen aus
dem Jahre 1987/88 überprüft? |
Das in der o. g. Gefährdungsabschätzung
durchgeführte Analyseprogramm geht grundsätzlich über das Stoffspektrum der
Untersuchungen von Dr. Ing. Steffen aus den Jahren 1987 und 1988 hinaus. |
32 |
Kann für das nicht untersuchte Stoffspektrum ein
Nichtvorhandensein nachgewiesen werden? |
Siehe Antwort zu Frage 30 und 31. |
33 |
Wie erklärt sich der Rhein-Kreis Neuss die
Unterschiede der ausgewiesenen standörtlichen Schadstoffschwerpunkte zwischen
dem Gutachten des Dr. Ing. Steffen (1987/1988) und dem Düllmanngutachten
(2017)? Auch die Untersuchung von Hochtief Umwelt aus dem Jahr 1998 macht zum
Düllmanngutachten gegenteilige Aussagen zu den Belastungsschwerpunkten. |
Die Erkenntnisse über die Belastungssituation
auf dem Gelände sind in allen Gutachten dem Grunde nach gleich. Unterschiede
in den Darstellungen resultieren maximal aus den unterschiedlichen
Schwerpunktbereichen der Untersuchungen. |
34 |
Warum weist das Gutachten von Düllmann nur noch
einen Schwerpunktstandort für die Arsenbelastung aus? Das Gutachten des Dr.
Ing. Steffen wies für Arsen damals noch an zwei Stellen, u.a. einer in der
Nähe des Ufers des Silbersees und eine in der Nähe der Straße „Am
Zinkhüttenweg“ höchste Belastungswerte aus. Das Düllmanngutachten weist
dagegen nur eine Fläche oberhalb des ehemaligen Schadstoffschwerpunktes am
Zinkhüttenweg aus. Dieser Bereich war im Gutachten vom Dr. Ing. Steffen eher
unauffällig. |
Die Darstellungen im Bericht von Dr. Ing. Steffen
vom 22.08.1986 beziehen sich auf Oberflächenproben. Die Darstellungen in den
Anlagen 9.1–9.3 der o. g. Gefährdungsabschätzung beziehen sich auf das
Grundwasser. |
35 |
Sind Schadstoffe im Sediment des Silbersees
durch Düllmann nachgewiesen worden? |
Die Untersuchung von Seewasser und Seesediment
aus dem Silbersee ist in Anlage 5 des o. g. Rahmen-Sanierungsplans enthalten. |
36 |
Hat der Rhein-Kreis Neuss jemals Pläne im Sinne
der Gefahrenabwehr durch verseuchtes Trinkwasser (verursacht durch die
Schadstoffbelastung der Altlasten auf dem Gelände der ehemaligen Zinkhütte)
erarbeitet? Wenn ja, liegen solche Notfallpläne noch vor? |
Der Abstrom von belastetem Grundwasser aus dem
Bereich der ehemaligen Zinkhütte ist unmittelbar auf den Rhein hin gerichtet.
Nur kurzzeitig können influente Verhältnisse auftreten, die den Abstrom zum
Rhein hin letztlich aber nur verzögern, nicht verhindern. Im betroffenen
Bereich existieren keine Trinkwassergewinnungsanlangen. Maßnahmenpläne sind
daher nicht erforderlich. |
37 |
Kann die Belastung des Flussbettes des Rheins
durch Schadstofffrachten aus der Altlastenfläche der ehemaligen Zinkhütte
ausgeschlossen werden? |
Ja. |
38 |
Kann eine Belastung der in der Nähe befindlichen
Trinkwassergewinnungsstellen und auch der privaten Brunnen, z.B. für die
landwirtschaftliche Bewässerung ausgeschlossen werden? |
Siehe Antwort zu Frage 39 b. |
39 a |
Kann eine Beeinflussung der
Wassergewinnungsanlagen auf Düsseldorfer Seite ausgeschlossen werden? |
Ja, der Rhein bewirkt eine hydraulische
Trennung. |
39 b |
Welche Grenzwerte weisen die
Trinkwassergewinnungsanlagen im Umkreis von 2 km von der Altlast Silbersee,
auf beiden Seiten des Rheins u.a. Düsseldorf Flehe, Im Grind, Uedesheim auf? |
Die Grenzwerte für
Trinkwassergewinnungsanlagen werden in der Trinkwasserverordnung (TVO)
festgelegt. In der Anlage 2 (zu § 6 Abs. 2) der TVO sind die chemischen
Parameter mit den dazugehörigen Grenzwerten aufgelistet. Diese Grenzwerte
gelten bundeseinheitlich in ganz Deutschland. Für jede einzelne
Trinkwassergewinnungsanlage wird grundsätzlich gutachterlich das dazugehörige
Einzugsgebiet ermittelt. Bei der Ermittlung der Einzugsgebiete werden alle
denkbaren hydrogeologischen Randbedingungen berücksichtigt. Demnach hat der
Standort Silbersee keinen Einfluss auf die von Ihnen angefragten
Trinkwassergewinnungsanlagen. |
40 |
Kann durch eine flächenhafte Abdeckung der
Altlast es ggf. auch zu einer Erhöhung der Schadstofffracht kommen? |
Nein. |
41 |
Wirkt sich die Beendigung des Braunkohlebergbaus
auf den Grundwasserstand des Geländes am Silbersees aus? Und wenn ja, wie?
Sinkt oder steigt der Grundwasserspiegel in dem Bereich? |
Nein, es werden keine Auswirkungen erwartet. Das
Gebiet ist durch die Sümpfung generell unbeeinflusst. |
42 |
Gab es im Jahr 2021 Unstimmigkeiten bei der
Ermittlung der Monitoringwerte? |
Ja, diese konnten jedoch kurzfristig ausgeräumt
werden. |
43 |
Was ist der aktuelle Sachstand zur Erstellung
und Abstimmung eines Rahmensanierungsplans zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und
der RWE AG? Wie gestaltet sich der aktuelle Zeitplan für die weiteren, noch
ausstehenden Verfahrensschritte? |
Die RWE Power AG befindet sich im
Anhörungsverfahren des Rhein-Kreises Neuss. Die weiteren Verfahrensschritte
ergeben sich erst aus dem Ergebnis dieser Anhörung. Es wird angestrebt, das
Verfahren bis Ende Sommer 2023 zu beenden. |