Betreff
Anlage eines Erinnerungspfades am Memoryzentrum, Neuss
Vorlage
68/3098/XVII/2023
Aktenzeichen
68.4-40.01-7-105-16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Anlage eines Erinnerungspfades am Memoryzentrum, Neuss, entsprechend der vorgestellten Planung.


Sachverhalt:

Die St. Augustinus Gruppe betreibt seit 2015 in Neuss, Steinhausstraße / Engelbertstraße das Memory-Zentrum. Bei dessen Bau wurde auf der gegenüberliegenden Seite der Steinhausstraße auf einer städtischen Fläche ein Parkplatz angelegt (VEP 043-11 der Stadt Neuss). Diese Fläche und ihr Umfeld wurden früher als Kleingartenanlage genutzt. Diese wurde im Zuge des Baus des Parkplatzes beseitigt. Die über den Parkplatz hinaus verbleibenden Grundstücksteile wurden lückig aufgeforstet. In dem Gebiet liegen verschiedene Wege und Pfade.

 

Der gesamte Bereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Durchführungsplanes) Nr. 43 der Stadt Neuss aus dem Jahr 1960.

 

Das Memory-Zentrum Neuss plant nunmehr ergänzend die Anlage eines Erinnerungspfades in der Waldfläche im Umfeld des Parkplatzes. Entlang des bereits vorhandenen Wege sollen einzelne Stationen zum Naturerleben und zur Sinneserfahrung schonend integriert werden. Der Erinnerungspfad dient der Erholung und Begegnung für die Patient/innen und Besucher/innen des Memory-Zentrums und für die Menschen im Stadtquartier und soll auch zu therapeutischen Zwecken genutzt werden.

 

Die Stadt Neuss unterstützt dieses Vorhaben und stellt die Fläche zur Verfügung. Herstellung und Pflege erfolgen auf Grundlage von vertraglichen Regelungen durch das Memory-Zentrum.

 

Der Zugang zu dem geplanten Memorypfad soll über den Parkplatz, der im Geltungsbereich des B-Plans 43/11 liegt, erfolgen. Die Straßenquerung zum Parkplatz erfolgt zum Grünstreifen, der den Parkplatz umgibt. Von dort überqueren die Fußgänger die Zufahrt zum Parkplatz bis zum Beginn einer Rampe, die zum Ausgleich der bestehenden Höhenunterschiede erforderlich ist. Die geplante Rampe am Parkplatz beginnt am östlichen Grünstreifen. Sie dient der barrierefreien Anbindung an den vorhandenen Waldweg.

 

Die Rampe quert ein Amphibienleitsystem. Die Funktionstüchtigkeit des Amphibienleitsystems wird durch bauliche Maßnahmen aufrechterhalten. Die Leiteinrichtung wird um 25 m verlängert.

 

Der Verlust an Grünfläche wird im Rahmen der Eingriffsbetrachtung kompensiert. Ein nach Forstrecht etwa erforderlicher Ausgleich für die Geringfügigen Waldinanspruchnahmen wird seitens der Stadt Neuss mit dem Regionalforstamt Niederrhein abgestimmt.

 

Der Standort liegt nach dem Landschaftsplan I – Neuss – des Rhein-Kreises Neuss im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 6.2.2.2 „Morgensternsheide / Stadtwald“. Der Landschaftsplan stellt hier das Entwicklungsziel 6 „Erhaltung der Landschaft bis zum Eintritt der in den Bebauungsplänen vorgesehenen Nutzung“ dar.

 

Die Idee eines Erinnerungspfades wurde mit der Stadt Neuss bereits im Jahr 2016 diskutiert. Das damalige Konzept wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Die aktuell vorliegende Planung umfasst nur einen stark reduzierten Teil der damals vorgesehenen Maßnahmen.

 

Bedingt durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet bedarf die Anlage des Erinnerungspfades mit seinen Stationen und der Zuwegung (Rampe) der Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG. Seitens der Stadt Neuss wurde ein Antrag vorgelegt.

 

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann diese Befreiung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses (§ 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG) gewährt werden.

 

Die Stadt Neuss sieht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Anlage des Erinnerungspfades an dieser Stelle unmittelbar neben dem Memory-Zentrum.

 

Dem kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde gefolgt werden.

 

Der Eingriff in Natur und Landschaft bei diesem Projekt ist nach Maßgabe der vorgelegten Planung eher gering. Der Pfad orientiert sich an vorhandene Wegen und nimmt nur einen Raum höchstens 5 m abseits der Wege in Anspruch. Eingriffe in den Baumbestand müssen nicht erfolgen. Die Beseitigung von sonstigen aufstehenden Gehölzen im Bereich der geplanten Rampe als Zugang ist nur in geringem Umfang erforderlich. Sie liegt i. W. auf Freiflächen.

Die Rampe tangiert das vorhandene Amphibienleitsystem. Durch die Lage am Parkplatz wird jedoch eine relativ risikoarme Variante gewählt. Das Leitsystem wird um etwa 25 m entlang des Erinnerungspfades verlängert um auszuschließen, dass Amphibien über die Rampe auf die Parkplatzfläche gelangen. Die Baumaßnahme findet in der Zeit der Winterruhe statt. Eingriffe in die Gehölzbestände erfolgen nach Ablauf der diesjährigen Nist- und Brutzeit.

 

Insgesamt ist der durch den Bau des Erinnerungspfades in diesem ohnehin frequentierten Bereich erfolgende Eingriff in Natur und Landschaft als gering zu bezeichnen.

 

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde überwiegt das dargelegte öffentliche Interesse in diesem Fall das Interesse an einer unveränderten Beibehaltung des gegebenen Zustandes. Die beantragte Befreiung kann gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG gewährt werden.

 

Die Stadt Neuss steht in der Sitzung für weitere Erläuterungen zur Verfügung.

 

Der Beirat wird um Entscheidung über sein Widerspruchsrecht gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW gebeten.