Sachverhalt:
Datum |
Vorhaben / Standort / betroffene
Schutzkategorie |
Informationen |
02.05.2023 |
Az.
68.4-40.01-8-016-23 Vertiefung eines
Retentionsraums um 182 cbm Landschaftsschutzgebiet |
In
Rommerskirchen-Anstel werden an der Straße Langer Berg zwei Häuser innerhalb
des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) errichtet. Teile der
Baugrundstücke liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Gillbachs.
Hierfür muss ein Ausgleich im Umfang von rd. 182 cbm geschaffen werden. Dies
soll im nördlichen Anschluss an die Bauflächen im Bereich einer Mähwiese
erfolgen. Eine Fläche von rd. 630 qm wird leicht eingetieft und anschließend
wieder als Mähwiese eingesät. Ein Eingriff
erfolgt hier nur temporär bei der Eintiefung der Fläche. Dauerhafte Beeinträchtigungen
verbleiben nicht. Die erforderliche Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG kann
gewährt werden. |
24.05.2023 |
Az.:
68.4-40.01-7-058-23 Mastprovisorium
B 477 Bl. 4206 der Amprion GmbH |
Die Amprion GmbH
baut zzt. die planfestgestellte Hochspannungsleitung Bl. 4206 Osterath -
Rommerskirchen. Diese wird südlich Neuss-Reuschenberg die B 477 kreuzen. Im Zuge des Baus
ist temporär (Juni 2023 - April 2024) für die Aufrechterhaltung des
Stromflusses eine provisorische Überbrückung der B 477 parallel zur Bautrasse
zu erstellen. Hierzu werden zwei Auflastmasten mit den Freileitungen gesetzt,
die nach dem Leitungsbau wieder demontiert werden. Einer der Maststandorte
(östlich der B 477) liegt auf einer Ackerfläche im Landschaftsschutzgebiet
nach dem Landschaftsplan I - Neuss -. Erhebliche oder
nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch diese
zeitweilige Baumaßnahme nicht zu befürchten. Die erforderliche Ausnahme nach
§ 23 Abs. 1 LNatSchG NRW i. V. m. Abschnitt 6.2.2 des Landschaftsplanes I -
Neuss - konnte gewährt werden. |