Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/3121/XVII/2023
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report für den Monat Juni 2023 ist auf der Internetseite des Jobcenters abrufbar über https://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/wir-ueber-uns/neuigkeiten-/-presse).

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2022 sowie von 2023 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Bedarfsgemeinschaften (BG) wurde für März 2023 ergänzt. Die Steigerungen der KdU ab dem Monat Juli 2022 sind auf den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zurückzuführen. In den nächsten Monaten ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines  Monats   bis  zum   letzten  Tag  des   Monats. Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 1. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.