Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt der Kreiswerke Grevenbroich GmbH für die Inhaber des Rhein-Kreis Neuss-Passes einen vergünstigten Eintrittspreis analog zur Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss auf eigene Kosten anzubieten.
Sachverhalt:
In der
Aufsichtsratssitzung der Kreiswerke Grevenbroich GmbH am 27. März 2023 wurde im
Rahmen der Tarifanpassung der Strandbäder Kaarster See und Strabeach in
Dormagen vorgeschlagen, einen zusätzlichen Sozialtarif für Menschen mit
geringem Einkommen einzuführen. Für Inhaber der durch das Kreisjugendamt
ausgestellten Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss wird bereits ein vergünstigter
Tagestarif angeboten, der sich für Erwachsene ab dem 1. Mai 2023 auf 3,60 €
statt 4,50 € beläuft.
In dem
Zusammenhang kam die Frage auf, ob der Rhein-Kreis Neuss Pass finanzielle
Begünstigungen beinhalt und damit Auswirkungen auf die Tarifgestaltung eines
zusätzlichen Sozialtarifes hat. Die Einführung des Rhein-Kreis Neuss-Passes
hatte der Ausschuss für Soziales und Wohnen in seiner Sitzung vom 14. September
2021 beschlossen, so dass die Verwaltung um Beantwortung der Anfrage in der
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 20. Juni 2023 gebeten worden
ist.
Hierzu
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Eine Vielzahl von Unternehmen, Vereinen und Institutionen im
Rhein-Kreis Neuss unterstützen finanzschwache Personen, indem sie freiwillig
Sozialleistungsbeziehenden Vergünstigungen (z.B. Rabatte) anbieten. Dies können
beispielsweise Schwimmbäder, Museen, Sportvereine oder Ähnliches sein. Um die
Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, wird in der Regel der Nachweis des
Sozialleistungsbezuges (z.B. Vorlage des Leistungsbescheides) gefordert.
Mit Hilfe des zum 1.
November 2022 für das Kreisgebiet eingeführte Rhein-Kreis Neuss-Passes können
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ihren
Sozialleistungsbezug einfach und unkompliziert nachweisen. Die Unternehmen
entscheiden eigenständig darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie
Vergünstigungen anbieten.
Gewährte
Vergünstigungen werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht refinanziert.