Sachverhalt:
Auf Wunsch der
Politik wurden die zuständigen Brückenbaulastträger seitens der Verwaltung
angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme von Seiten
Straßen.NRW –zuständig für die Bundes- und Landesstraßen – steht noch aus.
Die für den
Rhein-Kreis Neuss zuständige Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des
Bundes hat zum Sanierungsbedarf an Bundesautobahnen folgenden Sachstand
mitgeteilt:
„Auf dem Gebiet
des Rhein-Kreises Neuss verlaufen Teilabschnitte der Autobahnen A 44, A 46, A
52 und A 57 mit insgesamt 121 Autobahnbrücken, bestehend aus 201 Teilbauwerken,
wovon 1 Teil-Bauwerk in der Unterhaltungslast der DB AG steht (DB-Überführung
Neuss-West im Zuge der A 57), alle weiteren der Unterhaltungslast der Autobahn
GmbH, NL Rheinland zugeordnet sind. Bei den 201 Teilbauwerken handelt es sich
um 164 Teil-Bauwerke im Zuge der Autobahn (= 85 Brücken) und 37 Teil-Bauwerke
als Überführungsbauwerke (= 36 Brücken).
Aufgrund der
Vielzahl zu untersuchender und zu sanierender Brückenbauwerke im gesamten
Bundesgebiet hat das Bundesverkehrsministerium ein Brückenmodernisierungsnetz
festgelegt, welches vorrangig bearbeitet werden muss, um die Durchgängigkeit
wichtiger Hauptachsen im Fernstraßennetz zu sichern. Mittelfristig werden alle
weiteren Brückenbauwerke im Zuge des Fernstraßennetzes einer entsprechenden
Prüfung unterzogen.
Die benannten
Autobahnabschnitte auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss liegen nicht im
Korridor des Brückenmodernisierungsnetz des Bundes. Sollten sich aus den vorgeschriebenen
und regelmäßig durchgeführten Überprüfungen der Brückenbauwerke Befunde
einstellen, die eine statische Nachrechnung eines Bauwerks erforderlich machen,
wird diese auch außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes umgehend angegangen.
Sich daraus evtl. ergebende Sanierungsnotwendigkeiten werden zeitnah umgesetzt.
Nach aktuellem
Stand werden auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss keine Bauwerke als dringend
und vorrangig zu sanieren eingestuft.“
Im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Kreises Neuss
befinden sich derzeit 55 Ingenieurbauwerke im Zuge der Kreisstraßen. Dabei
handelt es sich um Brückenbauwerke, Stützbauwerke und Lärmschutzwände, die im
Einzelnen folgendes Zustandsbild aufzeigen:
69,1 % der Ingenieurbauwerke (Anzahl 38)
befinden sich in einem sehr guten bis guten Zustand.
27,3 % der Ingenieurbauwerke (Anzahl 15)
befinden sich in einem befriedigenden Zustand.
Lediglich 3,6 % der Ingenieurbauwerke
(Anzahl 2) befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Es ist
verwaltungsseits geplant die Bauwerke mittelfristig durch Ersatzneubauten zu
ersetzen. Die entsprechenden Vor- und Entwurfsplanungen einschließlich der
zugehörigen Genehmigungsverfahren sowie Förderanträge sind in Prüfung und
Bearbeitung.