Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die gemeinsame Stellungnahme der Städte und Gemeinde vom 01.03.2023 sowie die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2023 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den
kreisangehörigen Städten und der Gemeinde. Das Benehmen ist 6 Wochen vor
Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
1.
Das
Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 24.10.2022
eingeleitet. Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinde im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag zur
Kenntnis zu geben.
2.
Gemäß §
55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher
Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 14.03.2023 bestand für die Gemeinden
Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.
3.
Die
Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und der Gemeinde haben mit
Schreiben vom 24.02.2023 zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2023
Stellung genommen.
Dieses Schreiben ist gemeinsam mit der Antwort des Kreises vom 01.03.2023
dieser Einladung als Anhang beigefügt.
4.
Die
Entscheidungen über die Haushaltssatzung, insbesondere die Gestaltung der
Hebesätze erfolgt gemäß § 9 KrO NRW unter Berücksichtigung der Finanzlage der
Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.
Die nachfolgenden Übersichten stellen die Finanzsituation der Kommunen im
Zeitvergleich und im Hinblick auf die Ergebnisse der Auswirkungen des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 des Landes dar.
Im Einzelnen:
a) Umlagegrundlagen
Die Umlagegrundlagen
steigen mit einem Betrag von rd. 72,85 Millionen Euro um 9,40 % gegenüber dem
Vorjahr und erreichen eine neuen Höchstwert.
b) Steuerkraft
Gegenüber 2022 steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen um 1,68 %. Dies entspricht einem Betrag von rd. 12,38 Millionen Euro.
c) Schlüsselzuweisungen
Die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen steigen um annähernd 170 % und erreichen ebenfalls einen neuen Höchststand.
Der Rhein-Kreis Neuss erhält mit 57,301 Millionen Euro rund 1% weniger an Schlüsselzuweisungen als 2022.
d) Allgemeine
Investitionspauschale
Der Allgemeinen Investitionspauschale für die Kommunen liegt die maßgebliche
Bevölkerungszahl zum 31.12.2021 zu Grunde. Sie erfährt eine Steigerung
gegenüber dem Vorjahr von 8,76 %.
e)
Aufwands-/Unterhaltspauschale (neu ab 2019)
Die 2019 eingeführte nicht
umlagewirksame Aufwands-/Unterhaltungsspauschale erfährt im Gegensatz zu 2022 (+21,56%) nur eine nominelle Erhöhung
um 0,07 %.
f) Sportpauschale
Die Sportpauschale wird dynamisch um 9,43 % erhöht.
g) Klima- und
Forstpauschale (neu ab 2022)
Die in 2022 erstmalig gewährte Klima- und Forstpauschale verringert sich im zweiten Bewilligungsjahr um 38,34 %.
h) Schul-/Bildungspauschale
Die Schulpauschale/Bildungspauschale (finanzkraftunabhängig) steigt mit einem Betrag von rd. 1,37 Millionen Euro um 8,78 % gegenüber dem Vorjahr.
i)
Hebesätze
Gewerbesteuer
Hebesätze Grundsteuer B
Bei den Hebesätzen der
Gewerbesteuer gibt es zum Jahr 2022 lediglich eine Veränderung, bei den
Hebesätzen der Grundsteuer B jedoch drei Veränderungen. Die Erhöhung der
Hebesätze liegt zwischen 20% und 160 %.
j) HSK/HSP (Stärkungspakt)
Von den acht kreisangehörigen
Städten und der Gemeinde hat eine Kommune – voraussichtlich letztmalig – ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
k) Allgemeine Rücklage und
Ausgleichsrücklage
Da nicht alle
Haushaltsdaten vorlagen, erfolgte die Aufstellung „Allgemeine Rücklage und
Ausgleichsrücklage“ auf folgender Datenbasis:
l)
Ergebnisfehlbeträge/Ergebnisüberschüsse in Mio. €
Das sogenannte Benehmensverfahren dient dazu, dass der Kreistag seine Haushaltsentscheidungen unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und Gemeinde trifft.
In der Finanzausschusssitzung am 14.03.2023 wurde betont, dass die Rechte der Kommunen erfolgreich gewahrt wurden.
Der geringere Aufwand durch eine erwartete Reduzierung der Landschaftsumlage soll an die Kommunen ausgekehrt werden. Der Hebesatz der Kreisumlage 2023 soll im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 nochmals um 0,5 Prozentpunkte auf historisch niedrige 31,5 v.H. gesenkt werden und dies obwohl die politischen Beschlüsse des Finanzausschusses am 14.03.2023 für den Ergebnishauhalt ein Volumen i.H.v. 1.516.778 € ausmachen.
Hierfür erfolgt die Finanzierung über den eingeplanten Ertrag aus der Gewinnausschüttung Sparkasse, den außerordentlichen Ertrag aus der Isolierung aufgrund der Nebenrechnung und die Reduzierung der Zuführung zur Pensionsrückstellung.