Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung, die Empfehlungen der überörtlichen Prüfung 2020 – Hilfe zur
Erziehung aus dem Bericht der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2022/2023
umzusetzen und im Kreisjugendhilfeausschuss regelmäßig über den Stand der
Umsetzung zu berichten.
Sachverhalt:
Der vorliegende Bericht der gpaNRW enthält
Feststellungen zur Ist-Situation im Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss für den
Bereich der Hilfen zur Erziehung und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen.
Die tabellarische Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen ist als
Auszug aus dem Bericht in der Anlage beigefügt.
Für den Bereich der „Organisation und Steuerung“ lauten die Empfehlungen:
E 1.
Bessere strukturelle und organisatorische
Einbindung der Außenstellen.
E 2.
Entwicklung einer Gesamtstrategie mit konkreten
messbaren Zielen und Maßnahmen.
E 3.
Aufbau eines Finanzcontrollings und Erweiterung des
Berichtswesens.
E 4.
Wirksamkeit der Hilfen und Zielerreichung
auswerten.
E 5.
Standards und Arbeitsabläufe in einem
Qualitätshandbuch festhalten.
E 6.
Beschreibung der einzelnen Prozessschritte im
Hilfeplanverfahren.
E 7.
Aufbau eines Anbieterverzeichnisses.
E 8.
Prozessbeschreibungen mit verbindlichen
Verfahrensstandards verschriftlichten.
E 9.
Die Fachsoftware für die Kontrolle der Prozesse
einheitlich nutzen.
Für den Bereich der „Leistungsgewährung“ empfiehlt die gpaNRW:
E 11.
Regelmäßige Auswertung und Analyse der Fallzahlen,
Laufzeiten und Aufwendungen.
E 12.
Gründe für die Belegung von Pflegefamilien durch
andere Jugendämter analysieren und mehr Anreize für potenzielle Pflegeltern
schaffen.
E 13.
Auswertung der Heimunterbringungen und Verstärkung
der Rückführung und Verselbständigung.
E 14.
Separate Verfahrensstandards und
Verselbständigungskonzepte für junge Volljährige erarbeiten.
Zusammenfassend zielen die Handlungsempfehlungen
auf einen Ausbau der Qualitätsentwicklung und des Controllings ab.
Zu diesen beiden Punkten ist bereits unabhängig von
dem gpaNRW-Bericht zum 01.10.2022 eine Vollzeitstelle zur Qualitätsentwicklung
geschaffen und mit einer langjährigen und erfahrenen Mitarbeiterin aus der
Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes besetzt worden.
Grund für die Schaffung dieser Stelle sind die
stetig steigenden Anforderungen an die Entwicklung, Ausbau und
Weiterentwicklung der Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität in allen
Leistungsbereichen und Aufgaben. Mit den vorhandenen Kapazitäten war dieses
nicht mehr zu bewältigen.
Anknüpfungspunkt ist zudem § 79a SGB VIII zur
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Demnach hat der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe zu seiner Aufgabenwahrnehmung Grundsätze und Maßstäbe
für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer
Gewährleistung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen, die Erfüllung
anderer Aufgaben, den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII
sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln,
anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.
In dieser neu eingerichteten Stelle sollen zunächst
alle relevanten Themen und Aufgaben für den Bereich der Qualitätsentwicklung
zentral gebündelt und Strategien für die einzelnen Handlungsfelder entwickelt
werden.
Die Umsetzung der Empfehlungen der gpaNRW ist damit
originärer Auftrag für die Qualitätsentwicklung und bestätigt die Entscheidung
über die Einrichtung dieser Stelle.
Die Aufgabenwahrnehmung findet zudem und im
Einklang mit Bericht der gpaNRW in enger Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe statt. Dieses betrifft insbesondere das Fach- und
Finanzcontrolling.
Für den Bereich „Personaleinsatz“ lautet die Empfehlung:
E 10.
Entwicklung von Instrumenten zur
Personalentwicklung für den Allgemeinen Sozialen Dienst und der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlung werden
derzeit mit ZS 2 – Controlling/Organisation mögliche Instrumente zur Planung
und Bereitstellung für eine bedarfsgerechte Personalbemessung erarbeitet.
Dieses entspricht auch der gesetzlichen Anforderung aus § 79 Abs. 3 SGB VIII
zur Gesamtverantwortung und (personellen) Grundausstattung.
Grundsätzlich ist eine schrittweise Umsetzung von
allen Empfehlungen aus dem Bericht vorgesehen.