Antworten zur Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2023 für den Gesundheitsausschuss am 24.08.2023:
1.-2.: Wie viel Geld gibt der Kreis und die
kreisangehörigen Kommunen pro Jahr für Pflege und Prävention aus?
Was sind das für Angebote? Welche Zielgruppe
haben diese Angebote? In welchen Ortsteilen finden diese Angebote statt bzw.
erreichen die Menschen? Wie viel kosten die jeweiligen Angebote bzw. wie hoch
ist der jeweilige Zuschuss für diese Angebote?
Es werden/ können nur Angaben zu den Ausgaben des
Rhein-Kreises Neuss gemacht (werden):
Pflege:
- Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen: 9.835.346 € (zu leisten
bei Einzug in Pflegeeinrichtung)
- Investitionskostenförderung für ambulante Dienste: 1.445.455,63 € (hier
werden die Einrichtungen gefördert, die pflegebedürftige Personen versorgen)
- Investitionskostenförderung für Tagespflege: 646.917 €
- Investitionskostenförderung für Kurzzeitpflege: 689.983 €
- Hilfe zur Pflege außerhalb Einrichtungen: 1.803.842 € (Sozialhilfe für
pflegebedürftige Personen)
- Pflegewohngeld: 10.629.178 € (Pflege, aber nicht präventiv)
Präventiv:
- Pflegeselbsthilfe-Kontaktbüro: 2.972 € (wird vom Land NRW gefördert)
- Beratungsdienste der Altenhilfe+ Miete Seniorenberatungsbüro: 356.950 €
+ 25.000 €
- Wohnberatungsagentur: 88.560 €
Das Pflegeselbsthilfe-Kontaktbüro Rhein-Kreis
Neuss, sowie die Seniorenberatung der Wohlfahrtsverbände und die
Wohnberatungsagentur der Caritas arbeiten präventiv, da es hierdurch älteren
Personen ermöglicht wird, länger in der eigenen Häuslichkeit zu verweilen. Der
Ausbau von Tagespflege und Kurzzeitpflege kann auch als Prävention verstanden
werden, da durch diese Angebotsformen die pflegenden Angehörigen im Alltag
entlastet werden.
Weitere Ausgaben des RKN für Prävention in
anderen Bereichen:
-
Fond für Verhütungsmittel: 40.000 € (Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
für Menschen in besonderen Notlagen), soll das zu
Prävention genommen werden?
- Alzheimer-Gesellschaft: 80.400 € (die Alzheimergesellschaft wird schon
seit vielen Jahren mit einem Zuschuss bei der Unterstützung und Beratung von
Alzheimer erkrankten Personen im Rhein-Kreis Neuss unterstützt. Hierbei handelt
es sich um einen Personal- und Sachkostenzuschuss)
- Projekt „Kinder im Zentrum“: 35.000 € (das Angebot richtet sich an
Kinder, in deren Familien der Missbrauch von Alkohol, Medikamenten und/oder
illegalen Drogen durch den Vater und/oder die Mutter zur Abhängigkeit geführt
hat. Aufgrund der daraus resultierenden Lebensumstände weisen die Kinder
deutliche Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten auf. Die Aufgabe besteht
darin, den Kindern (Lebens-) Regeln aufzuzeigen, ihre Entwicklung zu
ermöglichen und zu fördern. Betrag geht an die Caritas als Festbetrag)
- Suchtkrankenberatungsstellen: 441.260 € (die Caritas erhält hier für die
Suchtberatung (Personal- und Sachkosten) folgende Beträge: 7.900 Euro - Projekt
"Suchtberatung für wohnungslose Menschen" (2022 und 2023), rd. 79.600
Euro - "Alkoholfreie Kontaktstelle in Neuss", rd. 353.760 Euro -
"Suchtkrankenberatungsstellen in Neuss, Dormagen und Grevenbroich"
- Schulische Suchtprävention im Rhein-Kreis Neuss: 32.000 € (den Betrag
erhält die Caritas (Personal- und Sachkostenzuschuss) für folgende Elemente: "Suchtprävention
in der Schule", "Wanderausstellung Klang meines Körpers", "Symptomübergreifende
Beratung suchtgefährdeter Jugendlicher und junger Erwachsener"
- Förderung "Suchtpräventionskonzept": 36.570 € (Hierbei handelt
es sich um den Personal- und Sachkostenzuschuss einer halben
Sozialarbeiterstelle. Dieser ist mit dem PrEventmobil (Alkoholfreier
Cocktailstand) der Caritas auf Festen und Veranstaltungen unterwegs)
- Förderung der Herzsportgruppen: 5.500 € (die Herzsportgruppen im
Rhein-Kreis Neuss werden schon seit Jahren mit einem Zuschuss auf Basis der
jährlich durchgeführten Übungsstunden gefördert)
- Sozialpsychiatrische Zentren: 205.260 € (gefördert werden hier als
Personal- und Sachkostenzuschuss: 10.000 Euro -
Diakonie Neuss e.V. für "Sozialpsychiatrisches Zentrum
Dormagen", 12.000 Euro - Paritätische Sozialdienst Meerbusch für
"Psychosoziales Zentrum Rhein-Kreis Neuss Nord", rd. 127.500 Euro -
Diakonie Neuss e.V. für "Kontakt- und Beratungsstelle in Neuss", rd.
55.760 Euro - Diakonie Neuss e.V. für "Freizeittreff Hof-Cafe")
- Projekt „rund um gesund“: 122.700 € (hier investiert der Rhein-Kreis
Neuss in folgende Einzelelemente: 11.900 Euro - Fitnetz (Fortbildungen und
Netzwertreffen für Kitas), 8.300 Euro – Fachtagung, 5.500 Euro – Prokita, 3.000
Euro - Triple P (Kurse in Kitas/Eltern -
Erziehungskompetenz-Training/Erzieherinnenfortbildung), 17.000 Euro - doppelt
gesund (Gesundheitsförderung in der Schwangerschaft für werdende Mütter und
Väter), 77.000 Euro - "aufgeweckt" (hierbei handelt es sich um
Sachausgaben für Erzieherinnenfortbildungen, Elternkurse, Maßnahmen für Schüler
und Schülerinnen, Evaluation, Erstellung von Infomaterial, Öffentlichkeitsarbeit
etc.. Hinzu kommt hier noch der Personalkostenanteil in Höhe von mind. 53.000
Euro, den der Rhein-Kreis Neuss als Eigenanteil in dieses Projekt einbringen
muss, für das Projekt "aufgeweckt" konnten Krankenkassen als
Unterstützung gewonnen werden. Diese beteiligen sich 2023 noch mit einem Anteil
in Höhe von 65.000 Euro an den Ausgaben
- Gruppenprophylaxe im Zahnärztlichen Dienst: 800.000 € (für die Arbeit
der Gruppenprophylaxe wird mit einem Personal- und Sachkostenaufwand von rd.
800.000 Euro für die 5 Teams (Zahnarzt/Helferin) und die 6
Prophylaxehelferinnen gerechnet. Hiervon trägt der Rhein-Kreis Neuss 60 %. 40 %
wird hier von den Krankenkassen im Rahmen einer Vereinbarung getragen bzw. im
Rahmen einer Jahresabschlussrechnung erstattet)
- Sprachheiltherapeutischer Dienst: 60.000 € Sachkosten (6
Sprachheiltherapeuten/Logopäden verosrgen Kitas und Schulen im Rhein-Kreis
Neuss, Diagnostiktage, Erzieherinnen Fortbildung, etc.)
Insgesamt gibt der Rhein-Kreis Neuss für
Prävention circa 2.269.200 € pro Jahr aus, wobei hier nicht alle Personalkosten
aufgeführt sind. Dazu kommen Präventionsangebote der einzelnen Kommunen und
auch der Krankenkassen.
3. Wie viel ist dies pro Kopf und Jahr ab 60
Jahren?
Da viele Präventionsangebote nicht an ein
bestimmtes Alter gerichtet sind, lässt es sich nicht berechnen.
4. Wie oft werden augenscheinlich
un(ter)versorgte pflegebedürftige Personen tot aus ihrer Wohnung geborgen
(aufgeschlüsselt nach kreisangehöriger Kommune)
Aus Gründen des Verfahrensablaufs kann diese
Frage nicht beantwortet werden.
Falls bei in der Wohnung tot aufgefundenen
Personen die Todesart als „ungeklärt“ klassifiziert wird oder in der
Todesbescheinigung die Frage nach äußeren Einwirkungen, die den Tod zur Folge
hatten, mit „ja“ angekreuzt, wird die Polizei benachrichtigt.
Das Ergebnis des sich anschließenden
behördlichen Todesursachenermittlungsverfahrens ist uns grundsätzlich nicht
bekannt.