Betreff
Eintrittsgelder Strandbäder Kreiswerke Grevenbroich
Vorlage
50/2675/XVII/2023
Art
Anfrage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt der Kreiswerke Grevenbroich GmbH für die Inhaber des Rhein-Kreis Neuss-Passes einen vergünstigten Eintrittspreis analog zur Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss auf eigene Kosten anzubieten.

 


Sachverhalt:

In der Aufsichtsratssitzung der Kreiswerke Grevenbroich GmbH am 27. März 2023 wurde im Rahmen der Tarifanpassung der Strandbäder Kaarster See und Strabeach in Dormagen vorgeschlagen, einen zusätzlichen Sozialtarif für Menschen mit geringem Einkommen einzuführen. Für Inhaber der durch das Kreisjugendamt ausgestellten Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss wird bereits ein vergünstigter Tagestarif angeboten, der sich für Erwachsene ab dem 1. Mai 2023 auf 3,60 € statt 4,50 € beläuft.

 

In dem Zusammenhang kam die Frage auf, ob der Rhein-Kreis Neuss Pass finanzielle Begünstigungen beinhalt und damit Auswirkungen auf die Tarifgestaltung eines zusätzlichen Sozialtarifes hat. Die Einführung des Rhein-Kreis Neuss-Passes hatte der Ausschuss für Soziales und Wohnen in seiner Sitzung vom 14. September 2021 beschlossen, so dass die Verwaltung um Beantwortung der Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 20. Juni 2023 gebeten worden ist.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Eine Vielzahl von Unternehmen, Vereinen und Institutionen im Rhein-Kreis Neuss unterstützen finanzschwache Personen, indem sie freiwillig Sozialleistungsbeziehenden Vergünstigungen (z.B. Rabatte) anbieten. Dies können beispielsweise Schwimmbäder, Museen, Sportvereine oder Ähnliches sein. Um die Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, wird in der Regel der Nachweis des Sozialleistungsbezuges (z.B. Vorlage des Leistungsbescheides) gefordert.

 

Mit Hilfe des zum 1. November 2022 für das Kreisgebiet eingeführte Rhein-Kreis Neuss-Passes können Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ihren Sozialleistungsbezug einfach und unkompliziert nachweisen. Die Unternehmen entscheiden eigenständig darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Vergünstigungen anbieten.

 

Gewährte Vergünstigungen werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht refinanziert.