Beschlussempfehlung:
Der
Mobilitätsausschuss stimmt der Verwaltungsempfehlung zu
a) die Vergabe der Taxi-Konzessionen
an den Empfehlungen aus dem Gutachten zu den Obergrenzen zu orientieren,
b) derzeit keine tarifbezogenen
Regelungen für den Verkehr mit Mietwagen im Rhein-Kreis Neuss einzuführen.
Sachverhalt:
Zuletzt im Jahr
2010 wurde ein umfassendes Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes im
Rhein-Kreis Neuss erstellt. Basierend auf diesem Gutachten wird die Anzahl der
Taxikonzessionen in den jeweiligen kreisangehörigen Kommunen vergeben.
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 wurde den
Genehmigungsbehörden zum Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses gemäß § 51a
PBefG die Möglichkeit eingeräumt, für den Verkehr mit Mietwagen, der in ihrem
Bezirk betrieben wird, tarifbezogene Regelungen, insbesondere
Mindestbeförderungsentgelte festzulegen.
Für eine
aktuelle Beurteilung des Taxi- und Mietwagengewerbes im Rhein-Kreis Neuss wurde
ein neues Gutachten nach Einholung von drei Angeboten in Auftrag gegeben. Der
Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des
Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz im Rhein-Kreis Neuss
ging an das Unternehmen „ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung
GmbH“ aus Dresden. Neben der Analyse der Unternehmenssituation und des
Taxitarifs im Rhein-Rhein-Kreis Neuss wurde auch das Mietwagengewerbe
einbezogen.
Das Gutachten
ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Zwischenzeitlich wurde das Gutachten den bei einer Änderung der Beförderungsentgelte
im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis Neuss anzuhörenden Stellen
(IHK, Fachgewerkschaft, Fachverbände und Gemeinden) zur Kenntnis gegeben.
Über den
aktuellen Sachstand, einschließlich eventueller Rückmeldungen der o. g. Stellen
berichtet die Verwaltung.
Empfehlung der Verwaltung:
Nach Auswertung des Gutachtens schlägt die
Verwaltung vor,
b) derzeit keine tarifbezogenen
Regelungen für den Verkehr mit Mietwagen im Rhein-Kreis Neuss einzuführen