Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.07.2023: "Gesamtregionales Rheinisches Radverkehrskonzept"
Vorlage
61/3076/XVII/2023
Art
Anfrage

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.07.2023 ist als Anlage beigefügt. Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Netzkonzeption des Gesamtregionalen Radverkehrskonzeptes Rheinisches Revier wurde dem Land zur Aufnahme in die Planwerke des Landes (Radvorrangnetz § 17 FaNaG NRW) bzw. Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes (§ 19 FaNaG NRW) gemeldet. Siehe auch § 17 Abs. 3 FaNaG zur Integration bestehender überörtlicher Netze in die Planungen des Landes.

 

Zu Frage 2:

Die Umsetzung der Maßnahmen an Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten inkl. deren Finanzierung obliegt den Baulastträgern der jeweiligen Straßen(-abschnitte) (z. B. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Kreise, Städte und Gemeinden). Bei Städten mit >80.000 Einwohnern liegt die innerörtliche Baulast für Radschnellverbindungen bei der Stadt, sonst beim Land. Für Umsetzungsmaßnahmen kommt ggfs. auch eine Förderung durch das Land, z. B: Förderung kommunaler Straßenbau oder Förderrichtlinie Nahmobilität in Betracht.

 

Zu Frage 3:

Landfolge Garzweiler als Konsortialführer des Projekts „Rheinisches Radverkehrsrevier“ kommt in erster Linie das Netzwerkmanagement und die Koordination von Unterstützungsleistungen für die jeweiligen Baulastträger als Aufgabe zu. Ferner die koordinierende Betreuung der geplanten Machbarkeitsstudien. Landfolge Garzweiler selbst ist kein Straßenbaulastträger für Radwege im Rheinischen Revier. Grundlage für die Arbeit von Landfolge Garzweiler ist die entwickelte Gesamtnetzkonzeption, welche sowohl Radschnellverbindungen als auch Radvorrangrouten umfasst. Die Arbeiten am Rheinischen Radverkehrsrevier werden vom Kreis in die Runde der kommunalen Mobilitätszuständigen kommuniziert.

 

Zu Frage 4:

Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass die Zielmarke 2040 bei entsprechendem politischem Willen eingehalten wird.