Betreff
Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes einschließlich Mietwagengewerbe im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
66/3109/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Mobilitätsausschuss stimmt der Verwaltungsempfehlung zu

 

a)    die Vergabe der Taxi-Konzessionen an den Empfehlungen aus dem Gutachten zu den Obergrenzen zu orientieren,

 

b)    derzeit keine tarifbezogenen Regelungen für den Verkehr mit Mietwagen im Rhein-Kreis Neuss einzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Zuletzt im Jahr 2010 wurde ein umfassendes Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes im Rhein-Kreis Neuss erstellt. Basierend auf diesem Gutachten wird die Anzahl der Taxikonzessionen in den jeweiligen kreisangehörigen Kommunen vergeben.


Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 wurde den Genehmigungsbehörden zum Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses gemäß § 51a PBefG die Möglichkeit eingeräumt, für den Verkehr mit Mietwagen, der in ihrem Bezirk betrieben wird, tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte festzulegen.

 

Für eine aktuelle Beurteilung des Taxi- und Mietwagengewerbes im Rhein-Kreis Neuss wurde ein neues Gutachten nach Einholung von drei Angeboten in Auftrag gegeben. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz im Rhein-Kreis Neuss ging an das Unternehmen „ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH“ aus Dresden. Neben der Analyse der Unternehmenssituation und des Taxitarifs im Rhein-Rhein-Kreis Neuss wurde auch das Mietwagengewerbe einbezogen.

 

Das Gutachten ist als Anlage der Vorlage beigefügt.


Zwischenzeitlich wurde das Gutachten den bei einer Änderung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis Neuss anzuhörenden Stellen (IHK, Fachgewerkschaft, Fachverbände und Gemeinden) zur Kenntnis gegeben.

 

Über den aktuellen Sachstand, einschließlich eventueller Rückmeldungen der o. g. Stellen berichtet die Verwaltung.


Empfehlung der Verwaltung:

 

Nach Auswertung des Gutachtens schlägt die Verwaltung vor,

 

a)    die Vergabe der Taxi-Konzessionen an den Empfehlungen aus dem Gutachten zu den Obergrenzen zu orientieren,

b)    derzeit keine tarifbezogenen Regelungen für den Verkehr mit Mietwagen im Rhein-Kreis Neuss einzuführen