Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen SPD/Bündnis 90 Die Grünen vom 15. Juni 2023 zur "Kostenübernahme beim Besuch eines Badesees im Kreisgebiet"
Vorlage
50/2992/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen beauftragt die Verwaltung mit der bürokratiearmen und nach Möglichkeit kreisweiten Umsetzung des Konzeptes im Sinne des Antrages und in Absprache mit den Kreiswerken und den kommunalen Schwimmbadbetreibern.


Sachverhalt:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 15. Juni 2023 beantragen die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass der Rhein-Kreis Neuss für anspruchsberechtigte Kinder und eine Begleitperson den Eintritt für die Badeseen im Kreisgebiet übernimmt und diese über den Stärkungspakt NRW refinanziert.

 

Die Verwaltung hat bereits vor der Antragstellung einen ersten Konzeptentwurf für eine Umsetzung im Kreisgebiet erstellt, welcher im nächsten Schritt sehr zeitnah mit den Kreiswerken und den städtischen Schwimmbadbetreibern abgestimmt wird. Dabei verfolgt die Verwaltung als Ziele eine kreisweite Umsetzung in Schwimmbädern - über den Kaarster See und den Strabeach in Dormagen hinaus - und ein möglichst bürokratiearmes Verfahren.

 

Eine Anspruchsberechtigung für Familien, die ihm Rahmen der interkommunalen Absprache auch in ihrer jeweiligen Heimatstadt bzw. -gemeinde Leistungen aus dem Stärkungspaktes NRW beziehen können, ist nach Einschätzung der Verwaltung zu abstrakt und wenig praktikabel.

 

Der Konzeptentwurf der Verwaltung sieht stattdessen eine Anspruchsberechtigung bei niedrigem Einkommen bzw. beim Erhalt folgender Leistungen (unabhängig vom Wohnort) vor:

 

·         Bürgergeld nach dem SGB II

·         Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII

·         Finanzielle Unterstützung nach dem AsylbLG

·         Wohngeld

·         BAföG

·         Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

 

Hierfür sollen folgende Unterlagen als Nachweis vorgelegt werden:

 

·         Kopie des Leistungsbescheides (alternativ Rhein-Kreis Neuss Pass)

·         Lichtbildausweis

·         Kopie oder ein Foto des Lichtbildausweises des Leistungsempfangenden, wenn Kinder alleine das Schwimmbad besuchen

 

Die genauen Kriterien für „Geringverdiener“ und vorzulegende Nachweise sind noch im Detail durch die Verwaltung festzulegen. Dazu gibt es keine allgemeingültige Einkommensgrenze und auch die Nachweisprüfung muss durch die Stelle, welche Ermäßigungen gewährt, leistbar sein.

 

Nach dem Konzeptentwurf sollen Kinder der o.g. berechtigten Personengruppen freien Eintritt erhalten und bis zu einem Alter von 12 Jahren kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden können. Ob die Abwicklung durch die Ausgabe von 20er-Freikarten oder die Eingabe von ermäßigten Einzeltickets im Kassensystem der Schwimmbäder praktikabler ist, wird mit den Badbetreibern abgestimmt.

 

Zusätzlich wird die Verwaltung in Absprache mit den Badbetreibern prüfen, ob für die Badeseen und Schwimmbäder auch kostenlose Schwimmkurse angeboten werden können, welche über den Stärkungspakt NRW finanzierungsfähig sind.