Unter Bezugnahme auf die
Diskussion in der Sitzung des Kreistages am 18. November 2009 wird die Anfrage
wie folgt beantwortet:
1.
Nach dem
Koalitionsvertrag und den weiteren Vorgaben von CDU/CSU und der FDP auf
Bundesebene ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass auf der Grundlage
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine getrennte Aufgabenwahrnehmung
zum 01.01.2011 von den Arbeitsagenturen und den Kommunen vorgenommen wird.
2.
Nein, denn die
kommenden Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II (Schuldner- und
Suchtberatung, psychosoziale Betreuung und die Betreuung minderjähriger oder
behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen) stellen einen
wesentlichen Bestandteil der Erfolgsstrategie zur Überwindung von
Langzeitarbeitslosigkeit dar.
3.
Das kann zu
diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.
4.
Die Umsetzung
muss bis zum 01.01.2011 erfolgen, die Musterverträge wie die gesetzlichen
Grundlagen werden bis Anfang des Jahres 2010 erwartet.
5.
Die Auswirkungen
können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Ziel
ist es, ein bestmögliches Ergebnis unter den vorhandenen Rahmenbedingungen für
die Kunden und das Personal zu erzielen.
6.
Derzeit sind 312
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arge beschäftigt, 156 kommen aus der
kommunalen Familie. In dem Umfang, wie heute das Personal benötigt wird, wird
dies nach jetzigem Kenntnisstand auch über den 01.01.2011 hinaus erforderlich
sein.