Betreff
Kreishaushalt 2023: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinde
Vorlage
20/2568/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die gemeinsame Stellungnahme der Städte und Gemeinde vom 01.03.2023 sowie die entsprechende  Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2023 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

1.    Das Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 24.10.2022 eingeleitet. Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.

 

2.   Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 14.03.2023 bestand für die Gemeinden Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.

 

3.   Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und der Gemeinde haben mit Schreiben vom 24.02.2023 zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2023 Stellung genommen.

Dieses Schreiben ist gemeinsam mit der Antwort des Kreises vom 01.03.2023 dieser Einladung als Anhang beigefügt.

     

4.   Die Entscheidungen über die Haushaltssatzung, insbesondere die Gestaltung der Hebesätze erfolgt gemäß § 9 KrO NRW unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.

Die nachfolgenden Übersichten stellen die Finanzsituation der Kommunen im Zeitvergleich und im Hinblick auf die Ergebnisse der Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 des Landes dar.

 

 

Im Einzelnen:

 

a) Umlagegrundlagen

 

Die Umlagegrundlagen steigen mit einem Betrag von rd. 72,85 Millionen Euro um 9,40 % gegenüber dem Vorjahr und erreichen eine neuen Höchstwert.

 

 

b) Steuerkraft

 

Gegenüber 2022 steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen um 1,68 %. Dies entspricht einem Betrag von rd. 12,38 Millionen Euro.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen

 

Die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen steigen um annähernd 170 % und erreichen ebenfalls einen neuen Höchststand.

Der Rhein-Kreis Neuss erhält mit 57,301 Millionen Euro rund 1% weniger an Schlüsselzuweisungen als 2022.

 

 

 

d) Allgemeine Investitionspauschale

 

 

Der Allgemeinen Investitionspauschale für die Kommunen liegt die maßgebliche Bevölkerungszahl zum 31.12.2021 zu Grunde. Sie erfährt eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 8,76 %.

 

 

e) Aufwands-/Unterhaltspauschale (neu ab 2019)

 

 

Die 2019 eingeführte nicht umlagewirksame Aufwands-/Unterhaltungsspauschale erfährt im Gegensatz zu 2022 (+21,56%) nur eine nominelle Erhöhung um 0,07 %.

 

 

 

 

 

 

f) Sportpauschale

 

Die Sportpauschale wird dynamisch um 9,43  % erhöht.

 

 

g) Klima- und Forstpauschale (neu ab 2022)

 

Die in 2022 erstmalig gewährte Klima- und Forstpauschale verringert sich im zweiten Bewilligungsjahr um 38,34 %.

 

 

h) Schul-/Bildungspauschale

 

Die Schulpauschale/Bildungspauschale (finanzkraftunabhängig) steigt mit einem Betrag von rd. 1,37 Millionen Euro um 8,78 % gegenüber dem Vorjahr.

 

 

i)     Hebesätze Gewerbesteuer

 

 

 

  Hebesätze Grundsteuer B

 

Bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer gibt es zum Jahr 2022 lediglich eine Veränderung, bei den Hebesätzen der Grundsteuer B jedoch drei Veränderungen. Die Erhöhung der Hebesätze liegt zwischen 20% und 160 %.

 

 

j) HSK/HSP (Stärkungspakt)

 

Von den acht kreisangehörigen Städten und der Gemeinde hat eine Kommune – voraussichtlich letztmalig – ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

k) Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage

 

 

Da nicht alle Haushaltsdaten vorlagen, erfolgte die Aufstellung „Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage“ auf folgender Datenbasis:

 

 

 

l) Ergebnisfehlbeträge/Ergebnisüberschüsse in Mio. €

 

 

 

Das sogenannte Benehmensverfahren dient dazu, dass der Kreistag seine Haushaltsentscheidungen unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und Gemeinde trifft.

In der Finanzausschusssitzung am 14.03.2023 wurde betont, dass die Rechte der Kommunen erfolgreich gewahrt wurden.

 

Der geringere Aufwand durch eine erwartete Reduzierung der Landschaftsumlage soll an die Kommunen ausgekehrt werden. Der Hebesatz der Kreisumlage 2023 soll im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 nochmals um 0,5 Prozentpunkte auf historisch niedrige 31,5 v.H. gesenkt werden und dies obwohl die politischen Beschlüsse des Finanzausschusses am 14.03.2023 für den Ergebnishauhalt ein Volumen i.H.v. 1.516.778 € ausmachen.

Hierfür erfolgt die Finanzierung über den eingeplanten Ertrag aus der Gewinnausschüttung Sparkasse, den außerordentlichen Ertrag aus der Isolierung aufgrund der Nebenrechnung und die Reduzierung der Zuführung zur Pensionsrückstellung.