Sachverhalt:
Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN haben am 02.08.2023 den
im Betreff genannten Antrag gestellt.
Der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ist als Anlage
beigefügt.
Zu diesem
Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Beteiligungsstruktur und die dazugehörigen Prozesse wurden Seitens
der Verwaltung in den Mobilitätsausschüssen vom 24.01.2023 (Sitzungsvorlage-Nr.
61/2255/XVII/2023) und 16.05.2023 (Sitzungsvorlage-Nr.
61/2760/XVII/2023) ausführlich erläutert. Die vorgenannten Vorlagen sind
beigefügt. Unter anderem wurden die Akteursgruppen wie folgt dargestellt:
Die Akteure, die in den Erarbeitungsprozess eingebunden werden sollen,
wurden in vier Gruppen aufgeteilt.
Die erste Gruppe besteht aus einer Kerngruppe der Kreisverwaltung, die
über den Gesamtprozess einzubinden ist.
Die weiteren Akteursgruppen bilden den Kern des Multi-Stakeholder
Governance Ansatzes. Die zweite Akteursgruppe ist die Koordinierungsgruppe, die
eine übergeordnete koordinierende Funktion während des gesamten
Projektverlaufes einnimmt. Die Koordinierungsgruppe der Arbeiten setzt sich
hauptsächlich aus den Vertretern der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde
sowie bei Bedarf weiteren fachlichen Akteuren zusammen. Für die Koordinierungsgruppe
sind Sitzungen vorgesehen, die durch das beauftragte Büro organisiert,
vorbereitet, moderiert und protokolliert werden. Die Sitzungen dienen dabei
auch der organisatorischen und arbeitstechnischen Abstimmung zentraler Akteure
während der Projektlaufzeit. Die erste Sitzung der Koordinierungsgruppe wird am
24.08.2023 stattfinden.
Die dritte Akteursgruppe umfasst die Fachöffentlichkeit. Diese setzt sich
unter anderem aus den regionalen Vereinigungen und Verbänden, der
Zukunftsagentur Rheinisches Revier, den Vertretern des VRS/VRR, go.Rheinland
sowie weiterer Verkehrsgesellschaften und -unternehmen, den
Interessensvereinen/-verbänden im Kreisgebiet, dem Zukunftsnetz Mobilität NRW,
dem organisierten Ehrenamt, Vertretern der AGFS, dem ADFC, der RadRegionRheinland,
etc. zusammen.
Die vierte Akteursgruppe setzt sich aus den Bürgerinnen und Bürgern des
Rhein-Kreises Neuss zusammen. Diese wird aufgrund der Demographie und
Geographie des Kreises primär über Onlinebeteiligungsformate beteiligt. Formate
wie Ortsbegehungen (z.B. Fußverkehrscheck), partizipative Quartierskonzepte,
Bürgerversammlungen eignen sich aufgrund ihrer lokal limitierten
Repräsentativität nur bedingt für die Maßstäblichkeit des Kreises. Die
repräsentativen Ergebnisse lokal erhobener Daten, den beschriebenen Formaten
entsprechend, die bereits durch die kreisangehörigen Kommunen in ihren
jeweiligen Gebietskörperschaften erhoben wurden, fließen über die
Frühbeteiligung und die Arbeitstreffen der Koordinierungsgruppe, sofern für die
Kreisebene relevant, in das Kreiskonzept ein.
Die erste Online Beteiligung lief vom 15.06.2023 – 31.07.2023. Insgesamt
sind 214 zu wertenden Umfragen eigegangen, die derzeit durch das Büro
quantifiziert und qualifiziert aufgearbeitet und analysiert werden.
Die Politik wird wie in der Kreisordnung festgelegt, über den
Mobilitätsausschuss beteiligt. Der Kreisausschuss beschließt das Konzept nach
Vorberatung durch den Mobilitätsausschuss. Durch die Berichterstattung der
Verwaltung in dem vierteljährlich tagendenden Mobilitätsausschuss und die
Diskussion in diesem ist somit eine kontinuierliche politische Begleitung des
Erarbeitungsprozesses, wie in der Kreisordnung vorgesehen, sichergestellt.
Die ausführlich beschriebene Beteiligungsmatrix wurde vom
Mobilitätsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Anregungen wurden von
Seiten des Ausschusses nicht vorgebracht.
Die Leistung wurde in einem europäischen Vergabeverfahren nach VgV VO/L
ausgeschrieben und vergeben. Grundlage des bezuschlagten Angebotes, inklusive
Kostenkalkulation, ist die beschriebene Beteiligungsstruktur.
Die gewählte und beauftragte Beteiligungsstruktur trägt insbesondere der
zum 01.07.2022 überarbeiteten Förderrichtlinie Rechnung und berücksichtigt die
in die Förderrichtlinie eingeflossenen SUMP Kriterien (Sustainable Urban
Mobility Plans) für Personenverkehre und SULP Kriterien (Sustainable Urban
Logistic Plans) für Güterverkehre. Dem
auf der vorgenannten Richtlinie beruhenenden Förderbescheid liegen die eingangs
beschriebenen Arbeits- und Beteiligungsprozesse zu Grunde und sind somit
Förderbestand. Der Fördermittelgeber hat die von der Verwaltung vorgeschlagene
und von der Politik bestätigte Beteiligungsstruktur goutiert.
Der Rhein-Kreis Neuss ist einer der ersten Landkreise des Landes Nordrhein-Westfalens,
der ein kommunales Mobilitätskonzept auf Kreisebene nach den SUMP Leitlinien
der EU ausschreibt. Der Rhein-Kreis Neuss nimmt somit eine Vorreiterrolle ein.
Wie der Name erschließen lässt, handelt es sich um Leitlinien für
nachhaltige urbane (städtische) Mobilitätsplanungen. Diese sind entsprechend
auf Kreisebene sinnhaft zu adaptieren. Die Angleichung der Kriterien und
Prozesse auf die Ebene des Kreises erfolgte nach ausgiebiger Analyse mit dem
für den Rhein-Kreis Neuss zuständigen Betreuer des Zukunftsnetz Mobilität NRW
und in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber. Seitens des Kreises wird dem
Zukunftsnetz Mobilität NRW vorgeschlagen, den hier laufenden Prozess zur
Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes, als mögliches Beispiel für
ein zu entwickelndes Handbuch über kommunale Mobilitätskonzepte auf Kreisebene
abzubilden. Aufgrund der in Kreisen anders gelagerten Rahmenbedingungen als in
Städten wurde beim Zukunftsnetz NRW eine eigene Arbeitsgruppe etabliert. Diese
dient insbesondere dem Austausch zur Ausgestaltung kreisweiter
Mobilitätskonzepte, inkl. geeigneter Beteiligungsformate.
Für die Öffentlichkeit ist im Zuge der weiteren Projektarbeit eine zweite
Onlinebeteiligung zu den geplanten Handlungs- und Maßnahmenpaketen geplant. Die
Interessierte Öffentlichkeit kann sich zudem fortwährend über den aktuellen
Bearbeitungsstand und Inhalte des integrierten Mobilitätskonzept über die
intern eigens eingerichtete Projektwebsite des Kreises unter www.rhein-kreis-neuss.de/mobilitaetskonzept informieren. Zudem wurde vom begleitendenden
Planungsbüro ein Funktionspostfach eingerichtet (rkn-mobil@iges.com).
Digitalisierungs-TÜV
( ) Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential
muss geprüft werden.
(x ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den
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Einzahlungen/Erträge |
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Auszahlungen/Aufwendungen |
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personalwirtschaftliche Auswirkungen
(zusätzlicher Personalaufwand) |
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Auswirkungen auf das Planjahr |
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Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
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