Sachverhalt:
Der Antrag zur Einrichtung einer Stelle für eine Oecotrophologin beim Kreisgesundheitsamt wurde beim Finanzausschuss vom 14.03.2023 wie folgt angepasst:
„Stundenweiser
Einsatz – je nach Bedarf - einer Fachkraft aus dem Bereich der Oecotrophologie
als Honorarkraft. Das Honorar soll aus dem bestehenden Personaletat gezahlt
werden.
Die Verwaltung stellt hierfür fest, wie hoch der (Stunden-)Bedarf ist. Der Gesundheitsausschuss wird entsprechend informiert.“
Zunächst ist geplant eine Ernährungsberatung für Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzubieten.
Dazu hat eine Interessensabfrage stattgefunden, alle kontaktierten Einrichtungen zeigen großes Interesse.
Aktuell werden mehrere Oecotrophologinnen angefragt, es ist mit einem Stundenhonorar von etwa 100 € zu rechnen.
Es ist geplant im
Jahr 2023 ein Kontingent von 50 Stunden anzubieten.