Betreff
Sachstand und Ausblick zur Nahverkehrsplanung des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
61/3073/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Nahverkehrsplan und Öffentliche Dienstleistungsaufträge

 

Gemäß § 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW - vom 07.03.1995 haben Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat 1997 den ersten Nahverkehrsplan durch das Ingenieurbüro IVV, Aachen erstellen lassen. Die Inhalte des Nahverkehrsplans werden regelmäßig überprüft und soweit erforderlich fortgeschrieben.

 

Die letzte grundlegende Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde im Dezember 2018 mit der Beschlussfassung im Kreistag abgeschlossen. Anlass für die grundlegende Überarbeitung war das Auslaufen der Betrauung der Verkehrsunternehmen Anfang Dezember 2019. Die Fortführung dieser Betrauung erfolgte nach EU-rechtlichen Vorschriften (VO (EG) 1370/2007) und mündete in der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA).

 

Die damals abgeschlossenen Dienstleistungsaufträge haben eine Laufzeit von 10 Jahren für Busse und 25 Jahren für Stadtbahnen. Über die in den bestehenden Dienstleistungsaufträgen verankerten Anpassungsklauseln sind Modifikationen des Angebots - etwa die Umsetzung der im Nahverkehrsplan unter Prüfungsvorbehalt enthaltenen Maßnahmen oder Linien-/Fahrplan-optimierungen - während der Vertragslaufzeit möglich. Eine neue Vergabe der Verkehrs-leistungen im Kreisgebiet ist ab dem Jahr 2029 erforderlich.

 

Nahverkehrsplan des VRR (NVP VRR)

 

Unter dem Titel „Nahverkehrsplan 2025“ hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit der Fortschreibung seines Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2017 begonnen. Vor dem Hintergrund zwingend notwendiger Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung und den Erfordernissen der Verkehrswende ist das Ziel, sich in enger Zusammenarbeit mit allen Akteuren im VRR-Raum auf gemeinsame Strategien zu einigen und attraktive Angebote im ÖPNV zu schaffen. Der Nahverkehrsplan des VRR setzt mit der zukünftigen Ausgestaltung des SPNV (Zielnetzplanungen 2030/2040) sowie den verbundweiten Aufgabenfeldern Tarifierung, Marketing und Vertrieb wichtige Leitplanken für den ÖPNV im Kreisgebiet.

 

Integriertes Mobilitätskonzept (IMK) des Rhein-Kreises Neuss

 

Derzeit erarbeitet der Rhein-Kreis Neuss ein integriertes Mobilitätskonzept für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Mobilität im Kreisgebiet. Neben einer Strategieentwicklung und der Definition von Leitzielen beinhaltet das Konzept die Erarbeitung von Maßnahmenpaketen für zukünftige Mobilitätsangebote im Rhein-Kreis Neuss. Ohne den Ergebnissen der laufenden Bearbeitung vorzugreifen ist zu erwarten, dass die zukünftige Ausrichtung des ÖPNV - auch in Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern des Umweltverbundes - besondere Beachtung finden wird. Die Ergebnisse des integrierten Mobilitätskonzeptes sind somit wichtige Rahmensetzung für die Fortschreibung der Nahverkehrsplanung des Kreises. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung des integrierten Mobilitätskonzeptes ist bis Ende 2024 veranschlagt.

 

Ausblick

 

Im Hinblick auf die Laufzeit der bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge für die Verkehrsleistungen im Rhein-Kreis Neuss und unter Berücksichtigung der zeitlichen Bearbeitungsschienen für das integrierte Mobilitätskonzept des Kreises und der Nahverkehrsplanung des VRR sollte eine Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises für die Jahre 2027/28 angestrebt werden. Diese Terminierung erlaubt einerseits die Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem IMK und dem NVP VRR und schafft andererseits aktuelle Vorgaben für die im Jahr 2029 anstehende Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Kreisgebiet.