Sachverhalt:
Nahverkehrsplan und Öffentliche
Dienstleistungsaufträge
Gemäß § 8 Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW - vom 07.03.1995 haben
Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände zur Sicherung und zur Verbesserung
des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.
Der Rhein-Kreis Neuss hat 1997 den ersten
Nahverkehrsplan durch das Ingenieurbüro IVV, Aachen erstellen lassen. Die
Inhalte des Nahverkehrsplans werden regelmäßig überprüft und soweit
erforderlich fortgeschrieben.
Die letzte grundlegende Fortschreibung des Nahverkehrsplans
wurde im Dezember 2018 mit der Beschlussfassung im Kreistag abgeschlossen.
Anlass für die grundlegende Überarbeitung war das Auslaufen der Betrauung der
Verkehrsunternehmen Anfang Dezember 2019. Die Fortführung dieser Betrauung
erfolgte nach EU-rechtlichen Vorschriften (VO (EG) 1370/2007) und mündete in
der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA).
Die damals abgeschlossenen Dienstleistungsaufträge haben eine
Laufzeit von 10 Jahren für Busse und 25 Jahren für Stadtbahnen. Über die in den
bestehenden Dienstleistungsaufträgen verankerten Anpassungsklauseln sind
Modifikationen des Angebots - etwa die Umsetzung der im Nahverkehrsplan unter
Prüfungsvorbehalt enthaltenen Maßnahmen oder Linien-/Fahrplan-optimierungen -
während der Vertragslaufzeit möglich. Eine neue Vergabe der Verkehrs-leistungen
im Kreisgebiet ist ab dem Jahr 2029 erforderlich.
Nahverkehrsplan des VRR (NVP VRR)
Unter dem Titel „Nahverkehrsplan 2025“ hat der
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit der Fortschreibung seines Nahverkehrsplans aus
dem Jahr 2017 begonnen. Vor dem Hintergrund zwingend notwendiger
Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung und den Erfordernissen der
Verkehrswende ist das Ziel, sich in enger Zusammenarbeit mit allen Akteuren im
VRR-Raum auf gemeinsame Strategien zu einigen und attraktive Angebote im ÖPNV
zu schaffen. Der Nahverkehrsplan des VRR setzt mit der zukünftigen
Ausgestaltung des SPNV (Zielnetzplanungen 2030/2040) sowie den verbundweiten
Aufgabenfeldern Tarifierung, Marketing und Vertrieb wichtige Leitplanken für
den ÖPNV im Kreisgebiet.
Integriertes Mobilitätskonzept (IMK) des
Rhein-Kreises Neuss
Derzeit erarbeitet der Rhein-Kreis Neuss ein integriertes
Mobilitätskonzept für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Mobilität im
Kreisgebiet. Neben einer Strategieentwicklung und der Definition von Leitzielen
beinhaltet das Konzept die Erarbeitung von Maßnahmenpaketen für zukünftige
Mobilitätsangebote im Rhein-Kreis Neuss. Ohne den Ergebnissen der laufenden
Bearbeitung vorzugreifen ist zu erwarten, dass die zukünftige Ausrichtung des
ÖPNV - auch in Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern des Umweltverbundes -
besondere Beachtung finden wird. Die Ergebnisse des integrierten Mobilitätskonzeptes
sind somit wichtige Rahmensetzung für die Fortschreibung der Nahverkehrsplanung
des Kreises. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung des integrierten
Mobilitätskonzeptes ist bis Ende 2024 veranschlagt.
Ausblick
Im Hinblick auf die Laufzeit der bestehenden öffentlichen
Dienstleistungsaufträge für die Verkehrsleistungen im Rhein-Kreis Neuss und
unter Berücksichtigung der zeitlichen Bearbeitungsschienen für das integrierte
Mobilitätskonzept des Kreises und der Nahverkehrsplanung des VRR sollte eine
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises für die Jahre 2027/28
angestrebt werden. Diese Terminierung erlaubt einerseits die Berücksichtigung
der Ergebnisse aus dem IMK und dem NVP VRR und schafft andererseits aktuelle
Vorgaben für die im Jahr 2029 anstehende Neuvergabe der Verkehrsleistungen im
Kreisgebiet.