Betreff
Verlängerung des Pachtvertrages des Jugend- und Familienzeltplatzes Kerpen / Eifel
Vorlage
51/2728/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt gemäß des vorliegenden Nachtrages zum Pachtvertrag einer Verlängerung des in der Einladung als Anlage beigefügten Pachtvertrages des Jugend- und Familienzeltplatzes Kerpen / Eifel zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Im Jahr 1980 schloss der damalige Kreis Neuss einen Pachtvertrag mit der Ortsgemeinde Kerpen / Eifel über ein Gelände von 2,4 ha zum Betrieb eines Jugend- und Familienzeltplatzes. Der Pachtvertrag wurde für die Dauer von 30 Jahren geschlossen und endete zum 31.12.2009.

 

In den Jahren 1981 /1983 plante und errichtete der Kreis Neuss auf dem Gelände mit einem Aufwand von 250.000 DM zwei Holzblockhäuser mit Sanitäreinrichtungen sowie Lager- und Versorgungsräumen. Die jährliche Pacht wurde seinerzeit mit 600 DM bzw. 306 Euro festgesetzt. Der Zeltplatz wird an Jugend- und Familiengruppen, Vereine und Verbände sowie an Schulklassen vermietet.

 

Den Mietergruppen wird eine Übernachtungsgebühr von 4 Euro (für Familienkarteninhaber 3 Euro) sowie die Kosten verbrauchter Energie in Rechnung gestellt. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen müssen diese ggfs. in 2024 angepasst werden.

 

Die Belegung des Zeltplatzes erfolgt in den Monaten Mai bis September. Beliebt sind besonders die Ferienzeiten sowie die verlängerten Wochenenden im Mai und Juni. Es sind vor allem Stammgruppen aus dem Kreis, aber auch aus anderen Kommunen in der Region sowie vereinzelt aus benachbarten Bundesländern bzw. Ausland, die zu festen Zeiten den Platz immer wieder buchen und für eine kontinuierliche Vermietungsquote sorgen.

 

Die Verwaltung und Pflege des Platzes vor Ort und der Sanitäreinrichtungen, Empfang der Gruppen sowie technische Unterweisung in der Handhabung der Warmwasserbereitung in den Duschen werden durch eine Platzwartin vorgenommen.

 

Der Ortsgemeinderat von Kerpen hatte im Mai 2008 entschieden, den Pachtvertrag weiterzuführen, jedoch nicht in der bisherigen, langfristigen Form, sondern mit einer jeweiligen Laufzeit von 3 bzw. zuletzt 5 Jahren (01.01.2010-31.12.2012, 01.01.2013-31.12.2015, 01.01.2016-31.12.2018 und 01.01.2019-31.12.2023) und einem jährlichen Pachtzins von 600 Euro. Dies wurde vom Jugendhilfeausschuss letztmalig am 05. Juli 2018 beschlossen.

 

In § 8 des Pachtvertrages ist geregelt, dass ein Jahr vor Ablauf des Vertrages zwischen den Parteien über die weitere Verlängerung verhandelt wird.

 

Der Ortsbürgermeister der Gemeinde Kerpen hat nun vorgeschlagen, keinen komplett neuen Pachtvertrag abzuschließen, sondern lediglich einen Nachtrag zum Pachtvertrag. In diesem wird eine automatische jährliche Verlängerung vereinbart, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag kündigt. Außerdem wird die jährliche Pacht von 600€ auf 700€ erhöht. Da die Pacht seit 2008 unverändert geblieben ist, stimmt die Verwaltung dieser Erhöhung zu.

 

Für das Jahr 2024 sind bereits etliche Belegungsverträge mit Jugend- und Familiengruppen geschlossen worden. Auch für 2025 und 2026 liegen dem Kreisjugendamt schon Belegungsanfragen vor.

 

 

2018

2019

2020 (Corona)

2021

(Corona)

2022

2023

Zahl der Gruppen

16

12

11

10

16

17

Zahl der Übernachtungen

1.533

1.595

814

443

1.324

3.093

(geplant)

Einnahmen (Benutzungsgebühren und Energiekosten)

7.897,20 €

8.596,01 €

4.135,18 €

 

2.110,83 €

 

6.544,45 €