Betreff
Evaluation BuT
Vorlage
50/2876/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat die Umstellung der Erbringungsform der Bildungs- und Teilhabeleistungen auf die Geldleistung an die Leistungsberechtigten im Frühjahr 2022 umgesetzt.

Im Rahmen der Umstellung werden somit auch die Bedarfe für (Schul-)Ausflüge, (Schul-) Fahrten, Mittagsverpflegung, Lernförderung und die soziokulturelle Teilhabe als Geldleistung erbracht. Auf Wunsch der Leistungsberechtigten ist jedoch eine Rückumstellung auf die Direktzahlung an die Anbietenden jederzeit möglich.

Um den Erfolg der Umstellung zu beurteilen und ein flächendeckendes Stimmungsbild zu bekommen, wurde sowohl bei den Leistungsanbietenden, als auch bei den Leistungsbehörden eine Evaluation zur Erbringungsformumstellung durchgeführt.

 

Evaluation Leistungsanbietende

Die Leistungsanbietenden hatten in der Zeit vom 17.01.2023 bis zum 28.02.2023 die Möglichkeit, über das Portal Beteiligungen.nrw.de an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Hierzu wurde ihnen der Teilnahmelink per E-Mail zugestellt.

Von ca. 900 Anbietenden, die im Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss derzeit registriert sind, haben 107 Anbietende an der Umfrage teilgenommen, was einer Beteiligungsquote von ca. 12 % entspricht.

Die Leistungsanbietenden mussten 5 Fragen beantworten und hatten die Möglichkeit, in einem Freitextfeld Lob, Kritik, Wünsche und Anregungen anzugeben.

Konkret wurden nachfolgende Fragen gestellt:

  1. Wurden aufgrund der Erbringungsformumstellung Abonnementverträge gekündigt?

(Ja/Nein)

  1. Ist es zu Zahlungsrückständen gekommen, die nach zweimaliger Mahnung nicht ausgeglichen wurden? (Ja/Nein) Wenn ja, in wie vielen Fällen? (Zahl)
  2. Wie würden Sie den Ablauf der Umstellung aus Ihrer Sicht bewerten? (Skala von 1 „sehr gut“ bis 6 „ungenügend“)
  3. Wie bewerten Sie die Kommunikation mit unserer BuT-Koordinierungsstelle? (Skala von 1 „sehr gut“ bis 6 „ungenügend“)
  4. Haben Sie Lob, Kritik, Wünsche oder Anregungen? (Freies Textfeld)

 

Die Antworten wurden den Kategorien „sehr zufrieden“, „grundsätzlich zufrieden“ und „nicht zufrieden“ zugeordnet.

Die Angaben des Freitextfeldes wurden inhaltlich ausgewertet, die Antwort wurde mit einem Schlagwort versehen, welches den Tenor des Textes widerspiegelt.

 

 

 

 

 

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:

 

Zufriedenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

23 Anbietende sind „sehr zufrieden“ mit der Umstellung, 25 „grundsätzlich zufrieden“ und 53 Anbietende „nicht zufrieden“, bei 6 Anbietenden lässt sich keine Aussage zur Zufriedenheit treffen.

 

Ist es zu Zahlungsrückständen gekommen, die nach zweimaliger Mahnung nicht ausgeglichen wurden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fälle, in denen trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsrückstände nicht ausgeglichen wurden, wurden von der Clearing-Stelle bearbeitet und die Zahlungslücke geschlossen. Die Ausfallfinanzierung greift nur für Zahlungsrückstände, die bis zum 31.12.2022 entstanden sind bzw. die in 2022 begonnen haben und in 2023 andauern. Bisher wurden 64 Fälle durch die Clearing-Stelle bearbeitet und ausgezahlt. Auch ein Jahr nach der Erbringungsformumstellung entstehen immer noch Zahlungslücken aufgrund nicht gemeldeter Bedarfe oder noch nicht ausgezahlter Leistungen der Behörde, ein Schließen der Zahlungslücke ist in diesen Fällen regulär möglich.

 

Wie würden Sie den Ablauf der Umstellung aus Ihrer Sicht bewerten?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird ersichtlich, dass weniger als 30 % die Umstellung als gut oder besser bewerten.

Generell ist zu beachten, dass sich die Zahlen lediglich auf die 107 Anbietenden beziehen, die an der Evaluation teilgenommen haben. Ein Großteil der Leistungsanbietenden hat sich nicht an der Umfrage beteiligt.

 

Auswertung der Schlagwörter:

24 Anbietende klagen über die fehlende Kommunikation des Jobcenters und die erschwerte Kontaktaufnahme.

22 Anbietende geben Zahlungsproblematiken an, wie z.B. fehlende oder verzögerte Zahlungen oder die Tatsache, dass die Leistungsberechtigten in Vorkasse gehen mussten.

21 Anbietende berichten von einer Überforderung der Leistungsberechtigten durch die selbstständige Antragstellung und die erforderliche Weiterleitung der Gelder.

12 Anbietende geben die langen Bearbeitungszeiten der Behörden als Ursache für Zahlungsausfälle an.

9 Anbietende berichten von uninformierten Leistungsberechtigten. Zum einen liegt dies an bestehenden Sprachbarrieren, zum anderen ist die Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter aufgrund fehlender Ansprechpartner erschwert.

Evaluation Leistungsbehörden

Die Leistungsbehörden haben dem Rhein-Kreis Neuss in der Zeit vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023 quartalsweise mitgeteilt, wie viele Leistungsberechtigte es grundsätzlich in ihrer Zuständigkeit gibt und in wie vielen Fällen die Direktzahlung an den Anbietenden wiederaufgenommen wurde. Zudem wurde bei der Wiederaufnahme zwischen Mittagsverpflegung, Lernförderung und den anderen Leistungskomponenten differenziert.

Die folgende und letztmalige Auswertung bezieht sich auf das erste Quartal 2023.

Die Evaluation der Leistungsbehörden hat ergeben, dass in 2 % der Fälle die Direktzahlung an die Anbietenden wiederaufgenommen wurde. Der Großteil der Rückumstellung auf die Direktzahlung an die Anbietenden erfolgt auf Wunsch der Leistungsberechtigten, lediglich in den Fällen, in denen die Clearing-Stelle tätig werden musste, erfolgte eine Umstellung von Amts wegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Fazit

Es wird deutlich, dass die Vielzahl der teilnehmenden Leistungsanbietenden mit der Erbringungsformumstellung weiterhin tendenziell weniger zufrieden ist. Zu den Gründen zählen neben der Zahlungsproblematik die fehlende Kenntnis über den Leistungsbezug sowie der teilweise erhöhte Arbeitsmehraufwand. Aufgrund der geringen Beteiligung lassen sich die Ergebnisse jedoch nicht auf die Gesamtheit aller Anbietenden übertragen. Es ist aber gerade Ziel der Umstellung, dass die Leistungsberechtigten den Leistungsbezug gegenüber den Leistungsanbietenden nicht offenbaren müssen.

Positiv hervorzuheben ist, dass trotz der im Vorfeld wiederholt geäußerten Sorge der zweckwidrigen Verwendung der Leistung nur eine geringe Anzahl an Zahlungsausfällen zu vermerken ist. Die Ausfallquote liegt bei < 1 %, die große Mehrheit der Leistungsberechtigten leitet die Gelder dementsprechend ordnungsgemäß weiter und geht vertrauenswürdig mit der neu geschaffenen Möglichkeit der Selbstorganisation um.

In den meisten Fällen, in denen die Direktzahlung wiederaufgenommen wurde, ist die Umstellung auf Wunsch der Leistungsberechtigten erfolgt.

Die Erbringungsformumstellung kann somit als erfolgreich angesehen werden, für eine Rückumstellung auf das alte System liegen keine sachlichen Gründe vor.