Betreff
Förderrichtlinie behindertengerechte Toiletten
Vorlage
50/2870/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen stimmt der Förderrichtlinie sowie dem Versand eines Anschreibens an die jeweiligen Lokalitäten durch die Kreisverwaltung zu.


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 17.11.2022 haben die Fraktion von CDU, FDP, UWG/Freie Wähler und Zentrum die Einrichtung eines Förderprogramms zur Errichtung von behindertengerechten Toiletten beantragt. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 29.11.2022 einstimmig angenommen.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der vorbereitenden Planungen für ein entsprechendes Förderprogramm in einem ersten Schritt Erörterungen über mögliche und relevante Inhalte vorgenommen. Diese Erörterungen haben aufgezeigt, dass es zur barrierefreien/ barrierearmen Nutzung einer Toilette für Menschen mit Behinderung nicht unbedingt der Schaffung eines neuen Toilettenraumes bedarf, sondern dass auch mit verhältnismäßig kleinen baulichen bzw. räumlichen Veränderungen im Bestand bestehende WC-Anlagen zielgruppengerecht umgerüstet werden können. 

 

Seitens der Kreisverwaltung wurden die örtlichen Ordnungsämter kontaktiert und um eine Übersicht der Gaststätten gebeten, die aufgrund eines etwaigen baulichen Bestandsschutzes oder sonstiger Ausnahmeregeln keine barrierefreien Sanitäranlagen vorhalten müssen. Die Zusammentragung der Daten ist derzeit noch in Arbeit. Anschließend werden die Gaststätten offiziell angeschrieben und über das Förderprogramm informiert.

 

Die vorgesehene Förderung soll in Form einer Anteilfinanzierung erfolgen, die eine maximale projektbezogene Fördersumme in Höhe von 5.000 EUR vorsieht. Grundsätzlich förderfähig sind 50% der entstehenden Gesamtkosten. Mit Blick auf das zu realisierende Förderprogramm soll der Schwerpunkt auf einer niedrigschwelligen Antragsstellung liegen. Interessierte Gaststätten können bei der Kreisverwaltung einen formlosen Antrag unter Benennung der geplanten Maßnahme und eines Kostenvoranschlags einreichen. Auf dieser Grundlage wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme und eine örtliche Prüfung durch die Kreisverwaltung.

 

Der Entwurf der Förderrichtlinie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.