Sachverhalt:
Der Jobcenter Report für den Monat Juni 2023 ist auf der Internetseite des Jobcenters abrufbar über https://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/wir-ueber-uns/neuigkeiten-/-presse).
Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft
(KdU) im Jahr 2022 sowie von 2023 ist in den beigefügten Übersichten
dargestellt. Die Auswertung der Bedarfsgemeinschaften (BG) wurde für März 2023 ergänzt. Die Steigerungen der KdU ab dem Monat Juli
2022 sind auf den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine vom
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB
II) zurückzuführen. In den nächsten Monaten ist mit weiteren Steigerungen zu
rechnen.
Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten
an den Bund zugrunde.
Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats
bis zum letzten
Tag des Monats. Im
Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten
für Januar werden
zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit
sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 1. Januar auf den Konten der
Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher
jeweils dem Januar zugerechnet.
Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.