Betreff
Umsetzung der Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2020 – Hilfe zur Erziehung
Vorlage
51/2719/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Empfehlungen der überörtlichen Prüfung 2020 – Hilfe zur Erziehung aus dem Bericht der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2022/2023 umzusetzen und im Kreisjugendhilfeausschuss regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 


Sachverhalt:

 

Der vorliegende Bericht der gpaNRW enthält Feststellungen zur Ist-Situation im Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen. Die tabellarische Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen ist als Auszug aus dem Bericht in der Anlage beigefügt.

Für den Bereich der „Organisation und Steuerung“ lauten die Empfehlungen:

E 1.   Bessere strukturelle und organisatorische Einbindung der Außenstellen.

E 2.   Entwicklung einer Gesamtstrategie mit konkreten messbaren Zielen und Maßnahmen.

E 3.   Aufbau eines Finanzcontrollings und Erweiterung des Berichtswesens.

E 4.   Wirksamkeit der Hilfen und Zielerreichung auswerten.

E 5.   Standards und Arbeitsabläufe in einem Qualitätshandbuch festhalten.

E 6.   Beschreibung der einzelnen Prozessschritte im Hilfeplanverfahren.

E 7.   Aufbau eines Anbieterverzeichnisses.

E 8.   Prozessbeschreibungen mit verbindlichen Verfahrensstandards verschriftlichten.

E 9.   Die Fachsoftware für die Kontrolle der Prozesse einheitlich nutzen.

Für den Bereich der „Leistungsgewährung“ empfiehlt die gpaNRW:

E 11.   Regelmäßige Auswertung und Analyse der Fallzahlen, Laufzeiten und Aufwendungen.

E 12.   Gründe für die Belegung von Pflegefamilien durch andere Jugendämter analysieren und mehr Anreize für potenzielle Pflegeltern schaffen.

E 13.   Auswertung der Heimunterbringungen und Verstärkung der Rückführung und Verselbständigung.

E 14.   Separate Verfahrensstandards und Verselbständigungskonzepte für junge Volljährige erarbeiten.

Zusammenfassend zielen die Handlungsempfehlungen auf einen Ausbau der Qualitätsentwicklung und des Controllings ab.

Zu diesen beiden Punkten ist bereits unabhängig von dem gpaNRW-Bericht zum 01.10.2022 eine Vollzeitstelle zur Qualitätsentwicklung geschaffen und mit einer langjährigen und erfahrenen Mitarbeiterin aus der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes besetzt worden.

Grund für die Schaffung dieser Stelle sind die stetig steigenden Anforderungen an die Entwicklung, Ausbau und Weiterentwicklung der Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität in allen Leistungsbereichen und Aufgaben. Mit den vorhandenen Kapazitäten war dieses nicht mehr zu bewältigen.

Anknüpfungspunkt ist zudem § 79a SGB VIII zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Demnach hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu seiner Aufgabenwahrnehmung Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen, die Erfüllung anderer Aufgaben, den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.

In dieser neu eingerichteten Stelle sollen zunächst alle relevanten Themen und Aufgaben für den Bereich der Qualitätsentwicklung zentral gebündelt und Strategien für die einzelnen Handlungsfelder entwickelt werden.

Die Umsetzung der Empfehlungen der gpaNRW ist damit originärer Auftrag für die Qualitätsentwicklung und bestätigt die Entscheidung über die Einrichtung dieser Stelle.

Die Aufgabenwahrnehmung findet zudem und im Einklang mit Bericht der gpaNRW in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe statt. Dieses betrifft insbesondere das Fach- und Finanzcontrolling.

Für den Bereich „Personaleinsatz“ lautet die Empfehlung:

E 10.   Entwicklung von Instrumenten zur Personalentwicklung für den Allgemeinen Sozialen Dienst und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlung werden derzeit mit ZS 2 – Controlling/Organisation mögliche Instrumente zur Planung und Bereitstellung für eine bedarfsgerechte Personalbemessung erarbeitet. Dieses entspricht auch der gesetzlichen Anforderung aus § 79 Abs. 3 SGB VIII zur Gesamtverantwortung und (personellen) Grundausstattung.

Grundsätzlich ist eine schrittweise Umsetzung von allen Empfehlungen aus dem Bericht vorgesehen.