Betreff
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Vorlage
50/2958/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Deutsche Bundestag hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) beschlossen.

 

Das Gesetz sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:

 

  • Um die häusliche Pflege zu stärken, wird das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 % erhöht. Aus diesem Grund werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5 % angehoben.

 

  • Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

  • Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5 % auf 15 % bei 0 - 12 Monaten Verweildauer, von 25 % auf 30 % bei 13 - 24 Monaten, von 45 % auf 50 % bei 25 - 36 Monaten und von 70 % auf 75 % bei mehr als 36 Monaten angehoben.

 

  • Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert.

 

  • Die komplex und intransparent gewordenen Regelungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in § 18 SGB XI werden neu strukturiert und systematisiert, so dass verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte in voneinander getrennten Vorschriften übersichtlicher und adressatengerechter aufbereitet sind.

 

  • In der stationären Pflege wird die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt. Dabei ist die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen.

 

  • Um das Potential der Digitalisierung zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung zu nutzen und die Umsetzung in die Praxis zu unterstützen, wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet.

 

  • Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Mio. Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

 

Die Kreisverwaltung hält die Änderung für sich genommen richtig, allerdings nicht ausreichend. Es bedarf einer grundsätzlichen Reform der Pflegeversicherung, um die Pflege zukunftsfest zu machen, sowohl was die Finanzierung betrifft als auch mit Blick auf das Personal und die Unterstützung der häuslichen Pflege.

 

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz dagegen enthält lediglich viele kleine Reparaturschritte. Sie sind für sich genommen richtig, werden aber nur zu kurzzeitigen und punktuellen Entlastungen führen. Der Entwurf bleibt zugleich hinter den Verabredungen im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zurück. Schon in den nächsten Jahren werden erneute Änderungen erforderlich sein. Insbesondere folgende Punkte sind zu hinterfragen:

 

  • Die vorgesehene Anhebung der stationären und ambulanten Leistungssätze sowie die Dynamisierung tragen nicht einmal der Preisentwicklung Rechnung und müssen deutlich weiter gehen und früher in Kraft treten.

 

  • Zu hinterfragen ist außerdem der beschleunigte Ausbau der Personalanhaltswerte in stationären Pflegeeinrichtungen. Es ist nicht ersichtlich, dass ausreichend Pflege-, Assistenz- und Hilfskräfte zur Verfügung stehen werden. Durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen sind zugleich neue Belastungen der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfe vorprogrammiert.