Betreff
Bericht der Unteren Naturschutzbehörde über Abstimmungen mit dem Beiratsvorsitzenden
Vorlage
68/3049/XVII/2023
Aktenzeichen
68.4-10.04-X-7
Art
Bericht

Sachverhalt:

Datum

Vorhaben / Standort / betroffene Schutzkategorie

Informationen

02.05.2023

Az. 68.4-40.01-8-016-23

Vertiefung eines Retentionsraums um 182 cbm

Landschaftsschutzgebiet

 

 

In Rommerskirchen-Anstel werden an der Straße Langer Berg zwei Häuser innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) errichtet. Teile der Baugrundstücke liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Gillbachs. Hierfür muss ein Ausgleich im Umfang von rd. 182 cbm geschaffen werden. Dies soll im nördlichen Anschluss an die Bauflächen im Bereich einer Mähwiese erfolgen. Eine Fläche von rd. 630 qm wird leicht eingetieft und anschließend wieder als Mähwiese eingesät.

Ein Eingriff erfolgt hier nur temporär bei der Eintiefung der Fläche. Dauerhafte Beeinträchtigungen verbleiben nicht. Die erforderliche Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG kann gewährt werden.


 

24.05.2023

Az.: 68.4-40.01-7-058-23

Mastprovisorium B 477 Bl. 4206 der Amprion GmbH

 

 

Die Amprion GmbH baut zzt. die planfestgestellte Hochspannungsleitung Bl. 4206 Osterath - Rommerskirchen. Diese wird südlich Neuss-Reuschenberg die B 477 kreuzen.

 

Im Zuge des Baus ist temporär (Juni 2023 - April 2024) für die Aufrechterhaltung des Stromflusses eine provisorische Überbrückung der B 477 parallel zur Bautrasse zu erstellen. Hierzu werden zwei Auflastmasten mit den Freileitungen gesetzt, die nach dem Leitungsbau wieder demontiert werden. Einer der Maststandorte (östlich der B 477) liegt auf einer Ackerfläche im Landschaftsschutzgebiet nach dem Landschaftsplan I - Neuss -.

 

Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch diese zeitweilige Baumaßnahme nicht zu befürchten. Die erforderliche Ausnahme nach § 23 Abs. 1 LNatSchG NRW i. V. m. Abschnitt 6.2.2 des Landschaftsplanes I - Neuss - konnte gewährt werden.