Betreff
Strukturwandel, Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Stand: Juni - August 2023
Vorlage
61/3013/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Sachverhalt:

1.   Strukturwandel

 

1.1      Rheinisches Radverkehrsrevier

 

Am 19.06.2023 wurde durch den Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer, der Förderbescheid zum Rheinischen Radverkehrsrevier an den Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler übergeben. Das Land fördert hiernach mit insgesamt 2 Mio. € die investitionsvorbereitenden Maßnahmen für den Aufbau eines überörtlichen Radwegenetzes im gesamten Rheinischen Braunkohlerevier.

 

 

 

2.   Braunkohlenplanung

 

A.     Aktuelle Termine

 

1.     167. Sitzung des Braunkohlenausschusses

 

Am 16.06.2023 fand bei der Bezirksregierung Köln die 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses statt.

 

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die neue Leitentscheidung der Landesregierung. Frau Dr. Renz, Leiterin der Landesplanung beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) stellte die Entwürfe der Entscheidungssätze vor.

 

Die Landesregierung hat dem Braunkohlenausschuss und den Regionalräten Düsseldorf und Köln die Möglichkeit eröffnet eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

 

Die Arbeitsentwürfe des Ministeriums zu den Entscheidungssätzen der neuen Leitentscheidung sowie die Stellungnahmen des Braunkohlenausschusses und des Regionalrats Düsseldorf sind als Anlagen beigefügt.

 

B.   Betriebsplanung

 

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C.   Sonstiges

 

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3.   Energiewirtschaft

 

3.1      Vorhaben A-Nord (Emden-Ost - Osterath)

 

Die Vorhabenträgerin Amprion hat am 30. Juni 2023 die Planfeststellungsunterlagen für die beiden nordrhein-westfälischen Abschnitte der Gleichstromleitung eingereicht. Dabei handelt es sich um den 32 km langen Abschnitt zwischen den Kreisgrenzen Borken und Kleve sowie um den daran anschließenden, etwa 58 km langen Abschnitt bis zur Konverterstation Meerbusch. Die Bundesnetzagentur wird nunmehr die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Ist die Prüfung erfolgreich, werden die Unterlagen veröffentlicht und eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.