Betreff
Sanierungsbedürftige Brücken im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
66/3131/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Auf Wunsch der Politik wurden die zuständigen Brückenbaulastträger seitens der Verwaltung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme von Seiten Straßen.NRW –zuständig für die Bundes- und Landesstraßen – steht noch aus.

 

Die für den Rhein-Kreis Neuss zuständige Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes hat zum Sanierungsbedarf an Bundesautobahnen folgenden Sachstand mitgeteilt:

 

„Auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss verlaufen Teilabschnitte der Autobahnen A 44, A 46, A 52 und A 57 mit insgesamt 121 Autobahnbrücken, bestehend aus 201 Teilbauwerken, wovon 1 Teil-Bauwerk in der Unterhaltungslast der DB AG steht (DB-Überführung Neuss-West im Zuge der A 57), alle weiteren der Unterhaltungslast der Autobahn GmbH, NL Rheinland zugeordnet sind. Bei den 201 Teilbauwerken handelt es sich um 164 Teil-Bauwerke im Zuge der Autobahn (= 85 Brücken) und 37 Teil-Bauwerke als Überführungsbauwerke (= 36 Brücken).

 

Aufgrund der Vielzahl zu untersuchender und zu sanierender Brückenbauwerke im gesamten Bundesgebiet hat das Bundesverkehrsministerium ein Brückenmodernisierungsnetz festgelegt, welches vorrangig bearbeitet werden muss, um die Durchgängigkeit wichtiger Hauptachsen im Fernstraßennetz zu sichern. Mittelfristig werden alle weiteren Brückenbauwerke im Zuge des Fernstraßennetzes einer entsprechenden Prüfung unterzogen.

 

Die benannten Autobahnabschnitte auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss liegen nicht im Korridor des Brückenmodernisierungsnetz des Bundes. Sollten sich aus den vorgeschriebenen und regelmäßig durchgeführten Überprüfungen der Brückenbauwerke Befunde einstellen, die eine statische Nachrechnung eines Bauwerks erforderlich machen, wird diese auch außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes umgehend angegangen. Sich daraus evtl. ergebende Sanierungsnotwendigkeiten werden zeitnah umgesetzt.

 

Nach aktuellem Stand werden auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss keine Bauwerke als dringend und vorrangig zu sanieren eingestuft.“

 

 

Im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Kreises Neuss befinden sich derzeit 55 Ingenieurbauwerke im Zuge der Kreisstraßen. Dabei handelt es sich um Brückenbauwerke, Stützbauwerke und Lärmschutzwände, die im Einzelnen folgendes Zustandsbild aufzeigen:

 

69,1 % der Ingenieurbauwerke (Anzahl 38) befinden sich in einem sehr guten bis guten Zustand.

 

27,3 % der Ingenieurbauwerke (Anzahl 15) befinden sich in einem befriedigenden Zustand.

 

Lediglich 3,6 % der Ingenieurbauwerke (Anzahl 2) befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Es ist verwaltungsseits geplant die Bauwerke mittelfristig durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Die entsprechenden Vor- und Entwurfsplanungen einschließlich der zugehörigen Genehmigungsverfahren sowie Förderanträge sind in Prüfung und Bearbeitung.