Betreff
Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 02.08.2023 zur Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Politik und der Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung des integrierten Mobilitätskonzeptes des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
61/3144/XVII/2023
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN haben am 02.08.2023 den im Betreff genannten Antrag gestellt.

Der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ist als Anlage beigefügt.

 

Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Beteiligungsstruktur und die dazugehörigen Prozesse wurden Seitens der Verwaltung in den Mobilitätsausschüssen vom 24.01.2023 (Sitzungsvorlage-Nr. 61/2255/XVII/2023) und 16.05.2023 (Sitzungsvorlage-Nr. 61/2760/XVII/2023) ausführlich erläutert. Die vorgenannten Vorlagen sind beigefügt. Unter anderem wurden die Akteursgruppen wie folgt dargestellt:

Die Akteure, die in den Erarbeitungsprozess eingebunden werden sollen, wurden in vier Gruppen aufgeteilt.

Die erste Gruppe besteht aus einer Kerngruppe der Kreisverwaltung, die über den Gesamtprozess einzubinden ist.

Die weiteren Akteursgruppen bilden den Kern des Multi-Stakeholder Governance Ansatzes. Die zweite Akteursgruppe ist die Koordinierungsgruppe, die eine übergeordnete koordinierende Funktion während des gesamten Projektverlaufes einnimmt. Die Koordinierungsgruppe der Arbeiten setzt sich hauptsächlich aus den Vertretern der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde sowie bei Bedarf weiteren fachlichen Akteuren zusammen. Für die Koordinierungsgruppe sind Sitzungen vorgesehen, die durch das beauftragte Büro organisiert, vorbereitet, moderiert und protokolliert werden. Die Sitzungen dienen dabei auch der organisatorischen und arbeitstechnischen Abstimmung zentraler Akteure während der Projektlaufzeit. Die erste Sitzung der Koordinierungsgruppe wird am 24.08.2023 stattfinden. 

Die dritte Akteursgruppe umfasst die Fachöffentlichkeit. Diese setzt sich unter anderem aus den regionalen Vereinigungen und Verbänden, der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, den Vertretern des VRS/VRR, go.Rheinland sowie weiterer Verkehrsgesellschaften und -unternehmen, den Interessensvereinen/-verbänden im Kreisgebiet, dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem organisierten Ehrenamt, Vertretern der AGFS, dem ADFC, der RadRegionRheinland, etc. zusammen.

Die vierte Akteursgruppe setzt sich aus den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Kreises Neuss zusammen. Diese wird aufgrund der Demographie und Geographie des Kreises primär über Onlinebeteiligungsformate beteiligt. Formate wie Ortsbegehungen (z.B. Fußverkehrscheck), partizipative Quartierskonzepte, Bürgerversammlungen eignen sich aufgrund ihrer lokal limitierten Repräsentativität nur bedingt für die Maßstäblichkeit des Kreises. Die repräsentativen Ergebnisse lokal erhobener Daten, den beschriebenen Formaten entsprechend, die bereits durch die kreisangehörigen Kommunen in ihren jeweiligen Gebietskörperschaften erhoben wurden, fließen über die Frühbeteiligung und die Arbeitstreffen der Koordinierungsgruppe, sofern für die Kreisebene relevant, in das Kreiskonzept ein.

 

Die erste Online Beteiligung lief vom 15.06.2023 – 31.07.2023. Insgesamt sind 214 zu wertenden Umfragen eigegangen, die derzeit durch das Büro quantifiziert und qualifiziert aufgearbeitet und analysiert werden.

Die Politik wird wie in der Kreisordnung festgelegt, über den Mobilitätsausschuss beteiligt. Der Kreisausschuss beschließt das Konzept nach Vorberatung durch den Mobilitätsausschuss. Durch die Berichterstattung der Verwaltung in dem vierteljährlich tagendenden Mobilitätsausschuss und die Diskussion in diesem ist somit eine kontinuierliche politische Begleitung des Erarbeitungsprozesses, wie in der Kreisordnung vorgesehen, sichergestellt.

Die ausführlich beschriebene Beteiligungsmatrix wurde vom Mobilitätsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Anregungen wurden von Seiten des Ausschusses nicht vorgebracht.

 

Die Leistung wurde in einem europäischen Vergabeverfahren nach VgV VO/L ausgeschrieben und vergeben. Grundlage des bezuschlagten Angebotes, inklusive Kostenkalkulation, ist die beschriebene Beteiligungsstruktur.

 

Die gewählte und beauftragte Beteiligungsstruktur trägt insbesondere der zum 01.07.2022 überarbeiteten Förderrichtlinie Rechnung und berücksichtigt die in die Förderrichtlinie eingeflossenen SUMP Kriterien (Sustainable Urban Mobility Plans) für Personenverkehre und SULP Kriterien (Sustainable Urban Logistic Plans) für Güterverkehre.  Dem auf der vorgenannten Richtlinie beruhenenden Förderbescheid liegen die eingangs beschriebenen Arbeits- und Beteiligungsprozesse zu Grunde und sind somit Förderbestand. Der Fördermittelgeber hat die von der Verwaltung vorgeschlagene und von der Politik bestätigte Beteiligungsstruktur goutiert.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist einer der ersten Landkreise des Landes Nordrhein-Westfalens, der ein kommunales Mobilitätskonzept auf Kreisebene nach den SUMP Leitlinien der EU ausschreibt. Der Rhein-Kreis Neuss nimmt somit eine Vorreiterrolle ein.

 

Wie der Name erschließen lässt, handelt es sich um Leitlinien für nachhaltige urbane (städtische) Mobilitätsplanungen. Diese sind entsprechend auf Kreisebene sinnhaft zu adaptieren. Die Angleichung der Kriterien und Prozesse auf die Ebene des Kreises erfolgte nach ausgiebiger Analyse mit dem für den Rhein-Kreis Neuss zuständigen Betreuer des Zukunftsnetz Mobilität NRW und in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber. Seitens des Kreises wird dem Zukunftsnetz Mobilität NRW vorgeschlagen, den hier laufenden Prozess zur Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes, als mögliches Beispiel für ein zu entwickelndes Handbuch über kommunale Mobilitätskonzepte auf Kreisebene abzubilden. Aufgrund der in Kreisen anders gelagerten Rahmenbedingungen als in Städten wurde beim Zukunftsnetz NRW eine eigene Arbeitsgruppe etabliert. Diese dient insbesondere dem Austausch zur Ausgestaltung kreisweiter Mobilitätskonzepte, inkl. geeigneter Beteiligungsformate.

 

Für die Öffentlichkeit ist im Zuge der weiteren Projektarbeit eine zweite Onlinebeteiligung zu den geplanten Handlungs- und Maßnahmenpaketen geplant. Die Interessierte Öffentlichkeit kann sich zudem fortwährend über den aktuellen Bearbeitungsstand und Inhalte des integrierten Mobilitätskonzept über die intern eigens eingerichtete Projektwebsite des Kreises unter www.rhein-kreis-neuss.de/mobilitaetskonzept informieren. Zudem wurde vom begleitendenden Planungsbüro ein Funktionspostfach eingerichtet (rkn-mobil@iges.com).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Digitalisierungs-TÜV
(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(x ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €